Kulturrevolution durch Homoehe (A.Häussler)

Kulturrevolution durch „Homo-Ehe”

von Dr. Alfred Häussler

  –  Ein nicht zu begreifender Vorgang ist die höchstrichterliche Bestätigung der rot-grünen Gesetzgebung in Bezug auf die sog. „Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften” durch das Urteil vom 17. Juli  2002. Welcher Wandel des Gesellschaftsbildes vollzieht sich hier? Der Autor gehört dem Vorstand der Europäischen Ärzteaktion (Ulm) an, eine der ältesten Lebensrechtsbewegungen überhaupt, hervorgegangen aus den 400 Unterzeichnern der „Ulmer Denkschrift“ im Jahre 1964. –

Die Kulturrevolution von 1968 mit ihrer Forderung nach Emanzipation des Menschen von allen Geboten und Verboten hat das Erscheinungsbild der Gesellschaft ganz Europas und Nordamerikas weit mehr verändert als man dies für möglich halten konnte. Jetzt am Beginn des 3. Jahrtausends unserer Zeitrechnung müssen wir feststellen, daß die Kulturrevolution vor allem eine Moralrevolution hervorgebracht hat. Die Selbstbestimmung des Menschen und seine Selbstverwirklichung sind zu den alleinigen Erziehungszielen geworden! Seitdem ist der bindungslose Mensch, die Erfüllung seiner Wünsche, seine Bedürfnisbefriedigung, seine Selbstzufriedenheit Endzweck allen staatlichen Handelns und der Gesetzgebung geworden. Damit waren die Grundlagen zur Moralrevolution geschaffen!

Ganz besonders hatte die Moralrevolution eines zur Folge: die Entchristlichung der Gesellschaft und damit die Ablehnung eines letztverbindlichen moralischen Maßstabes für den Menschen und die Gesellschaft! Das Problem ist also zugleich durch eine Krise des Glaubens bedingt. Das offenbarte schon 1994 das „Allensbacher Institut für Demoskopie”, als es mitteilte, daß 63 Prozent der Westdeutschen und 72 Prozent der Ostdeutschen eine grundlegende Änderung der Moral befürworteten. Der Mensch ist nach dieser Auffassung in seinem Gewissen niemand Höherem mehr verpflichtet, sondern legt selber fest, was gut und böse, recht und schlecht ist. Insofern ist es dann eine logische Konsequenz der Befolgung des Volkes Wille in seiner Mehrheit, wenn nun auch die Homosexualität eine bisher nicht für möglich gehaltene Aufwertung erfährt. Eine Aufwertung, die soweit geht, daß diese praktisch der Ehe zwischen Mann und Frau gleichgestellt ist. So ist das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes vom 17. Juli 2002, in dem die Gemeinschaft gleichgeschlechtlicher Paare der Ehe gleichgestellt wird, ein Spiegelbild der durch Kultur- und Sexualrevolution veränderten Gesellschaft. Diese Gesellschaft ist inzwischen schon so säkularisiert, daß nur noch Bedürfnisbefriedigung, Spaß und Lust, Vergnügen jeder Art der alleinige Inhalt menschlichen Lebens geworden ist. Nur die Ausnahmen Weniger, die anders leben, bestätigen leider dieses Erscheinungsbild der heutigen Gesellschaft.

Daß allerdings auch das Deutsche Verfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. Juli 2002 die Gemeinschaft gleichgeschlechtlicher Personen der Ehe nahezu gleichgestellt hat, ist ein einmaliger Vorgang in der gesamten Rechtsgeschichte! Wenn gleichgeschlechtliche Personen zusammenleben wollen, so ist doch dieses Vorhaben der beiden Personen deren Privatsache. Daß trotzdem die Regierung der Bundesrepublik Deutschland Privatentscheidungen zweier Menschen gesetzlich regelt und durch Trauung auf dem Standesamt deren gemeinsames Leben der verfassungsrechtlich besonders geschützten Ehe praktisch gleichstellt, ist ein Verstoß gegen den Geist und die Absicht der Verfassung Deutschlands.

Wo bleibt da der besondere Schutz von Ehe und Familie?!
Dies wird nicht folgenlos bleiben. Haben doch schon die Einführung der „Pille”, der Feminismus mit seiner Lehre vom Selbstbestimmungsrecht der Frau über das Lebensrecht ihres ungeborenen Kindes und die emanzipatorische Kulturrevolution der Institution Ehe schweren Schaden zugefügt, so wird dies die jetzt etablierte „Homo-Ehe“ erst recht noch zusätzlich tun. Wenn Menschen Steuer hinterziehen, vielleicht sogar Minister und Abgeordnete, so wird der Staat doch nie Gesetze erlassen, durch die Steuerhinterziehung der Steuerehrlichkeit gleichgestellt wird. Dies ist für die Gesetzgebung eines Staates undenkbar und für ihn nicht nachvollziehbar! Es wäre der Niedergang der Finanzkraft des Staates und damit der Existenz des Staates überhaupt. Mit der Anerkennung der „Homo-Ehe” und ihrer Gleichstellung mit der Ehe zwischen Mann und Frau ist es ähnlich gelagert. Nur die Ehe garantiert als Gründungsinstitut einer Familie das Weiterleben und die Fortexistenz des Staates und eines ganzen Volkes! Eben darum steht die Ehe nach der Verfassung unter dem besonderen Schutz des Staates. Doch gerade das Wort „unter dem besonderen Schutz des Staates” wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in seinem Inhalt gestrichen. Jetzt ist die Ehe nicht mehr etwas Besonderes, sondern etwas Gleiches mit einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft. Dies wird seine Folgen haben für die Zukunft des Volkes, welches durch seine Volksvertreter solche Gesetze wie das gleichgeschlechtliche Lebenspartnergesetzt beschließen läßt, obwohl das Weiterleben gerade dieses Volkes durch die eingetretene und bisher überhaupt nicht bekämpfte, aber selbstverschuldete demographische Katastrophe aufs Äußerste bedroht ist.

Etwas vier Prozent der Männer und zwei Prozent der Frauen sind manifest homosexuell veranlagt. Sie zu diskriminieren wäre schuldhaft. Dies darf nicht sein! Das heißt aber nicht, die Homosexualität zu bejahen. Sie ist eine in sich ungeordnete meist frühkindlich erworbene Störung, die man als sexuelle Behinderung, als defizitäre Form der Sexualität bezeichnen kann. Homosexualität ist nicht genetisch bedingt. Bisher hat man kein Gen für Homosexualität gefunden. Daher ist sie auch nicht vererbbar: Die sexuelle Störung der Homosexualität ist jedoch so alt wie die Menschheit. Schriftliche Aufzeichnungen über diese Störung reichen bis in früheste Zeiten zurück. Schon im Alten Testament wie auch im Neuen wird homosexuelles Handeln als sittenwidrig, weil nicht der Natur entsprechend verurteilt. Deshalb ist es alte kirchliche Lehre, dass nicht schon die homosexuelle Veranlagung zu verurteilen ist, wohl aber dass sexuelle Handlungen in keinem Fall zu billigen sind.

Dass aber die Zunahme und sogar die Begünstigung der Homosexualität in aller Öffentlickeit nicht durch staatliche Gesetzgebung wie jetzt in der Bundesrepublik geschehen soll, liegt im Interesse der Selbsterhaltung eines Volkes. Gerade dieser sollte der Gesetzgebung des Staates dienen. Dass der Staat mit seiner Gesetzgebung diese versäumt und sogar dieser Aufgabe zuwiderhandelt, ist der eigentlich Skandal.

Quelle: „Medizin und Ideologie“, Nr. 3/2002

Hervorhebungen von Horst Koch, im November 2006

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