Ist Allah Gott? (R.Haqq)

P. Newton und Rafiqul Haqq

 

Ist Allah Gott?

 

Inhaltsverzeichnis

Ist Allah Gott?

1. Thema: Die Bestrafung für Diebstahl
Die Hand, ein göttliches Meisterwerk
Ist Allah der Schöpfergott?
Woran läßt sich ein Idol, ein von Menschen erschaffener Gott erkennen?
Ist Allah allwissend?
Ist Allah gerecht?
Innere Übereinstimmung und Folgerichtigkeit als Test
2. Thema: Die Stellung der Frau
Die Mut’ah Ehe
3. Thema: Wer verdient die Liebe Gottes?
Salman Rushdie und Saulus von Tarsus
Wahrheit und Fälschung

Frauen im Islam

Die überlegene Stellung des Mannes
Der Frauen Mängel
Was ist eine Frau?
Die Rechte des Ehemannes
Die R echte der Frau
Die Privilegien des Mannes
Die Ursache dieser Privilegien
Die Bedeutung des Hochzeitsvertrags
Die Bedeutung der Morgengabe
Der geistige Stand der Frau
Schlußfolgerung

Toleranz im Islam

Kein Zwang   wann gilt das?
Die Berechtigung für Zwang
Aufgehobene Verse
Zeitgenössische Meinungen
Zwang in jedem Fall

Ist Allah Gott?

Heute hört man oft die Feststellung: „Gott ist immer derselbe, die Menschen nennen ihn nur verschieden.“ Diese Behauptung dient dem Ziel, alle Religionen der Welt in Einklang zu bringen. Das hört sich gut und friedfertig an , es sollen beinahe alle Religionen akzeptabel sein   aber durch solch eine Verkündung werden die Menschen in eine falsche Sicherheit gewiegt.

Die irreführende Wirkung dieser falschen Vorstellung wird noch gesteigert durch den undifferenzierten Gebrauch all der Beinamen Gottes auch für andere „Götter“  – es sind dies die Namen „der Allmächtige“, „der Gnädige“, „der Schöpfer“.
Das ist tragisch, weil auf diese Weise alle die äußeren Unterschiede weggewischt werden, die ja sonst Fragen aufwerfen und zum Nachforschen anregen würden. Der unkritische Geist wird verführt (betrogen) und gleichgültig durch den Gebrauch derselben Titel, so wie ein Käufer, der sich durch Reklame und bunte Verpackung betören läßt und die Ware selbst zu prüfen versäumt.

Die vorliegende Arbeit untersucht die Eigenschaften Gottes als Schöpfer im Licht von drei Themenbereichen im Islam und im Christentum.
Das erste Thema ist die Strafe für Diebstahl.
Das zweite Thema sind etliche Lehrsätze über die Rechte von Mann und Frau.
Und das dritte Thema ist die Liebe Gottes.

Die Lehren des Christentums stammen aus der Bibel, diejenigen des Islam stammen aus dem Koran, dem heiligen Buch der Muslime, und aus dem Hadith, das ist die überlieferte Sammlung der Taten und Aussprüche Mohammeds.

Die Bedeutung des Hadith

Der Hadith
… hat überragende Bedeutung Seite an Seite mit dem Koran bei der Gestaltung des religiösen Lebens eines Menschen mit dem Ziel der Vervollkommnung des Lebenswandels. In der Tat bleibt der Koran ohne den Hadith in vielen Fragen des Alltagslebens für einen Menschen unverständlich.“ (Mischkat al-Masabih, engl. Übersetzung, Einführung: Koran und Hadith, S.3)
Der Kommentator Galal ud Din as Sujuti (1445 – 1505) sagt: „Der Hadith ist der Kommentar zum Koran und zu seinen Auslegungen“. (Itqan fi ‚Ulum al Qur’an, Band II. S. 182). Deshalb stützen sich fast alle Kommentare zum Koran in erster Linie auf den Hadith.

Der authentische Hadith wird für „nicht weniger als eine Offenbarung“ angesehen, denn der Koran sagt von Mohammed:
„Er redet nicht aus eigener Neigung. Es ist nichts anderes als eine Offenbarung, die offenbart wird (Koran 53:3+4). Der einzige Unterschied zwischen Koran und Hadith ist, daß ersterer unmittelbar durch Gabriel offenbart worden ist mit ebendiesen Buchstaben, die Allah eingegeben hat, während der letztere ohne Buchstaben und ohne Worte offenbart worden ist“ (Mischkat al-Masabih).

„Deshalb ist nächst dem heiligen Koran der Hadith die zweite Quelle für islamisches Recht in Bezug auf soziales und persönliches Verhalten, denn die Gebote des Heiligen Propheten sind ebenso bindend für die Gläubigen wie die Befehle Allahs. Ein Gläubiger oder eine Gläubige darf, wenn Gott und sein Gesandter eine Angelegenheit entschieden haben, nicht die Möglichkeit haben, in ihrer Angelegenheit frei zu wählen‘ (Koran 33:36).“ (Sahih Muslim, Einführung in die engl. Übersetzung).
Dem Hadith muß genau Folge geleistet werden. „Denn alles, was auch nur um Haaresbreite von dem Hadith abweicht, muß aufgegeben werden.“
„Ein Muslim braucht deshalb absolut und notwendigerweise eine Ausgabe des Koran und des Hadith als Führer für sein Leben“ (Mischkat al-Masabih).

Die Bestrafung für Diebstahl

Was sagt der Koran?
Der Koran lehrt, daß man dem Dieb die Hand abhacken soll:
„Und hackt dem Dieb und der Diebin die Hände ab zur Vergeltung für das, was sie erworben haben, dies als abschreckende Strafe von seiten Gottes. Und Gott ist mächtig und weise.“ (Der Koran, 5:38, Übersetzung von Rudi Paret).

Dieses Handabhacken gilt als Vergeltung für den Gewinn, den der Dieb sich angeeignet hat, und als Bestrafung von Gott.
Spätere muslimische Gelehrte betonen, diese Strafe dürfe nur in einer Gesellschaft zur Anwendung kommen, wo die Grundbedürfnisse der Bürger in angemessener Weise garantiert sind.

Was sagt der Hadith?
Der Koran lehrt das Handabhacken für Diebstahl. Der Hadith fügt hinzu, daß Mohammed diese Form der Strafe zu seiner eigenen Zeit angewandt hat, wie es aus den im folgenden angeführten Zitaten des Hadith deutlich hervorgeht. (Wir nehmen an, daß die Bürger unter seiner Führung angemessen versorgt wurden.)

1) Jaber berichtet, daß man einen Dieb vor den Propheten brachte, und dieser befahl: „Verstümmelt ihn“ (seine Hand). Das wurde befolgt. Man brachte ihn ein zweites Mal. Wieder sprach er: „Verstümmelt ihn“, und es wurde befolgt. Darnach brachte man ihn zum dritten Mal, und noch einmal sprach der Prophet: „Verstümmelt ihn.“ Und man gehorchte. Später brachte man den Dieb zum vierten Mal, und als der Prophet sagte: „Verstümmelt ihn“, da hackte man ihm das Bein ab. Als man ihn dann zum fünften Mal herbeibrachte, sprach er: „Tötet ihn.“ Also nahmen wir ihn und warfen ihn in einen Brunnen und warfen Steine auf ihn. (Mischkat al-Masabih, Buch II, Kapitel XXV, Diebstahl, Hadith Nr. 129. Auch erwähnt von Abu Dawud 817-888 und al-Nisa’i  830-915).

2) „Fusalah Ibn Obaid erzählte, daß man einen Dieb vor den Propheten brachte, der ließ ihm die Hand abhacken und gab dann die zusätzliche Anordnung, daß man die Hand dem Dieb um den Hals hängen solle.“ (Mischkat al-Masabih, Diebstahl, Hadith Nr. 130. Auch erwähnt bei Tirmidi, Abu Dawud, al Nisa’i, Ibn Madschah 824-886)

3) „Aischa berichtet, daß der Gesandte Allahs einem Dieb für einen Vierteldinar und darüber die Hand abhacken ließ.“ (Sahih Muslim, Kitab Al-Hudud, Hadith Nr. 4157).

4) „Abu Huraira erzählt, Allahs Gesandter habe gesagt: Der Fluch Allahs sei über jedem Dieb, der ein Ei stiehlt, und man hacke ihm die Hand ab. Ebenso wenn er ein Seil stiehlt, und man hacke auch ihm die Hand ab.“ (Hadith Nr. 4185).

5) „Es wird berichtet in der Scharih Sunna, daß Safwan-b-Umajah nach Medina kam und in der Moschee schlief, dabei benutzte er sein Bettuch als Kopfkissen. Da kam ein Dieb und stahl ihm dieses Tuch. Safwan überwältigte ihn und kam mit ihm zu dem Gesandten Allahs. Mohammed gab den Befehl, die Hand des Diebes abzuhacken. Safwan sagte: ’Ich wollte das nicht (diese Strafe). Ich schenke ihm das Tuch als Almosen‘. Darauf fragte der Gesandte Allahs: ’Weshalb hast du ihm das nicht gesagt, ehe du mit ihm hierherkamst?’“ (Mischkat al-Masabih, Buch II, Abschnitt 11, 1210 Diebstahl, Hadith Nr. 127. Ibn Madschah erzählte das Gleiche von Abdulla-b-Sufwan und Darimi von Ibn ’Abbas).
Damit wollte er sagen, jetzt sei es für eine solche Handlung zu spät, die Hand des Mannes müsse abgehackt werden.
6) Tabari (839 923) berichtet in seinem Kommentar zu „Der Tisch: 38″ ein Ereignis, das diese soeben erwähnte Lehre bestätigt: „Eine Frau stahl Schmuck und wurde dann von den Bestohlenen vor den Propheten gebracht. Dieser ordnete an, daß ihre rechte Hand abgehackt werden sollte. Da fragte die Frau, ob sie die Möglichkeit hätte, Buße zu tun, worauf der Prophet antwortete: Heute (d.h. sobald deine Hand abgehackt ist) wirst du rein von Sünde sein wie an dem Tag deiner Geburt.“

Alle diese angeführten Stellen zeigen uns folgendes:
1) Sowohl Koran als auch Hadith fordern alle beide die Amputation einer Hand für Diebstahl. Aufgrund von Hadith Nr. 6 und der Lehre des Fukaha (muslimischer Gelehrter) muß die rechte Hand des Diebes am Handgelenk abgehackt werden. (Die Enzyklopädie des Islam, 1934, unter Abschnitt ‚SARIK‘.)

2) Der Wert des gestohlenen Gutes muß mehr als ein Viertel eines Dinars betragen, erst dann wird das Abhacken einer Hand verlangt. (Für die Hanafiten und Saiditen ist der Mindestbetrag zehn Dirhem, aber unter den Malikiten, Schafi’iten und Schi’iten ist er 1/4 Dinar oder 3 Dirhem).

3) Reue und freiwillige Rückerstattung sowie der Entschluß, niemals wieder zu stehlen, befreien die angeklagte Person nicht von der Strafe des Handabhackens. Dies ist auch die Ansicht von Ibn ‚Abbas, der einer von den frühesten bekannten Schülern Mohammeds war. Diese Ansicht wird von den Kommentatoren des Koran unterstützt, siehe Rasi (gest. 1210). (Rasi, At-Tafsir al-Kabir, der Tisch:38).

4) In allen den gesammelten Überlieferungen des Hadith zu diesem Thema ist keinem einzigen Dieb Vergebung zuteil geworden, auch hat man in keinem einzigen Fall auf die Bestrafung verzichtet. Es wurde jedesmal dem Dieb eine Hand abgehackt.

Was sagt die Bibel?
In der Torah, das sind die ersten fünf Bücher der Bibel, gab Gott die Gesetze, nach welchen sich sein Volk zu richten hatte. Zu dem Vergehen eines Diebstahls finden wir vier Antworten:

1) Wenn ein Mensch einen Gegenstand stiehlt und hinterher seine Tat bereut, so soll er den Wert des Diebesgutes zurückzahlen und zwanzig Prozent noch dazu.
„Und der Herr redete mit Mose und sprach: Wenn jemand sündigte und sich damit an dem HERRN vergriffe, daß er seinem Nächsten ableugnet, was ihm dieser anvertraut hat oder was ihm zu treuer Hand gegeben ist oder was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht hat, oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet und einen falschen Eid schwört über irgend etwas, worin ein Mensch gegen seinen Nächsten Sünde tut: wenn es so geschieht, daß er sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht oder was ihm anvertraut war oder was er gefunden hatte oder worüber er den falschen Eid geschworen hat, das soll er alles ganz wiedergeben und darüber hinaus den fünften Teil. Dem soll er’s geben, dem es gehört, an dem Tag, wenn er sein Schuldopfer darbringt.“ (3. Mose 5, 20-24).

2) Wenn er nicht bereut, aber das gestohlene Gut in seinem Besitz gefunden wird, so muß er den doppelten Wert zurückzahlen.
„Findet man aber bei ihm das Gestohlene lebendig, es sei Rind, Esel oder Schaf, so soll er’s zweifach erstatten“ (2. Mose 22,3).

3) Wenn er die Beute beseitigt hat, indem er sie verkauft oder verbraucht hat, so muß er vier  oder fünfmal den Wert des gestohlenen Gutes zurückzahlen.
„Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und schlachtet’s oder verkauft’s, so soll er fünf Rinder für ein Rind wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf.“ (2. Mose 21, 37).

4) Falls er diese Summe nicht bezahlen kann, muß er verkauft werden und sechs Jahre als Sklave arbeiten, danach soll er freigelassen werden.
Entgegen der sonst üblichen Bestrafung mit Sklaverei sollte diese aber nicht eine dauernde sein, sondern begrenzt auf sechs Jahre. Dazu kam noch die Verpflichtung, den Bestraften nach seiner Freilassung so mit allem Nötigen zu versorgen, daß ihm ein guter Start in sein neues Leben ermöglicht wurde. Die Bibel sagt hierzu:
„Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn als frei entlassen. Und wenn du ihn freigibst, sollst du ihn nicht mit leeren Händen von dir gehen lassen, sondern du sollst ihm aufladen von deinen Schafen, von deiner Tenne, von deiner Kelter, so daß du gibst von dem, womit dich der HERR, dein Gott, gesegnet hat.“ (5. Mose 15, 12-14;  2. Mose 22,2).

Es wird klar, daß durch diese Art der Bestrafung gestohlenes Eigentum durch anderes Gut ersetzt wird, und auch wenn der Dieb sechs Jahre lang Sklavenarbeit leisten muß, so ist doch diese Arbeitszeit die Bezahlung für den entwendeten Besitz. Es wird niemals körperlicher Schaden als Ausgleich für materiellen Schaden angesehen und gefordert, wie dies im Islam der Fall ist. Auch müssen wir beachten, daß die Strafe in einem gewissen proportionalen Verhältnis zur Schwere des Vergehens steht   je mehr eine Person ihre Sünden verbirgt und Gewinn erzielt aus dem Vergehen, desto mehr Ausgleich hattte zu zahlen. Je früher sie jedoch ihre Schuld zugibt, desto geringer fällt die Strafe aus.

Weshalb unterscheidet sich die Lehre des Korans von derjenigen der Bibel?
Moses empfing in der Torah die eine Botschaft: Gott hat festgelegt, daß die Bestrafung für Diebstahl in allererster Linie der Wiedergutmachung und dem Schadenersatz gilt, und dabei wird eine reuevolle Haltung des Diebes berücksichtigt und hat Auswirkung auf die Höhe des Strafmaßes.

Die Botschaft an Mohammed im Koran lautet jedoch ganz anders: als Strafe für den Diebstahl wird unbegrenzt physische Behinderung über den Deliquenten verhängt.
Lassen sich die Inhalte dieser beiden Botschaften vereinen und zusammenbringen?
Gott ist souverän und konnte sehr wohl unterschiedliche Gesetze für unterschiedliche Situationen festlegen.

Waren die Umstände zur Zeit Mohammeds sehr viel anders als zur Zeit Moses?
Die Muslime behaupten, daß Gott zwar durch Mose gesprochen habe, daß Er aber eine spätere, vollkommene und endgültige Offenbarung durch Mohammed gegeben habe.
Wenn nun aber Sein Wort an Mohammed unvereinbar ist mit Seinem Wort an Mose, sollte das etwa bedeuten, daß Gott Seine erste Botschaft gelöscht hat?
Oder könnte es sein, daß in einem Fall die Stimme, die da gesprochen hat, in Wahrheit gar nicht die Stimme Gottes des Schöpfers war?
Die folgenden Überlegungen sollen uns Licht geben in diesem Dilemma.

Die Hand, ein göttliches Meisterwerk

1. Wo liegt der Ursprung der Kraft für die Hand?
Wir wollen das Wunderwerk der Schöpfung Gottes betrachten, wie wir es in der menschlichen Hand vor uns sehen. Die Hand ist eine technische Meisterleistung. Sie ist unglaublich stark. So kann z. B. das gesamte Gewicht unseres Körpers von den kleinen Knöchelchen, Muskeln und Sehnen der Endgelenke der Finger getragen werden, sogar von einer Hand alleine.

Die Hand hat erstaunlich viel Kraft, das zeigt sich beim Heben von Gewichten, beim Holzhacken oder beim Rudern, und doch kommt ein Großteil dieser Kraft in Wahrheit aus Arm und Schulter. Der Ursprung der Kraft liegt also weit weg von der Hand, während die feinen Muskeln, die in der Hand selbst verborgen liegen, die kleinen, genauen Bewegungen steuern. Wie unförmig und ungeschickt wäre die Hand wohl, wenn Gott den Bizeps in sie hineingelegt hätte. Dann wäre es keinem von uns möglich, eine Nadel einzufädeln oder Geige zu spielen oder auch nur zu schreiben.

2. Wieviele Bewegungen sind unseren Händen möglich?
Wenn Gott als Schöpfer etwas erschafft, so tut Er dies großartig und großzügig. Der erste menschliche Versuch, eine künstliche Hand zu konstruieren, erbrachte eine zweizinkige Klaue mit grundsätzlich nur zwei Bewegungsmöglichkeiten: öffnen (und schließen) und im Kreis drehen. Die menschliche Hand dagegen besitzt unbegrenzte Möglichkeiten der Bewegung, wobei „siebzig unterschiedliche Muskeln bei den Bewegungsabläufen zusammenspielen“ (Dr. Paul Brand, Fearfully and Wonderfully Made, Hodder and Stoughten, London 1981, S. 163).

Selbst wenn der Mensch eine Kunsthand entwickeln würde, die in ihrer Mechanik der Menschenhand entspräche, so wäre diese Kunsthand doch nicht in der Lage, so zu funktionieren wie die von Gott geschaffene.

Sollte man an einer vom Körper abgetrennten Hand die Spitze des kleinen Fingers bewegen wollen, so wären vier Minuten vonnöten, das komplizierte Netzwerk von Sehnen und Muskeln zu sortieren, um mindestens ein Dutzend Muskeln in der richtigen Aufeinanderfolge und Spannung zu bewegen, so daß der kleine Finger sich rührt, ohne sich dabei zu krümmen (Paul Brand).

Jeden Tag führen wir unzählige solcher Bewegungen aus, ohne einen weiteren Gedanken daran zu verschwenden, und wir tun das im Bruchteil einer Sekunde.
Wie großzügig hat Gott der Schöpfer uns ausgestattet mit einem solch unvorstellbar komplexen, vielseitigen Allzweck Werkzeug!

Und was läßt sich damit nicht alles anfangen: Wir können halten, heben, stoßen, schieben, ziehen, drehen, winken, schlagen, streicheln, klatschen, zwicken, boxen, berühren, betasten, glätten, kratzen, stupsen, reiben, klopfen, streicheln und quetschen!

3. Das Gewebe in der Handfläche
Das Gewebe in der Handfläche ist von ganz eigener Art. Dieses Gewebe ist nicht so weich wie jenes, das wir in unseren Wangen finden, und nicht so hart wie die Muskeln, jedoch von so spezieller Konstruktion, daß die Hand damit alle Arten von Greifbewegungen durchführen kann. Der berühmte Handchirurg Dr. Paul Brand sagt:
„In der Handfläche liegen unter der Haut Fettkügelchen, dem Aussehen und der Konsistenz nach wie ein Wackelpudding. Diese Fettkügelchen sind so weich, daß sie beinahe wegfließen, sie sind nicht einmal von selbst in der Lage, ihre Form zu behalten, und deshalb sind sie umgeben von ineinander verwobenen Collagenfasern, wie Ballons, die in einem Netz eingefangen sind.

Ich greife mit meiner Innenhand einen Hammer. Jedes Bündel von Fettzellen verändert seine Gestalt aufgrund des auftretenden Druckes. Alles gibt nach, kann jedoch nicht ganz weggeschoben werden, da die festen Collagenfasern rundum alles an seinem Platz halten. Das Gewebe, welches beständig in Bewegung ist, paßt sich in jeder Hinsicht in Form und Druck exakt der Gestalt des Hammers an.
Jeder Ingenieur ist begeistert und überwältigt, wenn er diese erstaunlichen Eigenschaften und Fähigkeiten analysiert, denn es ist ihm nicht möglich, ein Material zu entwickeln, weiches in solch ausgewogenem Verhältnis zugleich elastisch und zäh in seiner Konsistenz ist.“

4. Der feuchte Zustand der Handfläche
Die Innenfläche der Hand ist immer feucht. Wer jemals mit Sand und Zement gearbeitet hat, weiß dies genau. Wäre die Hand innen vollkommen trocken, dann wäre die Fähigkeit, einen Gegenstand zu ergreifen und festzuhalten, sehr stark eingeschränkt und fast unmöglich. Der ununterbrochen feuchte Zustand der Handfläche steigert unsere Fähigkeit, etwas zu ergreifen, indem er einen gewissen Unterdruck zwischen der Hand und der Oberfläche des Gegenstandes erzeugt. Außerdem fungiert diese beständige Feuchtigkeit wie ein kleiner Kühler bei heißem Wetter, da die Feuchtigkeit laufend verdunstet, und so trägt sie zur Kühlung des ganzen Körpers bei.

5. Wie groß ist die Bedeutung der Hand?
Die Hand ist nicht nur in technischer Hinsicht ein Meisterwerk, sie ist geradezu ein Meisterstück göttlicher Planung. Zwar sind auch alle anderen Sinnesorgane wichtig für uns, was wären wir ohne Auge, Ohr, Nase und Zunge? In Seiner Freigebigkeit hat uns der Schöpfer so wunderbar vielseitig ausgestattet. Aber in gewisser Hinsicht könnte man doch die Hand als unser allerwichtigstes Sinnesorgan bezeichnen.

Jedem Teil unseres Körpers entspricht ein spezialisierter Abschnitt im Gehirn. So sind die Augen, die Nase und die Ohren ebenso im Gehirn vertreten wie die Zehen. Eine vollautomatisierte Fabrikation möge uns als Anschauungsunterricht dienen: jeder Fertigungsabschnitt hat seine Entsprechung ini Computer. Je mehr Eingaben im Computer vorhanden sind, um so größer die Bedeutung dieses Fabrikationsabschnittes. In unserem Gehirn ist der die Hand repräsentierende Abschnitt größer als derjenige für die Augen oder die Ohren, ja, er ist in der Tat sogar beinahe ebenso groß wie das Gebiet, welches dem gesamten Unterkörper von der Taille an abwärts entspricht! (Arthur C. Guyton, Anatomy and Physiology Saunders College Verlag, 1985, S.327).
Solch eine enorm große Bedeutung hat also der Schöpfer selbst unserer Hand zugemessen. Man kann deshalb mit Recht sagen, daß es eine wesentlich größere Katastrophe bedeutet, eine Hand zu verlieren als ein Auge oder ein Ohr. Ein blinder Mensch kann mit Hilfe der Brailleschrift immer noch lesen und seinen Weg mittels eines Stockes finden, und die nötigen Informationen fließen seinem Gehirn durch die Hand zu. Auch Taube können sich mit Hilfe von Handzeichen noch miteinander unterhalten.

6. Die perfekte Planung der Hand
Dr. Paul Brand schrieb: „Ich könnte einen ganzen Raum anfüllen mit chirurgischen Handbüchern voll der unterschiedlichsten Vorschläge zur Behandlung verletzter Hände. Aber während der 40 Jahre meines Dienstes und Studiums habe ich niemals auch nur von einer einzigen Technik erfahren, die es zustande gebracht hätte, aus einer verletzten Hand wieder eine gesunde, normale Hand herzustellen.“
Mit anderen Worten: die Hand ist so perfekt konstruiert, daß niemand dieses Werk des Schöpfers verbessern könnte. Sie ist nicht nur kostbar und wertvoll, praktisch, vielseitig und brilliant im Entwurf, sie ist darüber hinaus eine göttliche Meisterleistung, von Gott dem Schöpfer persönlich entworfen.
Und da müssen wir nun die Frage stellen: „Wie behandelt der Mensch solche Meisterwerke?“ Oder eine andere Frage: „Wie reagiert der Künstler selbst darauf, wenn eines seiner Meisterstücke zerstört oder verdorben wird?“

Ist Allah der Schöpfergott?

Beweise für die Echtheit eines Gottes
Wenn jemand ein Gemälde von Michelangelo, van Gogh oder Leonardo da Vinci entdeckt, und dieses Gemälde an einer Stelle zerstört ist, ist es wahrscheinlich, daß dieser Mensch dann eine Schere nimmt und den zerstörten Teil abschneidet? Wir wären doch alle entsetzt und würden mit Recht folgern, daß diese Person keine Ahnung von dem wahren Wert eines solchen Gemäldes hat.

Wenn schon ein Durchschnittsmensch, der nur wenig weiß über das Schaffen eines Leonardo da Vinci, niemals auf den Gedanken käme, dieses zerstörte Teil abzuschneiden, ist es da anzunehmen, daß Leonardo da Vinci höchstpersönlich die Anweisung gegeben hätte, Teile seiner Gemälde wegzuschneiden, selbst wenn sie zerstört gewesen wären?

Der gescheiterte Versuch, mit technischen Hilfsmitteln den amerikanischen Satelliten Intelsat 6 einzufangen, ist eine eindrückliche Schilderung von der Großartigkeit und Brillianz des Wunderwerks einer menschlichen Hand. So lautet der Kommentar einer Zeitung zu diesem Ereignis:
„Sie versuchen es von Hand? Welch ein Unterfangen! Was werden sie wohl als nächstes vorschlagen? Nach dem Einsatz all jener Millionen von Dollars, von Computerstunden, mathematischen Berechnungen, High Tech Kalkulationen und Probeabläufen auf der Erde in Schwimmbecken war die einzige Möglichkeit, den untauglich gewordenen Satelliten Intelsat 6 noch durch Einfangen zu retten, unter Einsatz der Arme eines Astronauten, alle anderen Versuche waren ja zuvor gescheitert. Vorausgegangen waren die Bemühungen des Astronauten Kameraden Pierre J. Thout, der alleine im Weltall schwebend die peinliche Enttäuschung hinnehmen mußte, daß all seine Versuche, diese immer wieder entweichende Metallkapsel mittels eines fünf Meter langen Angelstockes einzufangen, vergeblich ausfielen (dieses Spezialgerät war für 9 Millionen Dollar entwickelt worden, war aber während vier langer Versuchstage nicht in der Lage, den Satelliten einzufangen)! Die ganze Nation hatte das per Fernsehen miterlebt, und nun wurde das NASA Kontrollzentrum mit noch verrückteren und phantastischeren Vorschlägen überschwemmt. Gebraucht doch Magnete, hieß es. Versucht es mit gedrehten Seilen, riesigen Angelhaken… oder vielleicht mit einer Art von Superklebstoff…

Alle unsere Bemühungen, einen Computer zu entwickeln, der in Ausmaß und Vielseitigkeit dem Denkvermögen des menschlichen Gehirns entspricht, sind fehlgeschlagen. Alle unsere Anstrengungen, roboterartige Hände mit den Möglichkeiten und diffizilen Leistungen des menschlichen Vorbildes zu entwerfen, waren umsonst. Wir müssen das zugeben. Wir waren nicht einmal in der Lage, die beste Möglichkeit herauszufinden, wie Astronauten zur Toilette gehen können. Wenn wir aber aufhörten, uns so klug zu dünken, und endlich das gebrauchen würden, was uns die Natur in der erstaunlichen Gestalt unserer Körper und unseres angeborenen gesunden Menschenverstandes gegeben hat, so wären wir weise und gut beraten. Welch ein Meisterwerk ist der Mensch, wahrhaftig!“

Das bis hierher zitierte Blatt hätte sagen sollen: „Was für eine wundervolle Schöpfung ist doch der Mensch, wahrhaftig!“

Immerhin, es wird doch deutlich ausgesprochen: der 9 Millionen Dollar teure Angelstock voll ausgefeiltester Technik war trotz vier Tagen mühseligster Versuche nicht in der Lage, den Satelliten einzufangen. Und die von Gott gegebene Hand vollbrachte dieselbe Aufgabe in kürzester Zeit ganz mühelos. Wahrhaftig, welch ein göttliches Meisterwerk ist die menschliche Hand!

Die menschliche Hand ist aber nicht ein menschliches Meisterwerk, sondern ein göttliches. Es ist kostbarer und weit größer als irgendeine menschliche Errungenschaft. Ist es denkbar, daß der Schöpfer solch einer Hand die Anordnung dazu gibt, daß Sein Meisterwerk abgehackt und zerstört werden soll, um eine Person für Diebstahl zu bestrafen? Oder hat Er befohlen, für das Gestohlene einen erhöhten Wert zu erstatten, daß also die Strafe für die Entwendung von materiellen Gegenständen in der Erstattung von ebenfalls materiellen Werten liegt, wie es in Seinem durch Mose gegebenen Gesetz steht? Materieller Schaden muß durch andere materielle Werte ausgeglichen werden. Wir könnten sagen, die Zerstörung eines Körperteils als Ausgleich für Eigentumsdelikt ist vergleichbar mit der Vernichtung eines Kunstwerkes zum Ausgleich des Diebstahls von Malfarben. Keine noch so große Menge an Farben und Leinwand könnte einen Ersatz darstellen für eines von Michelangelos Meisterwerken. Ein Meisterwerk ist mehr als Farbe und Leinwand. Könnte es nicht sein, daß dieses Gesetz des Handabhackens von jemandem stammt, der gar nicht der Erschaffer der Hand war?
Würde wohl ein Gott, der den Wert seines Werkes doch genau kennt, den Befehl erteilen, wegen Eigentumsdeliktes eines seiner allerwichtigsten Meisterstücke, die Hand, zu zerstören? Bei einem Vergleich der Lehren des Koran und der Bibel in Bezug auf Diebstahl können wir erkennen, daß der Gott, der in der Bibel spricht, sich wie ein Schöpfergott verhält, nämlich wie einer, der den Wert einer Hand kennt, wohingegen derjenige, der zu Mohammed gesprochen hat, offensichtlich nicht wie ein Schöpfer handelt.

Als zwei Mütter mit nur einem Kind vor König Salomo erschienen und jede dieses Kind für sich beanspruchte, da ließ sich der König Salomo ein Schwert bringen und gab den Befehl: „Teilt das lebendige Kind in zwei Teile und gebt dieser die Hälfte und jener die Hälfte. Da sagte die Frau, deren Sohn lebte, zum König   denn ihr mütterliches Herz entbrannte in Liebe für ihren Sohn   und sprach: „Ach, mein Herr, gebt ihr das Kind lebendig und tötet es nicht!“ Jene aber sprach: „Es sei weder mein noch dein; laßt es teilen!“ Da antwortete der König und sprach: „Gebt dieser das Kind lebendig und tötet’s nicht , die ist seine Mutter“(Bibel, 1. Könige 3, 16-28).

Welches Indiz war für König Salomo so aussagekräftig, daß er seine Entscheidung ohne zu zögern mit absoluter Sicherheit fällen konnte? Er hatte gesehen, welche Frau sich wie eine Mutter verhielt und welche Frau Mitleid und ein warmes Herz bewies. Lieber wollte diese Frau selbst auf das Kind verzichten, wenn nur sein Leben geschont wurde.

Analog sehen wir, daß der Gott der Bibel sich wie ein Schöpfer verhält, der den wahren Wert der menschlichen Hand kennt, wohingegen der Gott des Koran sich garnicht wie ein Schöpfergott verhält.

Woran läßt sich ein Idol, ein von Menschen erschaffener Gott, erkennen?
Erinnern wir uns: Das Verbrechen des Diebstahls ist eine Art der Zerstörung von Eigentum, also von materiellen Werten. Das Abhacken einer Hand jedoch ist Zerstörung eines Körperorgans und betrifft somit den ganzen Körper. Es besteht ein gewaltiger Unterschied zwischen diesen beiden Arten von Schaden, denn ein noch so großer materieller Schaden wird niemals einem körperlichen Schaden gleichkommen. Materielle Werte können ersetzt oder zurückgegeben werden, aber wie könnte man eine menschliche Hand angemessen ersetzen?

Es ist von großer Bedeutung, daß vor der Zeit von Mohammed kein einziger von den vielen Propheten des wahren Gottes, des Schöpfers, jemals auch nur ein einziges Gebot erlassen hat, das eine physische Bestrafung zur Sühne für einen materiellen Schaden fordert. Die Propheten von Götzenverehrern verlangten jedoch solche Strafen.

In einem assyrischen Gesetz lesen wir:
Wenn die Gattin eines Herren etwas aus dem Haus eines anderen Herren stiehlt, was den Wert von fünf Bleimünzen übersteigt, so muß der Eigentümer des gestohlenen Gutes schwören: ’Ich habe es ihr nie gegeben, es war ein Dieb im Hause.‘ Wenn ihr Gatte es wünscht, so mag er das gestohlene Gut aufgeben und sie loskaufen, aber ihr dafür die Ohren abschneiden. Will ihr Gatte sie jedoch nicht freikaufen, so soll sie der Eigentümer des gestohlenen Gutes nehmen und ihr die Nase abschneiden.“ (Ancient Near Eastern Texts Relating to the Old Testament, herausgegeben von James B. Pritchard, Princeton University Press, 1969, Middle Assyrian Law, Gesetz 5)

Und das Gesetz des Hammurabi verlangt:
„Wenn ein Landbesitzer einen anderen Mann anstellt zur Feldbestellung, wenn er ihm Futtergetreide leiht, ihm die Ochsen anvertraut und die Bestellung seines Feldes überläßt, und wenn dieser Mann Samen oder Futter stiehlt und man es dann in seinem Besitz findet, so soll man ihm die Hand abschneiden.“

Der wahre Gott, der Schöpfer, hat niemals irgendeine Form physischer Beschädigung als Strafe oder als Ausgleich für materiellen Schaden gefordert. Er hat vielmehr physische Strafe für physischen Schaden und materielle Strafe für materiellen Schaden gefordert. Die Ursache ist offensichtlich: Der Schöpfer weiß, daß der Mensch die Krone Seiner Schöpfung auf der Erde ist; der Mensch ist Gottes stellvertretender Regent auf der Erde. Alle materiellen Güter sind um des Menschen willen geschaffen und nicht umgekehrt. Im alten Israel gab Gott Mose den Befehl: „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ ( 2. Mose 21,24).

Das Hauptmerkmal dieses Gesetzes ist Gerechtigkeit bei der Strafzumessung und Vergeltung.
In all seinen Geboten an Mose hat Gott niemals eine physische Strafe als Sühne für materiellen Schaden vorgeschrieben. Für alle materiellen Vergehen ordnete Gott eine materielle Wiedergutmachung in einer entsprechenden Höhe an. Irgendein Körperteil als Ausgleich für materiellen Schaden zerstören zu lassen   unabhängig vom Wert des gestohlenen Gutes   das ist unvereinbar mit dem Wesen Gottes als Schöpfer.

Ist Allah allwissend?

1. Wie groß ist der Verlust, den das Handabhacken verursacht?
Der Verlust der Hand ist nicht der einzige Schaden, der bei dieser Art von Strafvollzug entsteht. Das Hand abhacken zerstört die Wirksamkeit des ganzen Armes und macht ihn fast wertlos, denn die Hand ist mit dem Unterarm verbunden und dieser wiederum mit dem Oberarm. Das Abhacken der von Gott erschaffenen Hand zerstört die Brauchbarkeit des Armes, denn es macht die Muskeln und die Sehnen nutzlos, die sonst die Hand befähigen und kontrollieren.

Diese Strafe macht nicht nur den Unter  und Oberarm nutzlos, welche Gott so geschaffen hat, daß sie zusammenarbeiten, darüber hinaus macht es auch die zur Gemeinschaftsarbeit vorgesehenen Hände nutzlos. Der Verlust einer Hand bewirkt nicht nur einen Verlust der Leistungsfähigkeit der Hände von fünfzig Prozent. Das Abhacken der einen Hand ist bis zu einem gewissen Grad auch eine Zerstörung der anderen Hand, denn diese beiden arbeiten zusammen. Sie sind so geschaffen, daß sie zusammenwirken. Versuchen Sie, Nägel einzuschlagen. oder sägen Sie ein Stück Holz durch, oder schälen Sie eine Orange, oder zerschneiden Sie eine Zwiebel, aber tun Sie das alles mit einer einzigen Hand!

Das Handabhacken ist im Grunde genommen auch die Zerstörung der anderen Hand, weil diese durch den Eingriff den größten Teil ihrer Anwendungsmöglichkeiten verliert.
Der Dieb behält also ein dauerndes Gebrechen, das ihn für sein ganzes verbleibendes Leben behindert. Es gefährdet seine Chance auf eine zukünftige Arbeitsmöglichkeit, auf einen Arbeitsplatz, ja, vielmehr kann es ihn sogar zu neuem Diebstahl zwingen, nur um seine elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen. Welch eine Ironie!  –  Kann die göttliche Lösung des Problems Diebstahl so aussehen?

2. Unerwartete Folgen des Handabhackens können zum Tod führen
In den ersten Jahrhunderten des Islam führten die Muslime diese Strafe bei Diebstahl aus. Damals „tauchte man gewöhnlich den Armstumpf in heißes Öl oder ins Feuer, um die Blutung anzuhalten“ (Enzyklopädie des Islam, unter Abschnitt ‚SARIK‘).

Aber dieses Brennen ist eine zusätzliche Bestrafung. Hier wurde die erste Strafe also noch gestei¬gert durch zusätzliche Schmerzen bei dem Versuch, die Blutung zu stoppen und eine Infektion zu verhindern.  Es gibt auch Fälle, wo Menschen nach solchem Strafvollzug an einer Infektion gestorben sind. In diesen Fällen wuchs die Härte des Strafmaßes an bis zur Strafe für Mord.

3. Die psychologischen Auswirkungen des Handabhackens im Orient
Und das ist noch nicht alles. Die Hände haben sowohl eine kulturelle als auch eine praktische Bedeutung. Es gibt im Osten viele Völker, wie z. B. in Pakistan und Indien, bei denen die rechte Hand von einer so eigenen, besonderen Bedeutung ist, wie sie in den Ländern des Westens völlig unbekannt ist.

So gibt man dort das Geld nur mit der Rechten, man ißt auch mit der Rechten, denn man gebraucht die Linke zur Reinigung der intimen Körperpartien. Und dementsprechend würde dort niemand mit der linken Hand etwas bezahlen oder gar Nahrung berühren. Wird in diesem Teil der Welt einem Menschen, der gestohlen hat, die rechte Hand abgehackt, so ist er dazu verdammt, mit derselben Hand zu essen, mit welcher er sich auch reinigt. Auch wenn statt der rechten die linke Hand abgehackt würde, so bleibt das Problem doch bestehen, denn die Person muß ja ebenfalls mit der einen verbliebenen Hand Nahrung zu sich nehmen und auch mit derselben Hand sich reinigen.

Die Bestrafung hört also nicht auf bei dem Verlust der Hand. Nein, sie wird zu einem entsetzlichen Stigma, sie vergiftet die sozialen Beziehungen zu seiner Umwelt und zwingt ihn hinunter bis fast auf die Stufe eines Tieres.

Die Strafe ist somit in ihrer Härte mindestens aufs Doppelte angewachsen im Vergleich zu dem, was sie in unseren Breitengraden wäre. Aber Gott ist gerecht und allwissend. Er kennt die sozialen Gebräuche aller Völker. Seine Gebote und Strafen haben nicht derartige Konsequenzen, daß sie in etlichen Ländern doppelt so hart ausfallen wie in anderen. Es kann ja sonst das Handabhacken durchaus schlimmer sein als die Todesstrafe, die in jenen Ländern auf Ehebruch steht. Der Ehebrecher erleidet den Tod nur einmal, der Dieb jedoch leidet psychische Qualen jeden Tag und jeden Augenblick in seinem ganzen restlichen Leben, und das zusätzlich zu den physischen Folgeschmerzen.

Das Fehlen seiner Hand verkündet immer und überall: „Dieb! Dieb! Dieb!“ Und noch demütigender ist der innere Schmerz dadurch, daß das Opfer unfähig ist, sich selbst als so verstümmelt anzunehmen. Dazu kommt der unerträgliche Abscheu und das innere Widerstreben bei jeder Nahrungsaufnahme, weil notwendigerweise dieselbe Hand gebraucht wird wie zur Reinigung.

So fügt also diese Bestrafung zu der eigentlichen Strafe noch eine weitere hinzu, eine zusätzlich und lebenslang zu ertragende und extrem schwere Behinderung, eine Schmach, die das Opfer nie mehr loswerden kann, die sich in seine Seele, in sein Gemüt tief hineinfrißt. Es entsteht somit eine lebenslang andauernde Folter!

Läßt sich diese neue und zusätzliche Strafe mit der Gerechtigkeit eines allwissenden Gottes vereinbaren? Kam der Befehl zum Handabhacken von dem Einen, der die Sitten und Gebräuche aller Völker der Welt kennt, oder stammt er aus einem Geist?

Ist Allah gerecht?

Vergleich der Bestrafung bei Diebstahl und bei Hurerei
Im Islam ist das Handabhacken die vorgeschriebene Strafe für Diebstahl, hingegen verlangt man für die Sünde der Unzucht hundert Peitschenhiebe (Koran,24,3), falls der Straffällige ein alleinstehender Mann ist.
Daraus läßt sich schließen, daß aus der Sicht des Koran die Entwendung von Eigentum um ein Vielfaches schlimmer angesehen wird als eine Versündigung gegen Menschen selbst. Wenn ein Mann Unzucht begangen hat, so muß er nur seinen Wohnort wechseln. Es gibt keinen bleibenden Makel, keine Narbe oder unauslöschbares Zeichen, das jedem ins Auge springt. Fehlt aber einem Menschen die Hand, so ist er für den Rest seines Lebens gebrandmarkt.

Nehmen wir den Fall, daß ein Mann Hurerei treibt mit jemandes Tochter, so wird er hundert Hiebe erhalten und zur Strafe aus seinem Wohnort verbannt werden. Stiehlt der Mann jedoch in diesem Haus eine Brieftasche, die dem Vater des Mädchens gehört, so muß ihm die Hand abgehackt werden. Was wird wohl das Blut des Vaters mehr in Wallung bringen   die Verführung seiner Tochter oder der Verlust seiner Brieftasche?

Im Falle von Unzucht ist ein anderer Mensch an Leib und Seele mitbetroffen, bei Diebstahl hingegen handelt es sich um materielle Werte. Diese Werte lassen sich zurückzahlen, man kann Schadensersatz fordern und die Sache ist erledigt. Unzucht läßt sich nicht ungeschehen machen, die Folgen sind nachteilig und lebenslang. Ohne Frage ist die Sünde der Unzucht weitaus größer als die Sünde eines Diebstahls, selbst wenn es sich um die Summe von einer ganzen Million Dollar handeln sollte.
Können die jeweils zugeordneten Strafen im Einklang stehen mit der Gerechtigkeit eines Gottes?
Hat der gerechte Gott die Sünde der Unzucht, die ein lebenslanges Trauma hinterlassen kann, für geringer angesehen als die Sünde eines Diebstahls, welche durch Rückzahlung oder Rückgabe des Diebesgutes wiedergutgemacht werden kann?

Kam das Handabhacken von dem gerechten Gott? Oder kam es ursprünglich von den Begüterten, die sich dadurch vor den „Habenichtsen“ schützen wollten? Könnte es von den Reichen stammen, die dadurch ihren Besitz vor den Schwachen und Armen schützen wollten?

Das Heidentum als der wahre Ursprung dieser Strafe

Wenn dieses Gesetz des Handabhackens bei einer Person, die gestohlen hat, (in einer Gesellschaft, wo für die elementaren Bedürfnisse der Bürger gesorgt ist) seinen Ursprung nicht bei dem Schöpfer, dem Allwissenden, dem gerechten Gott hat, wo stammt dieses Gesetz aber dann her?

Bei Ibn Kathir, einem muslimischen Kommentator, lesen wir:
„Das Handabhacken als Strafe für Diebstahl war bei den Arabern gebräuchlich in den Tagen des Heidentums (aijam al Gahilijah = die Tage der Unwissenheit), und der Islam hat es bestätigt und einzelne Bedingungen hinzugefügt.

Die Überlieferung sagt, daß der Stamm der Qoraysh als erster diese Art der Bestrafung praktiziert hat in den ’Tagen des Heidentums‘. Man hackte einem Mann namens Dowayk die Hand ab, dieser Mann war der Häuptling im Stamm Malih b ‚Amr von Khasa’ah. Er hatte einen Schatz von der Kaaba gestohlen.“
Weiterhin erfahren wir aus der Enzyklopädie des Islam (Abschnitt SARIK), daß diese Methode zur Bestrafung bereits in den Tagen des Heidentums durch Walid b Mudschirah eingeführt worden sei (siehe die ‚Awa’il Literatur), und daß sie vermutlich persischen Ursprungs sei.

Es ist eine unbestrittene Tatsache, daß diese Strafe bei den Arabern schon vor der Zeit Mohammeds üblich war, nämlich in den ’Zeiten der Unwissenheit’, als die Menschen noch Götzen verehrten.

Abraham strafte nie mit solchen Methoden
Diese Art der Bestrafung ist nie von Abraham oder dessen Nachkommen ausgeübt worden. Das bezeugt uns der Koran selbst in der Geschichte von Joseph (Koran, 12, 70-81).

Als man nämlich einen von Josephs Brüdern wegen des Diebstahls von Josephs Trinkbecher verklagte, war nie die Rede vom Handabhacken als Strafe. Die Ägypter stellten die Frage: „Was soll die Vergeltung dafür (für das Verbrechen des Diebstahls) sein, wenn es sich herausstellt, daß ihr gelogen habt?“ Und da erklärten die Söhne Jakobs, wie sie mit einem Dieb umzugehen pflegten (zu lesen im Koran in Sure 12:75): „Dies soll die Vergeltung sein: In wessen Satteltasche der Pokal gefunden wird, der soll selbst die Vergeltung sein. So vergelten wir den Übeltätern.“

Hier sagten sie ganz klar, wie sie mit einem sol¬chen Verbrechen umgingen: „So vergelten wir den Übeltätern“. Sie schlugen die härteste Form der Bestrafung vor, die Sklaverei   er, der Dieb, soll persönlich die Vergeltung sein. Sie waren sich ja vollkommen sicher, daß sie alle des beschuldigten Verbrechens unschuldig seien. Wenn das Handabhacken bei ihnen in Gebrauch gewesen wäre, so hätten sie anders geredet, nämlich so, wie Mohammed einmal sprach: „Wenn Fatemah, die Tochter Mohammeds, Diebstahl begangen hat, so werde ich ihr die Hand abhacken“ (Sahih Buchari, arabisch englische Übersetzung, Bd. VIII, Hadith Nr. 779).

Die muslimischen Kommentatoren Al-Galalajin und Rasi geben selbst zu, daß bei den Kin¬dern Israel die Sklaverei die Stelle innehatte, die im Islam das Handabhacken einnimmt.

Es ist von großer Bedeutung, daß der Koran selbst feststellt, das Handabhacken sei nie von Abraham oder dessen Nachfahren praktiziert worden. Weder Mose oder Jakob noch dessen Großvater Abraham oder dessen Nachfahren verhängten diese Strafe bei Diebstahl. Wenn Abraham das getan hätte, dann wäre es auch bei Jakob üblich gewesen. Bei den Arabern jedoch, das ist historisch gesichertes Wissen, war diese Strafe gebräuchlich in der Zeit der Unwissenheit, der Zeit der Verehrung von Göttern, also in der Zeit vor Mohammed.

Daß diese Methode der Bestrafung ins Heidentum verwiesen werden muß und nur im Heidentum vorkommt, ersehen wir auch darin, daß die sich weltweit für Menschenrechte einsetzende Organisation „Amnesty International“ diese Methode verurteilt: „Amnesty International hält Amputation für grausam; es ist eine unmenschliche und entwürdigende Strafe, weshalb sie international verboten wurde durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, der Erklärung gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und entwürdigende Behandlung oder Bestrafung, und durch die Internationale Konvention über bürgerliche und politische Rechte.

Es ist selbstverständlich, daß jegliche Anwendung medizinischer Leistung durch einen Arzt als Hilfestellung bei der Durchführung jeder Art von grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung in krassem Gegensatz steht zu dem internationalen Kodex der medizinischen Ethik. (Amnesty International, Medical Letter Writing Action, Amputationen. Muhammed Ahmed al Hariri, Arabische Republik Jemen,1989).

Ist das Handabhacken die perfekte Lösung?
Sajid Kotb ist ein moderner muslimischer Wissenschaftler. Er schrieb:
„Das Handabhacken für Diebstahl ist die beste Grundlage, auf welcher die Bestrafung für Diebstahl gegründet ist, seit dem Anfang der Welt bis auf den heutigen Tag.“ (Sajid Kotb, Fi Zilal al Qur’an, Kommentar zu Table:38).

Soll das heißen, jene Götzenanbeter hätten eine Vorschrift für den Umgang mit Diebstahl gehabt, die besser und erhabener wäre als die Regelung, welche Gott dem Mose gegeben hat, und welche auch Abraham ausübte?

Besaßen jene Heiden (die Gott nicht kannten) die perfekte Antwort auf das Problem des Diebstahls seit Anbeginn der Welt? Oder anders gesagt  gab Gott dem Mose (der den wahren Gott verehrte und zu dem Gott direkt gesprochen hat) eine schlechtere Anweisung als Antwort auf das Problem des Diebstahls, während doch gleichzeitig die Heiden, die steinerne Götter anbeteten, die perfekte Lösung für Diebstahl hatten, nämlich das Handabhacken?

Bekamen Abraham (der den Götzendienst ablehnte und den einen wahren Gott verehrte) und seine Nachkommen von Gott eine weniger gute Lösung für das Problem des Diebstahls, wohingegen die Götzenanbeter Arabiens doch schon vorher die perfekte Lösung hatten?

Oder ist es denkbar, daß Gott der Schöpfer dem Mose die richtige und beste Anweisung gab für den Umgang mit Diebstahl? Sollte es sich so verhalten, dann müssen wir auf diese Stimme hören. Wir müssen dieser echten Stimme Gottes folgen und an ihr festhalten, denn Er ist es, dem wir einmal Rechenschaft über unser Tun ablegen müssen.

Dem vollkommenen Gott die barbarischen Gewohnheiten der Heiden zuzuschreiben, das ist alleine schon eine abscheuliche Beleidigung. Die unmenschlichen, heidnischen Methoden von Götzenanbetern zum Willen Gottes zu erklären ist bereits Blasphemie. Gott ist viel größer und weiser und gerechter als jene, die sich diese brutale Bestrafung ausgedacht haben.

Gott steht unendlich erhaben über demjenigen Gott, dessen Bild durch die Urheberschaft einer solchen Bestrafungsart in unserer Vorstellung entsteht. Und wenn diese Strafmethode Allah entspricht, so kann Allah nicht Gott der Schöpfer sein!

Bedenken und Einwände
Spricht die Bibel nicht auch vom Handabhacken? Treffen dann die oben angeführten Argumente nicht auch auf die Bibel zu?

Ja, die Bibel spricht in der Tat vom Handabhacken.   Aber es besteht doch ein großer Unterschied zwischen der Lehre der Bibel und der Lehre des Koran. Lesen wir, was Jesus als das Wort Gottes gesagt hat:
„Wenn dich deine rechte Hand zum Abfall verführt, so haue sie ab und wirf sie von dir. Es ist besser für dich, daß eins deiner Glieder verderbe und nicht der ganze Leib in die Hölle fahre.“ (Matthäus 5,30)
Der Unterschied besteht darin, daß Jesus Christus kein Gebot für das Handabhacken erlassen hat. Mit anderen Worten, Er gab nie einer Person das Recht, einem anderen die Hand abzuhacken. Sie sind Ihr eigener Richter, ebenso bin ich mein eigener Richter.

Jesus, das Wort Gottes, hat nicht versucht, Gebote aufzurichten, die andere dann von außen her über uns ausüben. Er kam, um aus dem Herzen Seiner Nachfolger heraus zu herrschen, nicht von außen her. Seine Worte hatten nicht ein buchstabengetreues Befolgen zum Ziel, also nicht das Handabhacken und Augeausreißen, sondern vielmehr wollte Er damit die Gesinnung lehren, daß wir entschlossen dazu bereit sein sollen, alles, was uns zur Sünde verleiten könnte, aus unserem Leben zu entfernen, und sei es auch so kostbar wie eine Hand oder ein Auge.

Auch ist diese Ausdrucksweise Seinen Hörern nicht unbekannt, lesen wir doch im Buch der Sprüche:
„Wenn du zu Tische sitzt mit einem hohen Herrn, so bedenke wohl, was du vor dir hast, und setze ein Messer an deine Kehle, wenn du gierig, bist; und wünsche dir nichts von seinen feinen Speisen; denn es ist trügerisches Brot.“ (Bibel – Buch der Sprüche 23, 1-3).

Es ist hier ganz offensichtlich nicht gemeint, daß man sich in solch einer Situation die Kehle durchschneiden soll. Aber wenn ein Mensch weiß, daß es ihm schwerfällt, seine Begierde zu beherrschen, so muß er größte Vorsicht üben, damit die böse Lust seiner Sinne nicht seinen Entschluß in Bezug auf seinen Lebenswandel zunichte macht.

So hat also Jesus als das lebendige Wort Gottes uns nicht den Befehl erteilt, eine Hand abzuhacken. Der Koran dagegen tut dies.

Innere Übereinstimmung und Folgerichtigkeit als Test
Die Muslime behaupten, daß durch die Einführung des Handabhackens als eine Form des Strafvollzugs durch eine Regierung das Problem des Diebstahls praktisch verschwinden würde.

Die islamische Antwort auf das Problem des Diebstahls ist jedoch nicht ganz so einheitlich, sie ist vielmehr voller Abweichungen und Anomalien, wie wir aus der folgenden Abhandlung ersehen können.
Der gut verifizierte Hadith gibt ergänzend zum Koran spezifische Anweisungen. Manchmal kann er sogar einen besonderen Lehrsatz des Koran aufheben. Der Koran schreibt einhundert Streiche für die Sünde der Hurerei vor (Sure 24:2), das wurde von dem Hadith aufgehoben und dafür die Steinigung zum Tode des Hurers verlangt, wenn er ein verheirateter Mann ist.

Kein Handabhacken für Eroberer oder für Veruntreuer
Der Hadith unterscheidet zwischen Diebstahl (sarika) und widerrechtlicher Machtergreifung (ghasb = mit Gewalt nehmen) und Plünderung oder Beschlagnahme (chijana). Die Strafe des Handabhackens betrifft nur den Tatbestand des Diebstahls (sarika), nicht aber einen Fall von Eroberung (ghasb), was die gewaltsame Aneignung von jemandes Eigentum bedeutet, und ebenfalls nicht eine Plünderung (chijana).
Der Hadith schreibt vor: „Es gibt kein Handabhacken für einen Plünderer oder Eroberer oder Veruntreuer.“ (Ibn Madschah, Band II, Hadith Nr. 2591, 2592).
Der englische Übersetzer des Mischkat al Masabih schrieb: „Es gibt kein Handabhacken für kriminelle Veruntreuung noch für Diebstahl, den ein Plünderer begangen hat“.

Was ist Diebstahl?
„Die Juristen definieren Diebstahl als ein Vergehen, für welches die Hadd Strafe (Handabhacken) vorgeschrieben ist, nämlich ein heimliches Entwenden von als rechtmäßig anerkanntem Eigentum (mal), das sich in der sicheren Verwahrung eines anderen befindet… an welches der Dieb keinen Besitzanspruch hat; es ist auf diese Weise zu unterscheiden von Eroberung (ghasb) und Plünderung (chijana).“ (Enzyklopädie des Islam, 1934, unter ‚SARIK‘).

Um also die Hadd Strafe anwenden zu können, muß das Eigentum heimlich entwendet worden sein. „Denn die Bedingung des geheimen Vorgehens schließt offenen Raub oder Raubüberfall (nahb) aus, ebenso schließt es das unerwartete Wegschnappen von Gegenständen aus (ichtilas), wie es Taschendiebe zu tun pflegen.“ (The Isl. Quarterly, 3.Quartal 1982, Offences and Penalties in Islamic Law S.161).
So ist also Stehlen ein Entwenden von Eigentum im Geheimen, aber Eroberung (ghasb), Raub (nahb und ichtilas) werden nicht als Stehlen angesehen.

Der Übersetzer von Mischkat al Masabih definiert ghasb = Eroberung wie folgt:
„Ghasb bedeutet im wörtlichen Sinn: mit Gewalt einem anderen eine Sache wegnehmen. Rein formal bezeichnet es das Ansichnehmen eines Eigentums eines anderen ohne die Einwilligung des Eigentümers, und zwar in einer solchen Weise, daß der Tatbestand des Besitzens durch den Eigentümer zerstört wird.“

Demnach wird im Islam Ghasb nicht als Stehlen angesehen, und zwar aus dem Grund, weil es nicht im Geheimen ausgeführt wird. Deshalb wird es auch nicht durch Handabhacken geahndet. Der Missetäter muß nur eine Erstattung leisten von entsprechender Qualität, wie es im Hadith heißt: „Die Hand ist verpflichtet, zurückzugeben, was sie genommen hat“ (Samarqandi, Tuhfat al-Fuqaha, Dar al Fikr, Damaskus, Teil 3. S. 113).

Der Übersetzer des Mischkat al Masabih fügt weiter dazu: „Durch einen Übergriff auf die Rechte eines anderen… begeht man eine Sünde. Gewaltsame Inbesitznahme ist Machtmißbrauch in einer extremen Form.“
Ghasb ist nicht nur eine verachtenswerte, verabscheuungswürdige Form von Eigentumsbeschädigung, es ist auch eine widerwärtige Form von Aggression gegen Menschen, oder, um mit den Worten des Übersetzers des Mischkat zu sprechen – ein Machtmißbrauch extremer Form. Ghasb vereint Diebstahl und Unterdrückung, aber der Gott des Islam hat die Anwendung der Hadd Strafe für diese schändliche doppelte Sünde nicht angeordnet, dagegen ist diese Strafe Pflicht angesichts der „einfachen“ Sünde des Stehlens!

Der Gott des Islam gebietet eine leichte Strafe für die „extreme“ Sünde (ghasb), aber für eine leichtere Sünde (sarika) gebietet er eine extreme Strafe!
Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Kann solch ein Gebot von dem kommen, der als Richter über der ganzen Erde waltet? Gott behüte!

Kein Handabhacken für Diebstahl von einem öffentlichen Platz
Entsprechend der Definition von Diebstahl muß das gestohlene Eigentum als „Hirz“ bezeichnet werden.
„Hirz beinhaltet einen Besitz, der von einem Wächter bewacht wird oder kenntlich ist durch die Art des Ortes (z.B. ein Privathaus). Daraus folgt, daß Diebstahl aus einem Gebäude, das der Öffentlichkeit zugänglich ist (z.B. Ladengeschäfte bei Tag und Bäder), der Hadd Strafe nicht unterliegt.“ (Die Enzyklopädie des Islam. 1934, unter Abschnitt ‚SARIK‘).

Wenn jemand einen Gegenstand aus einem Supermarkt oder einer Bücherei stiehlt, so wird in diesem Fall die Hadd Strafe nicht bei ihm angewandt, denn diese Tat wird im Islam nicht als Stehlen angesehen, da ein Supermarkt oder eine Bücherei öffentliche Orte sind. Wird jedoch derselbe Gegenstand von einem privaten Ort entwendet, so nennt man es Stehlen. Aber wenn eine Person das Eigentum eines anderen mit Gewalt an sich nimmt, dann gilt das nicht als Stehlen, und entsprechend wird auch die Hadd Strafe nicht angewendet.

Kein Handabhacken für unvollendeten Diebstahl
Die oben angeführten Widersprüche sind aber nicht die einzigen. Denn „nur ein vollständig durchgeführter Diebstahl ist strafbar mit Hadd (Handabhacken). Wenn also z.B. ein Dieb in ein Haus eindringt und etliche Gegenstände an sich nimmt, wenn er aber ertappt und gestellt wird, noch ehe er diese Dinge aus dem Haus hinausbringen konnte, so darf er nicht mit Hadd bestraft werden… Diese Meinung wird von der Mehrheit der Juristen vertreten. Nach Abu Hanifah soll Hadd auch nicht angewendet werden, wenn ein Dieb aus dem Inneren des Hauses die Beute einem Komplizen im Freien draußen hinausreicht.“ (Abd ar Rahman al Gasiri, al Fikh ‚ala al-Mazahib al Arba’a, Dar al Kutub al ‚Elmeyah, 1990, Band 5, S.173).

So darf also nach Abu Hanifah (um 697 767), der sich in der muslimischen Welt der größten Anhängerschaft erfreut, eine Person ein Haus betreten, beispielsweise ein Fernsehgerät ergreifen und es seinem Komplizen durch ein Fenster hinausreichen. Und da diese Tat ein unvollständiger Diebstahl ist, wird dieser Person die Hand nicht abgehackt!

Entsprechend sieht es in folgendem Fall aus: „Wenn ein Dieb ein Loch macht in die Wand eines Ladengeschäfts, dieses jedoch wieder verläßt, ohne etwas in mitzunehmen, wenn dann ein anderer kommt und mit seiner Hand durch das Loch hindurch etliche Gegenstände ergreift und wegnimmt aus dem Laden, so darf für keinen der beiden Männer das Handabhacken angewendet werden. Begründung: der erste hat nicht gestohlen und der zweite hat kein Eigentum beschädigt“ (ebd., Seite 177).
Denn das vom ersten Mann hergestellte Loch machte aus dem Ladengeschäft einen Nicht Hirz, einen nicht mehr ausschließlich privaten Besitz. Und darum kann man die Tat des zweiten Mannes nicht als Stehlen ansehen, da er ja die Gegenstände nicht aus einem Hirz (privaten Besitztum) genommen hat.
Aber: „Wenn eine Person in ein Haus eindringt, etliche Dinge nimmt, sie einem Hund aufbindet und diesem Hund befiehlt hinauszugehen, so soll ihm die Hand abgehackt werden. Wenn jedoch der Hund aus eigenem Antrieb mit den Gegenständen hinausgeht, und der Dieb holt sich diese anschließend, so darf das Handabhacken nicht angewendet werden“ (ebd., Seite 173).

Kein Handabhacken für das Stehlen eines Menschen
„Wenn eine Person ein freies Kind (im Gegensatz zu einem Sklavenkind) stiehlt, so wird das Hand abhacken bei dieser Person nicht angewandt, da ein freier Mensch nicht als Eigentum angesehen wird.“ (ebd., Seite 174).

Ein Mensch darf also ein Kind stehlen, ohne daß man ihm die Hand abhackt. Wenn aber das Kind irgendwelchen Schmuck trägt, dann sind die Meinungen geteilt. Nach Abu Hanifah und Shafi’i (767-820) ist Handabhacken nicht angebracht dafür, daß er den Schmuck genommen hat, weil dieser Schmuck zu dem freien Kind gehört. Etliche Anhänger von Shafi’i sagten jedoch, das Handabhacken sei angebracht aus dem Grund, weil der Schmuck ein Eigentum darstellt.

Im Islam vertritt man also die Ansicht (ausgenommen die Anhänger von Malik), daß auf den Diebstahl eines freien Kindes nicht das Handabhacken steht. Stiehlt der Dieb aber ein Sklavenkind, dann muß man ihm die Hand abhacken, denn ein Sklave ist ein Eigentum. (Abd ar Rahman al Gasiri, al Fikh ‚ala al Mazahib al Arba’a, Dar al Kutub al ‚Elmeyah, 1990, Band 5, S. 140).

So unterscheidet der Gott des Islam also zwischen mindestens vier unterschiedlichen Arten von Stehlen: Diebstahl (sarika) und Eroberung (ghasb), Plünderung (chijana) und Veruntreuung (ichtilas), wohingegen der Gott der Bibel alle diese gleich behandelt.

In der Bibel sagte der Herr zu Mose:
„Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem Herrn vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen ableugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand getan ist, oder was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder wenn er, was verloren ist, gefunden hat, und leugnet solches und tut einen falschen Eid über irgend etwas, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut, wenn’s nun geschieht, daß er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat, oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu den fünften Teil darüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt“ (3.Mose 6,1-5).
Ob also ein Mann von seinem Nachbarn 500 Mark stiehlt, oder seinem Nachbarn mit Gewalt einen Gegenstand im Wert von 500 Mark entwendet, oder ob er Artikel im Wert von 500 Mark plündert, oder ob er 500 Mark veruntreut, oder ob er einen verlorenen Gegenstand im Wert von 500 Mark findet und diesen vor seinem Nachbarn verbirgt   so wird dies alles als dieselbe Sünde behandelt, die folglich auch dieselbe Strafe verdient. Die Bibel stellt einen Diebstahl auf dieselbe Stufe wie Raub und Plünderung. Alle diese Handlungen zielen auf einen ungesetzlichen Gewinn auf Kosten eines anderen und sie kommen alle aus demselben egozentrischen gierigen Herzen, und das Resultat ist am Ende derselbe Schaden.

Welcher Gott ist also konsequent in seiner Lehre bezüglich des Schadens, der dem Eigentum eines anderen zugefügt wird?

Es ist inkonsequent, einem Menschen, der hundert Mark gestohlen hat, die Hand abzuhacken, aber denjenigen zu verschonen, der dieselbe Summe veruntreut hat. Derartig inkonsequentes Handeln wird bereits auf der menschlichen Ebene als unwürdig angesehen. Wie viel mehr ist es dann erst des Gottes des Rechts unwürdig!

In der Bibel wird Gott als der Eine Gerechte verehrt. Ihm gebührt alle Verehrung, aller Ruhm.
Wenn die Frau, von welcher wir in Hadith Nr. 6 lesen, die ein Schmuckstück gestohlen hat, dieses mit Gewalt dem Eigentümer entrissen hätte, so hätte sie ihre Hand behalten. Aber das war nicht möglich. Wenn sie ertappt worden wäre, so hätte der Eigentümer des Schmuckes sie überwältigt, denn sie war schwächer als dieser. Das ist ja auch der Grund, weshalb überhaupt heimlich und hinter dem Rücken der Eigentümer gestohlen wird. Der Tatbestand von ghasb jedoch wird bewußt in herausfordernder Haltung ausgeübt gegenüber den Versuchen des Eigentümers, den Dieb daran zu hindern. Ghasb ist Diebstahl, wie ihn die Starken ausführen, wohingegen das (heimliche) Stehlen ein Diebstahl der Schwachen ist. Und wessen Hand wird abgehackt? Die Hand dessen, der in Schwachheit stiehlt!
Der Gott des Islam schützt also den starken Dieb, aber dem schwachen Dieb läßt er die Hand abhacken! Ist das noch Gerechtigkeit?
Mißt Gott mit zweierlei Maßstab, oder ist Allah, der Gott des Islam, in Wahrheit gar nicht Gott der Schöpfer?

Ist Allah gnädig und barmherzig?
Untersuchen wir die Ahadith (Mehrzahl von Hadith) im Hinblick auf die Bestrafung von Dieb¬stahl, so entdecken wir, daß während der Lebenszeit Mohammeds in jedem Fall von Diebstahl das Urteil des Handabhackens vollstreckt wurde.

Nicht ein einziges Mal sprach Mohammed zu dem Sünder:
„Du hast verdient, deine Hand abgehackt zu bekommen. Aber im Namen von Allah, dem Vergebenden, dem Gnädigen und Barmherzigen wird deine Hand verschont. Erstatte den Schaden in angemessener Höhe. Geh straffrei aus als Zeichen der Güte Allahs, geh in Frieden und wiederhole deine Tat nicht.“
Kein einziges Mal geschah so etwas!

Bei jedem entdeckten Diebstahl wurde dem Dieb die Hand abgehackt. Und bei jedem ertappten Ehebruch wurde der Sünder, falls er verheiratet war, zu Tode gesteinigt.

Der Hadith berichtet uns sogar von einer Frau, die zu Mohammed kam und ihm beichtete, sie sei durch Ehebruch schwanger geworden. „Da rief Mohammed ihren Herrn zu sich und sprach: ‚Behandle sie gut, und wenn sie geboren hat, dann bring sie zu mir.‘ Der Mann tat so. Und dann sprach Allahs Apostel das Urteil über sie, man fesselte sie mit ihren eigenen Kleidern, er gab den Befehl und man steinigte sie zu Tod.“ (Sahih Muslim, englische Übersetzung, Kitab al Hudud, Hadith Nr. 4207).

Vergleichen wir diese Geschichte mit einer ganz ähnlichen Begebenheit im Leben Jesu, des lebendigen Wortes Gottes.
Die jüdischen Oberen brachten eine Frau zu Jesus, die im Ehebruch ergriffen worden war, und wollten sie steinigen nach dem Gesetz Mose. Da sprach Jesus zu ihnen: „Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie.“ Als sie aber das hörten, gingen sie weg, einer nach dem andern, die Ältesten zuerst; und Jesus blieb allein mit der Frau, die in der Mitte stand. Jesus fragte sie: „Wo sind sie, Frau? Hat dich niemand verdammt?“ Sie antwortete: „Niemand, Herr.“ Und Jesus sprach: „So verdamme ich dich auch nicht; geh hin und sündige hinfort nicht mehr.“ (Evangelium Johannes 8, 3-11).
Diese beiden Ereignisse haben große Ähnlichkeit, aber der Ausgang ist in dramatischer Weise verschieden. Beachten wir, daß bei Jesus die Ehebrecherin nicht von selbst kam und ihre Sünde bekannte, wie die andere Frau bei Mohammed, trotzdem verdammte Er sie nicht.

Wir haben zwei weitere Berichte aus dem Leben Jesu zu diesem Thema. Einmal kam eine Prostituierte zu Jesus und weinte zu seinen Füßen (Lukas 7, 36-50), ein anderes Mal traf Jesus ganz gezielt auf seiner Reise mit einer losen Frau zusammen, die einen unmoralischen Lebenswandel führte und bereits fünf Männer gehabt hatte. (Johannes 4, 1-26).

In beiden Fällen vergab Jesus diesen Frauen. Es ist staunenswert, zu sehen, daß alle drei Frauen, die in geschlechtliche Sünden verstrickt waren, bei einer Begegnung mit Jesus die Sünden vergeben bekamen.
Im Gegensatz dazu wurde jede verheiratete Person, die man bei Ehebruch ertappte und vor Mohammed brachte, zu Tode gesteinigt.

Der Gegensatz besteht im Unterschied zwischen Leben und Tod. Man kann wohl fragen, weshalb Christus die Steinigung der im Ehebruch ergriffenen Frau nicht anordnete, stand es doch so im Gesetz Mose geschrieben. Die Ursache ist darin zu finden, daß Christus kam, um zu zeigen, daß Gott nicht nur gerecht ist, sondern auch gnädig in Zeit und Raum und in Tat und Wort. Christus kam, um uns den wahren Gott zu zeigen, der die Macht hat, zu strafen nach dem Gesetz, aber auch zu vergeben, denn Er ist der Allbarmherzige. Selbst der Koran bestätigt, daß Christus eine „Gnade Gottes für die Menschheit“ war. (Koran, 1921).

Kapitel 2

Frauen im Islam

Dieses Kapitel will die Stellung der Frau in der reinen Lehre des Islam aufzeigen. Dabei ist freilich zu berücksichtigen, daß nicht alle Muslime, auch nicht alle muslimischen Völker diese Lehren befolgen.

Die überlegene Stellung des Mannes

In den folgenden Versen bestätigt der Koran deutlich den einen einzigen Ursprung beider Geschlechter und die Gleichwertigkeit der Arbeit ebenfalls beider Geschlechter:
„Da erhörte sie ihr Herr: Ich lasse keine Tat verlorengehen, die einer von euch getan hat, ob Mann oder Weib. Die einen stammen ja von den anderen“ (Koran 3:195).
O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, der euch aus einem einzigen Wesen erschuf, aus ihm seine Gattin erschuf…“ (Koran 4:11 ).
Während also der Koran die Taten von Männern und Frauen gleichermaßen ansieht und auch bestätigt, daß sie bis auf ihren Ursprung zurück vollständig voneinander abhängig sind. so stuft er sie doch in Bezug auf ihr Menschsein nicht als gleichwertig ein. Der Mann steht eine Stufe über der Frau, er ist höher als diese, wie die beiden folgenden Verse klar bezeugen:
„Die Männer stehen eine Stufe über ihnen.“ (Koran 2:228)
„Die Männer haben Vollmacht und Verantwortung gegenüber den Frauen, weil Gott die einen vor den anderen bevorzugt hat“ (Koran 4:34).
Der berühmte Kommentator Ibn Kathir sagte zu diesen Worten des Koran: „Männer sind den Frauen überlegen und ein Mann ist besser als eine Frau.“
Andere Kommentatoren vertreten dieselbe Meinung, beispielsweise Rasi, Baidawi, Samachschari 1075 1145) und Tabari.
Rasi kommentiert die Sure 4:11 des Koran wie folgt:
„(Einem männlichen Kind steht soviel wie der Anteil von zwei weiblichen zu). Der Mann ist in jeder Hinsicht vollkommener als die Frau: in seiner Gestalt, seiner Intelligenz und auch auf religiösem Gebiet, nämlich der Befähigung zum Richteramt und zum Priester, der die Gläubigen zum Gebet anleitet. Entsprechend gilt die Zeugenaussage eines Mannes doppelt so viel wie die einer Frau. Wem nun solch große Verantwortung auferlegt ist, dem gebührt auch entsprechendes Vorrecht. Da die Frau arm ist an Intelligenz, dafür aber reich an Begierden, so wird   sollte sie viel Geld zur Verfügung haben   daraus großes Verderben entstehen.“ (Rasi, Kommentar zu Koran 4:11)
Er fügte noch hinzu:
,.Hier im Koran 4: 11 wurde das Männliche deshalb zuerst genannt, weil das Männliche besser ist als das Weibliche.“
Diese Überlegenheit ist nach den Worten eines Rasis begründet in der naturbedingten Überlegenheit „hinsichtlich seines Wissens und seiner Macht, und auch, weil der Mann seiner Frau eine Morgengabe zahlt und sie versorgt.“
Ein Zeitgenosse schreibt zu obigem Koranzitat:
„Mit diesem Vers (Koran 4:34) hat Gott die Überlegenheit des Mannes über die Frau fest¬gesetzt. Er hat somit die Gleichstellung von Mann und Frau verhindert. Denn hier steht der Mann aufgrund seiner intellektuellen Überlegenheit und seiner Befähigung für Verwaltungsaufgaben und für die Versorgung der Frau über derselben.“

Der Frauen Mängel

1) Frauen sind unzureichend begabt hinsichtlich der Intelligenz und der religiösen Fähigkeiten
Den intellektuellen und religiösen Makel der Frauen stellt der folgende Hadith fest. Wir finden ihn in Sahih al Buchari, welches muslimische Gelehrte für das „nach dem Buch Allahs (der Koran) am meisten authentische Buch“ halten: (Sahih Buchari, englisch-arabische Übersetzung, Bd.1, S.XIV)
„Allahs Apostel sprach einst zu einer Gruppe von Frauen: Noch nie habe ich Geschöpfe mit weniger Intelligenz und weniger Gottesfurcht als euch gesehen. Etlichen von euch ist es sogar zuzutrauen, daß ihr einen vorsichtigen, sensiblen Mann zu Abwegen verleitet.’ Die Frauen fragten: ‚O du Apostel Allahs, was ist denn an unserer Intelligenz und an unserer Religiosität so mangelhaft?’ Er sprach: ‚Ist es nicht also: erst die Aussage von zwei Frauen kommt dem Zeugnis eines Mannes gleich?’ Sie bejahten es. Da sprach er: ‚Hier haben wir euren Mangel an Intelligenz… Ist es nicht eine Tatsache, daß eine Frau während ihrer unreinen Tage weder beten noch fasten kann?’ Wieder stimmten sie zu. Und er sprach: ‚Darin sieht man, wie unzureichend eure Fähigkeit zur Religionsausübung ist’.“ (Bd. 3, Hadith Nr.826)

Niemand bezweifelt die Echtheit oder die Glaubwürdigkeit soeben zitierten Hadith. Wir finden ihn in den beiden verlässlichsten Hadith Sammlungen bei Buchari (810 870) und bei Muslim (um 817 875). Die Übereinstimmung dieser zwei Berichte gibt der Authentizität das Zeugnis mutafakun `alaihi, d.h. „einig sein“, und dies ist in Bezug auf die Authentizität die höchste Auszeichnung.

Viele berühmte Gelehrte, unter ihnen Ghasali, Ibn al ’Arabi, Rasi, Sujuti, Kortobi, Nawawi und Ibn Kathir, haben diesen oben zitierten Hadith in ihren Schriften angeführt und somit bestätigt.
Dieser Hadith bezieht sich nicht nur auf die Frauen des frühen Islam, nein, er gilt für alle Zeiten, so lange „Frauen während ihrer Tage weder beten noch fasten können“, und so lange wie „die Aussage von zwei Frauen gleich viel wert ist wie die Aussage eines Mannes.“ Diese Argumentation ist nicht auf einen bestimmten Zeitabschnitt begrenzt, sie wurzelt im Koran und erwächst auch aus diesem und beansprucht fortwährend Gültigkeit bis zum Tag der   Auferstehung.

Als Kommentar zu dem Koranvers (30:21), der feststellt: „Und es gehört zu seinen Zeichen, daß er euch aus euch selbst Gattinnen erschaffen hat, damit ihr bei ihnen wohnet“, schreibt Rasi:
„Sein Ausspruch ‚für euch erschaffen’ bestätigt uns, daß die Frauen genau so wie Tiere und Pflanzen und andere nützliche Dinge geschaffen worden sind   gerade so wie der Allerhöchste sprach: ‚Er hat für euch das geschaffen, was auf Erden ist’. Und das beinhaltet in zwingender Weise, daß die Frau nicht die Aufgabe oder Befähigung zu gottesdienstlichen Handlungen oder zur Verwaltung der göttlichen Gebote erhalten hat. Wir sagen, die Erschaffung der Frau ist eine der uns verliehenen Gnadenerweise, und um die Gnadenerweise an uns zu ergänzen, sollten wir ihnen göttliche Gebote auferlegen, aber sie werden nicht so beauftragt wie wir Männer. Ja, Frauen werden nicht mit so vielen Geboten betraut, denn die Frau ist schwach, töricht, in gewisser Hinsicht ist sie wie ein Kind, und Kindern erlegt man keine Gebote auf. Aber Allah gewährte uns die Gnade, vollkommen zu werden, deshalb hat er den Frauen auferlegt, die Pein der Strafe zu fürchten und so ihrem Gatten zu gehorchen, auch sich des Verbotenen zu enthalten, da sonst die Verderbtheit überhand nehmen würde.“ (At-Tafsir al-Kabir, Rasi, Kommentar zu Koran 30:21)

Obige Worte des Gelehrten Rasi decken sich mit dem authentischen Hadith, der die Unzulänglichkeit der Frauen in Bezug auf ihre Intelligenz und ihre Befähigung zu religiösen Handlungen bezeugt. Während der vergangenen 13 Jahrhunderte haben muslimische Gelehrte und Schriftsteller diese Meinung vertreten.

Ein zeitgenössischer Schriftsteller sagt: „Der weibliche Verstand erreicht nicht die Höhe des männlichen Intellekts.“ (Al-Islam wa-l-Mar’ah al-Mu’aserah, Dar al-Qalam, Kuwait,1984. S.241)
Er fährt dann fort und erwähnt al ’Akad, einen der bedeutendsten arabischen Schriftsteller, der in seinem Buch al Mar’ah wal Kur’an „ein wertvolles Kapitel schreibt, worin er die intellektuelle Gleichstellung von Frau und Mann gleichsam vernichtet.“
Es ist nebenbei bemerkt eine Tatsache, daß der Ausdruck „nakisatan áklan wa dinan“ ( = mangelhaft an Intelligenz und Religionsfähigkeit) eines der Schlagworte ist, welche in den arabischen Ländern Unzählige als Parole, als Redewendung täglich im Munde führen.

2) Frauen mangelt es an Dankbarkeit
Frauen sind nicht nur geringer ausgestattet hinsichtlich ihrer Intelligenz, ihnen fehlt auch Dankbarkeit. Dieser Mangel wird in einem anderen Hadith von Buchari bezeugt:
„Frauen sind undankbar gegenüber ihren Gatten und undankbar für Gunsterweisungen, überhaupt für alle ihnen erwiesenen Wohltaten. Du kannst immer wohlwollend und gütig zu einer von ihnen gewesen sein   kaum aber entdeckt sie an dir etwas, das ihr nicht gefällt, so wird sie behaupten: ‚Ich habe niemals etwas Gutes von dir bekommen’.“
Nach den Worten dieses Hadith fehlt es der Frau also nicht nur an Verstandes  und Geisteskräften, sondern auch an Dankbarkeit.

3) Frauen sind auch als Zeugen nicht vollwertig
Die Zeugenaussage einer Frau ist nicht gleichwertig der Aussage eines Mannes. In finanziellen Belangen gilt das Zeugnis einer Frau nur halb so viel wie das eines Mannes. Der Koran sagt:
„Und berufe als Zeugen zwei Männer; und wenn nicht zwei Männer verfügbar sind, so sollten es ein Mann und zwei Frauen sein, solche Zeugen, die du für verlässlich hältst, damit, falls eine Frau irren sollte, die andere sie ermahnen und erinnern kann.“ (Koran 2:282)

Eine gebildete muslimische Frau bemühte sich zu begründen, weshalb das Zeugnis einer Frau nur halb so viel wert ist wie das eines Mannes. Sie schrieb: „Die Frau ist geschaffen, um Kinder zu tragen und zu ernähren. Deshalb ist sie sehr stark vom Gefühlsleben geprägt. Und außerdem ist sie vergesslich, denn wenn sie beispielsweise nicht das Geburtserleben vergessen würde, so würde sie kein weiteres Kind mehr haben wollen. Aus diesem Grund ist sie als Zeugin nicht so zuverlässig wie ein Mann.“ (The Age, Leben hinter dem Schleier des Islam, 3/1992 S.11. Die Autorin hat einen akademischen Titel in Kunst und Erziehung.)

Im Islam sieht man also die Frau für ungenügend begabt an in drei wichtigen Bereichen: anderen gegenüber durch ihr Nichtanerkennen der männlichen Freundlichkeiten, sich selbst gegenüber durch ihre unzureichende Intelligenz, und auch noch in Bezug auf ihre Beziehung zu Gott durch ihre Unzulänglichkeit in religiösen Dingen.

Was ist eine Frau?

Die Frau als Spielzeug
Die im vorstehenden Text erwähnten Schwächen zeigen, wie mangelhaft und unangemessen die Frau dem Mann als Gefährtin ist. Der ihr zugesprochene Mangel an Intelligenz und an Religionsfähigkeit hindert sie daran, an irgendeinen Gedankenaustausch über weltliche oder religiöse Themen oder ähnlichen Aktivitäten teilzunehmen. Auf welchen Stand wird die Frau dadurch herabgesetzt?
„’Omar (einer der Kalifen) war einst in ein Gespräch vertieft, als seine Frau dazwischenrief und ihn unterbrach. Da sprach er zu ihr: Du bist ein Spielzeug. Wenn wir dich benötigen, werden wir rufen‘.“(Al Mussanaf von Abu Bakr Ahmad Ibn ’Mousa Al-Kanadi, der 1179 n.Chr. lebte, Bd.1,S.263.)
Und ‚Amru Bin al ‚Aas, ebenfalls ein Kalif, sagte: „Frauen sind Spielzeuge, also hast du die Wahl.“ (Kanz-el-’Ummal, Bd. 21, Hadith Nr. 919.)

Das war aber nicht nur die Ansicht eines ‚Amru Bin al ‚Aas und eines ‚Omar. Auch Mohammed selbst sprach: „Die Frau ist ein Spielzeug, und wer sie nimmt, der möge für sie sorgen (oder: der möge acht geben, daß er sie nicht verliere).“ (Tuffaha, Ahmad Saki, Al-Mar’ah wal-Islam, Dar al-Kitab al-Lubnani, Beirut, erste Auflage, 1985, S. 180.)
Dieser Glaube (daß die Frau ein Spielzeug sei) ist von entscheidender Bedeutung für das geistige Wohlergehen eines Mannes. Denn so schreibt der berühmte Philosoph Ghasali:
„In der Gesellschaft von Frauen, bei ihrem Anblick und beim Spiel mit ihnen wird die Seele erquickt, das Herz erfrischt und ausgeruht, und der Mann wird gestärkt für die Anbetung Gottes…, deshalb hat Gott gesagt: ’Daß er in ihr ruhe‘ (Koran 7:189).“

Die Frau ist ’Awrah
Abgesehen von all ihren Schwächen hat eine Frau auch noch zehn ’awrat. Die Enzyklopädie des Islam definiert ’awrat als pudendum (lateinisch: etwas, dessen man sich schämt), d.h. „die äußeren Geschlechtsorgane, insbesondere die weiblichen.“

Ali berichtet, der Prophet habe gesagt: Eine Frau hat zehn ’awrat. Wenn sie geheiratet wird, deckt ihr Gatte eines zu, und wenn sie stirbt, dann bedeckt das Grab alle zehn‘.“ (Kanzl-el-’Ummal, Bd. 22, Hadith Nr. 858)
Und nach den Worten des folgenden Hadith hat die Frau nicht nur zehn ‚awrat, nein, sie wird vielmehr selbst als ‚awrah empfunden: „Die Frau ist ‚awrah. Wenn sie das Haus verläßt, heißt sie der Teufel willkommen.“ (Ihy’a ’Uloum ed-Din von Ghasali, Dar al-Kotob al-’Elmeyah, Beirut, Bd. II, S.65.) – (Dieser Hadith wird als zuverlässig, korrekt und einwandfrei eingestuft.)
Aus dem Haus hinauszugehen ist also gleichsam eine Art von Entblößung, des ’awrah, und das bereitet dem Teufel Entzücken.

Auf diese Weise werden Frauen entmutigt; sie sollen nicht ihr Haus verlassen, ja nicht einmal zum Gebet in der Moschee sollen sie sich ins Freie begeben, das lernen wir aus dem folgenden Hadith:
„Eine Frau ist dem Angesicht Gottes dann am nächsten, wenn sie sich im Innersten ihres Hauses befindet. Und das Gebet einer Frau im Haus ist besser als dasjenige in der Moschee.“
Der zeitgenössische Gelehrte Dr. Buti sagt: „Muslimische Lehrer waren sich in jeder Generation einig, daß die Frau ihren ganzen Körper bedecken muß vor Fremden, alles außer ihren Händen und dem Gesicht, das selbstverständlich frei ist von Make up.“ – „Wer jedoch die Lehre eines Hanbal oder Shafi’i befolgt, der erklärt sogar die Hände und das Gesicht zu ‚awrah, weshalb auch diese bedeckt sein müssen.“ (Dr. Mohammad Sa’id Ramadan al-Buti, Beirut, 1987, S. 41 u. S.43)

„Und jene, die der Frau geestatten, Hände und Gesicht zu zeigen   die Malikiten und Hanafiten, die tun dies in Verbindung mit der Vorschrift, daß kein Make up angewendet wird. Wenn aber das Gesicht einer Frau von Natur aus schön ist, so muß sie sich verhüllen, damit sie für die Männer nicht zu einer Versuchung wird.“ (Dr. Mohammad Sa’id Ramadan al-Buti, Beirut, 1987, S.48)
Dr. Buti gibt uns die Begründung für das Tragen des Hidschab (Schleier):
„Allah, der Allerhöchste, verfügte, daß die Frauen sich verhüllen. Dies tat er, um die Reinheit der Männer zu bewahren, die eventuell eine Frau ansehen könnten   nicht aber, um die Keuschheit der Frau zu wahren vor den Augen jener, die sie ansehen.“ (ebd. S.98).

Die Frau ist wie eine Rippe
Der Charakter einer Frau läßt sich mit einer Rippe vergleichen: er ist verbogen, krumm, unehrlich. Buchari überliefert den folgenden Hadith:
„Die Frau ist wie eine Rippe; wenn du versuchst, sie gerade zu biegen, dann wird sie brechen. Wenn du einen Nutzen von ihr haben willst, so nimm sie trotz ihres gebeugten Charakters an.“
Dieser Hadith gilt als gesicherte Überlieferung. Ein anderer Hadith schreibt diesen negativen Wesenszug dem Akt der Erschaffung zu   denn die Frau wurde aus der Rippe des Mannes geschaffen. Demnach ist er von Natur aus eine Eigenschaft der Frau und ist unheilbar, unveränderlich. Der Mann muß sich damit abfinden und das Beste daraus zu machen suchen. Diese Ansicht ist nicht nur in weiten Kreisen der einfachen Bevölkerung verbreitet, auch gefeierte Gelehrte wie Imam Shafi’i glauben das. Er schrieb: „Dreie sind es, die Schande über dich bringen, wenn du sie achtungsvoll behandelst, und dich verachten, wenn du sie schimpflich behandelst: die Frau, der Diener und der Nabatäer.“

Auch Ghasali schrieb: „Wenn du bei der Frau die Zügel ein klein wenig lockerst, wird sie sich deiner bemächti¬gen und wild ausschlagen. Und wenn du ihr das Geschirr um Handbreite nachlässt, dann wird sie dich gleich um Armeslänge mit sich reißen… Schrecklich ist ihr betrügerisches Wesen und ihre gottlose Bosheit ist ansteckend; schlechter Charakter und schwachsinnige Veranlagung sind die wichtigsten, hervortretenden Merkmale ihres Wesens… Mohammed sprach: Eine rechtschaffene, tugendhafte Frau sticht unter den anderen Frauen ebenso hervor wie unter hundert Krähen eine Krähe mit rotem Schnabel‘.“ (Ihy’a ’Uloum ed-Din von Ghasali, S. 51)

Man glaubt allgemein, daß rechtschaffene Frauen selten zu finden sind, und daß ihre Verderbtheit so natürlich ist wie der gebogene Zustand einer Rippe.

Die Rechte des Ehemannes

1) Die Wünsche des Ehemannes müssen augenblicklich erfüllt werden
Die sexuellen Bedürfnisse eines Mannes werden als so dringend eingeschätzt, daß es besser ist, wenn die Mahlzeit im Herd anbrennt, als wenn der Mann mit brennender Begierde auf seine Frau warten muß. Und wenn sie sich ihm verweigert, so werden sich die Engel des Himmels gegen sie wenden.

„Der Prophet Allahs sagte: Wenn ein Mann seine Frau zu sich ruft, damit er seine Begierde befriedigen kann, so soll sie zu ihm kommen, auch wenn sie gerade am Herd beschäftigt ist.“ (Mischkat al-Masabih, Hadith Nr. 61 – Dieser Hadith ist anerkannt, d.h. kein Gelehrter bezweifelt seine Authentizität.)
„Der Bote Allahs sagte: Wenn ein Mann seine Frau zu sich ins Bett ruft und sie sich weigert, und wenn er dann diese Nacht in schlechter Laune verbringt, so steht sie unter dem Fluch der Engel, bis sie am Morgen wieder aufsteht.“ (ebd. Hadith Nr. 54).
Die Ansicht, daß die sexuellen Bedürfnisse eines Mannes wichtiger sind als diejenigen einer Frau, war nicht nur in der Frühzeit des Islam verbreitet, nein, auch heute noch vertreten moderne Muslime diese Meinung.
Ein Gelehrter unserer Tage schreibt: 1. Allah, der Allerhöchste, hat die psychologischen und physiologischen Eigenarten der Frau solcherart gestaltet, daß der Mann in seiner Lust mehr Zufriedenheit an ihr finden kann als sie an ihm. Und nicht nur das, sie empfindet sogar Befriedigung darin, dies wahrzunehmen.“ (Dr. Mohammad Sa’id Ramadan al-Buti, Ela kul Fataten tu min be-Allah, S.55)
Ein anderer Zeitgenosse schreibt: „Geschlechtsverkehr ist eine aktive Handlung, und die Frau handelt nicht aktiv.“ (’Abd ar-Rahman al-Gasiri, S.7)

Der berühmte Kommentator Kortobi sagte: „Die Frau wurde dazu geschaffen, daß der Mann in ihr ruhen kann…, denn bei ihr wird er von seinem stürmischen Drang befreit. Das weibliche Geschlechtsorgan wurde um des Mannes willen geschaffen. Denn Allah, der Allerhöchste, sagte: Ihr laßt das, was euer Herr an euren Frauen für euch erschaffen hat. (Koran, 26:166)

Dadurch ließ er uns wissen, daß dieser Teil der Frau aus dem Mann erschaffen worden ist um des Mannes willen. Deshalb muß die Frau einwilligen, wann auch immer der Ehemann nach ihr ruft. Wenn sie sich weigert, ist sie ein Tyrann und in einer ernsten Lage. Bestätigt wird diese Lehre noch durch einen Hadith, in welchem Sahih Muslim berichtet: ‚Wenn ein Mann seine Frau zu sich ins Bett ruft und sie sich ihm verweigert, so wird der Eine, der im Himmel thront, solange Ärger über sie empfinden, bis ihr Ehegatte wieder mit ihr zufrieden ist‘. (Kortobi, Kommentar zu Koran 30:21).

2) Gehorsam gegenüber dem Ehemann ist der Schlüssel zum Paradies
Alle Frömmigkeit einer Frau ist nutzlos, wenn sie ihrem Ehegatten nicht gehorsam ist. Dieser Ungehorsam stellt eine unerlaubte und unsinnige Handlung dar. Dagegen ist der Gehorsam geradezu der Schlüssel zum Paradies, wie es der folgende Hadith klarstellt:
„Drei (Personen) sind es, deren Gebete nicht angenommen werden, deren fromme Tugendhaftigkeit nicht zählt: der entlaufene Sklave, solange er nicht zu seinem Herrn zurückkehrt; die Frau, mit welcher ihr Gatte unzufrieden ist; der Trinker, bis er nüchtern wird.“
„Wenn ein Mann mit seiner Frau zufrieden ist, und sie in diesem Zustand stirbt, so wird sie in das Paradies eingehen.“
„Der Prophet sprach einst zu einer Frau: Gib acht, wie du deinen Gatten behandelst, denn er ist dein Paradies und deine Hölle.“ (Mischkat al-Masabih, Hadith Nr. 60).

3) Die Rechte des Ehemannes sind göttlicher Art
Der Gehorsam einer Frau gegenüber ihrem Gatten ist eine wichtige Vorbedingung ihrer Frömmigkeit und sichert ihr ihre ewige Bestimmung. Der Mann ist ihr Paradies oder ihre Hölle. Dadurch ist der Mann im Vergleich mit der Frau so hoch erhaben, daß er sozusagen auf göttlicher Ebene steht. Ihre Rede ihm gegenüber kommt fast einer Verehrung gleich. Obwohl das ja eigentlich nicht möglich ist, denn Anbetung gebührt nur Gott allein.
Mohammed sagte:
„Wenn ich irgend jemand geboten hätte, sich vor jemand anderem zu demütigen, so hätte ich den Frauen geboten, sich vor ihren Ehegatten zu demütigen, denn Allah hat dem Mann Rechte über die Frau verliehen.“ (Mischkat al-Masabih, Hadith Nr. 70).

Die Rechte der Frau

Der Hadith zählt all die Rechte des Ehegatten auf. aber im Hinblick auf die Frau ist es ganz einfach. wie folgender Hadith zeigt:
„O Botschafter Allahs! Welches Recht hat die Ehefrau von einem unter uns ihm gegenüber?“ Er sprach: „Folgendes: Ihr sollt ihr zu essen geben, nachdem ihr euch bedient habt, ihr sollt sie kleiden, nachdem ihr euch selbst gekleidet habt, und ihr sollt sie nicht ins Gesicht schlagen noch sie schmähen noch verlassen, es sei denn, dies geschehe innerhalb des Hauses (Sunan Ibn Madschah, Kitab al-Nikah, Hadith Nr. 1850).

Die Privilegien des Mannes
1) Der Mann darf seine Frau schlagen, er darf sie in geschlechtlicher Hinsicht verlassen.
Die natürliche Beziehung zwischen einem Mann und seiner Frau ist von Liebe und Güte geprägt, so lehrt der Koran:
„Er hat Liebe (mawaddah) und Barmherzigkeit zwischen euch gemacht“ (Koran 30:21).
Ein Gelehrter unserer Tage, Sajied Kotb, sieht in der hier erwähnten Liebe und Barmherzigkeit die natürlichen Empfindungen, die der Mann dem anderen Geschlecht gegenüber hegt, und die der Schöpfer gepflanzt hat. Frühere Gelehrte erblickten in der „Liebe“ zwischen den Ehegatten in obigem Vers die geschlechtliche Vereinigung, während „Barmherzigkeit“ sich auf den Ursprung von Mann und Frau beziehen sollte.
Wichtig ist aber, daß diese Liebe und Güte sich nicht im Mann allein findet, abgetrennt von der Frau, sondern daß es sich um eine wechselseitige Beziehung handelt und diese Eigenschaft bei beiden zu finden sein soll.
Und der Koran gebietet den Männern: „Geht mit ihnen (den Frauen) in rechtlicher Weise (ma’ruf) um“ (Koran 4:19).
Das Lexikon für Begriffe des Korans sagt, ma’ruf bedeutet herkömmliches Gesetz, es schreibt das Gute vor und verbietet das Böse.“
An anderer Stelle wird dieses Wort viele Male mit „recht und billig“ übersetzt, so in der englischen Koran Übersetzung von Usif Ali. Das heißt mit anderen Worten: wenn die Frau sich richtig verhält, muß man sie freundlich behandeln, diese Behandlung muß gerecht sein entsprechend den herkömmlichen Regeln.
Es gibt auch einen Hadith, der uns den guten Ehegatten vor Augen stellt: „Die besten unter euch sind jene, die sich ihren Frauen gegenüber am besten verhalten.“ (Mischkat al-Masabih, Hadith Nr. 68).  (Diesen Hadith finden wir nur bei Tirmidi). Wie weit geht aber diese Güte in schwierigen Zeiten, wenn die Frau sich nicht richtig benimmt?
Aufgrund der Lehre des Korans hat der Mann die verantwortliche Pflicht, seine Frau zu ermahnen; er hat auch das Recht, sie in sexueller Hinsicht zu verlassen und sie zu schlagen, um damit jede Art von Aufsässigkeit in ihrem Verhalten zu bessern.

Der Koran sagt:
„Die rechtschaffenen Frauen sind demütig ergeben… Ermahnt diejenigen, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, und entfernt euch von ihnen in den Schlafgemächern und schlagt sie.“ (Der Koran 4:34).
Etliche Übersetzer fügen noch das Wort „leicht“ hinzu bei „schlagt sie“. Andere, wie Mohammed Pickthall und Rodwel übersetzen das Wort „edrebouhon“ (sonst: schlagt sie) mit „peitscht sie aus“.
Wenn wir erfahren, bei welchem Anlaß dieser Vers in Koran 4:34 offenbart worden ist, so fällt mehr Licht auf dessen Bedeutung. Die meisten Kommentatoren berichten:
„Obiger Vers wurde offenbart, als eine Frau zu Mohammed kam und sich beklagte, daß ihr Gatte sie ins Gesicht geschlagen habe (was noch deutlich im Gesicht zu sehen war). Zuerst sprach der Prophet zu ihr: ’Einige dich mit ihm’, aber dann fügte er hinzu: ’Warte, bis ich darüber nachgedacht habe’. Später wurde ihm dann der obige Vers geoffenbart, und daraufhin sprach der Prophet: ’Wir wollten das eine, aber Allah wollte etwas anderes, und was Allah will, ist das beste’.“ (Rasi, At-Tafsir al-Kabir, zu Koran 4:34).

Das Schlagen bei der eben erwähnten Begebenheit kann wohl kaum als leicht beschrieben werden. Dieses Schlagen gilt ja als allerletzte Korrekturmaßnahme, wenn die Bestrafung durch Entzug der geschlechtlichen Begegnung nichts gefruchtet hat. Leichtes Schlagen wäre ja nutzlos. Aber heftiges Schlagen ist die logische Steigerung in der Stufenleiter der Strafmaßnahmen: Ermahnung, sexuelles Meiden und zuletzt Schläge. Um irgend eine Wirkung zu erzielen, muß dieses Schlagen entsprechend heftig sein, tiefer greifend als sexuelles Meiden. Dieses Schlagen ist jedoch nicht gleich dem Auspeitschen bei Sklaven. – „Das Schlagen darf keine Verletzung verursachen.“ (Mischkat al-Masabih, Hadith Nr. 50).).
Der Mann hat also das Recht, seine rebellierende Frau zu schlagen, solange dieses nicht so aussieht wie das Auspeitschen von Sklaven, und solange es die Frau nicht verletzt.

Der Übersetzer des Mischkat al Masabih schrieb in einer Fußnote zu Fatwa von Kasi Khan, daß das leichte Schlagen „erlaubt ist in vier Fällen:
1) Wenn sie sich nicht so herausputzt und schmückt, wie ihr Gatte dies wünscht.
2) Wenn er sie zum Geschlechtsverkehr zu sich ruft und sie sich ohne eine gesetzlich anerkannte Entschuldigung weigert.
3) Wenn sie den Befehl erhält, ein Bad zu nehmen, um sich von Verunreinigung zu waschen, und rein zu sein zum Gebet, und sie das verweigert.
4) Wenn sie weiter weg geht ohne Erlaubnis ihres Gatten.“ (ebd., Hadith 75)

Eine andere Fußnote desselben Textes lautet: „Keine Frau soll ihrem Gatten verweigern, was er von ihr wünscht, es sei denn, sie hätte eine religiöse Begründung, d.h. zu den Zeiten ihrer monatlichen Reinigung oder während eines Fastens. Etliche Theologen sehen jedoch in solcher Verweigerung eine unrechtmäßige Handlung, da ihr Gatte ja durch seine Frau in anderer Weise Befriedigung empfangen kann, beispielsweise durch Umarmen und Küssen. Ihrem Gatten in seinem Bett zu Willen zu sein, wann immer er dies wünscht, das ist die Pflicht einer Ehefrau“. (Hadith Nr. 75).

Das Schlagen ist unangefochtenes Recht des Ehemannes. Das Recht des Mannes, „seine Frau zu schlagen“, gehört nicht einer fernen Vergangenheit an. Der Guardian Weekly berichtet:
„1987 bestätigte ein ägyptisches Gericht   und damit folgte es einer Koraninterpretation der ,Vereinigung arabischer Juristen‘, daß es die Pflicht eines Ehemannes sei, seine Frau zu erziehen, und deshalb habe er auch das Recht, sie zu bestrafen, wenn er dies wünsche. (Guardian Weekly, australische Zeitung, vom 23.12. 1990, Violence against Women Highlighted, S.13).
Der zeitgenössische Gelehrte und Kommentator Sajied Kotb versucht, die im oben zitierten Vers des Korans zu findende Vorschrift   daß ein Mann seine Frau schlagen soll   auf diese Weise zu rechtfertigen:
„Die Tatsachen des Lebens und die psychologischen Beobachtungen von gewissen Formen der Abweichung zeigen, daß sich in bestimmten Fällen das Schlagen als das am ehesten geeignete Mittel erweist, daß sich dadurch das Verhalten der betreffenden Person bessert…. und sie auch befriedigt…, beides zugleich!

Aber selbst ohne die Existenz dieser Form einer psychologischen Abweichung ist es möglich, daß manche Frauen die Vormachtstellung des Mannes, den sie als ihren Hüter und Ehegatten gerne haben möchten, erst dann anerkennen können, wenn er sie physisch überwältigt hat. Das ist nicht bei jeder Frau so, aber es gibt doch solche Charaktere. Und diese Art von Frauen braucht eine derart handgreifliche Behandlung, um auf den richtigen Weg zu kommen und innerhalb der ernsten Einrichtung (Ehe) in Frieden und Ruhe zu bleiben.“ (Sajid Kotb, Fi Zilal al-Qur’an, Kommentar zu Koran 4:34).

Bezugnehmend auf obiges Zitat sagten einige Intellektuelle:
„Die Widerspenstigkeit der Frau (nuschus) ist aus medizinischer Sicht ein krankhafter Zustand. Und es gibt da zwei Arten: die erste ist, wenn die Frau es genießt, der unterwürfige Partner zu sein, und Lust empfindet, wenn sie geschlagen und gequält wird. Man nennt dies Masochismus. Die zweite Art ist es, wenn die Frau Freude daran hat, den Partner zu verletzen, zu beherrschen und zu lenken. Das heißt dann Sadismus. Für solch eine Frau gibt es keine Abhilfe, man muß ihre Stacheln entfernen und die Waffe zerbrechen, mit welcher sie dominiert. Und ihre Waffe ist ihre Weiblichkeit. Aber die andere Frau, die Gefallen findet an Unterwürfigkeit und am Geschlagenwerden, wird durch Schlagen geheilt. Deshalb gebietet der Koran: ’Entfernt euch von ihnen in den Schlafgemächern und schlagt sie’   und darin stimmt er mit den neuesten psychologischen Forschungsergebnissen über das rebellische Verhalten von Frauen überein. Hier sehen wir eines der Wunder des Korans, denn wir finden hier wissenschaftliche Erkenntnisse aus dem Bereich psychologischer Forschungen.“ (The Australien Minaret, herausgegeben von der Australian Federation of the Islamic council, November 1980, S. 10).

Die beiden obigen Zitate stellen die Behauptung auf, daß das vom Koran angeordnete Schlagen eine perverse, masochistische Frau von ihrer Verhaltensstörung heilen würde. Wird es aber nicht vielmehr ihre Perversion noch vergrößern, indem es ihr die erwünschte Befriedigung verschafft? Ist es für einen Alkoholiker das geeignete Heilmittel, ihm Alkohol zu geben? Und warum soll dann die sadistische Frau ebenfalls geschlagen werden? Warum soll sie nicht nach ihrem eigenen Wunsch leben dürfen, wie ja auch die masochistische? Warum soll sie nicht andere schlagen und foltern dürfen?
Und selbst wenn diese Behandlung für eine Minderheit von Frauen, die wirklich pervers sind, erfolgreich sein sollte, rechtfertigt dies denn das Gebot, jede Frau, die aus irgendeinem anderen Grund widerspenstig ist, zu schlagen?

Ob nun aber das Schlagen einer Frau gerechtfertigt ist oder nicht   es ist in jedem Fall alleiniges Recht des Ehemannes.
Der Mann, der Widerspenstigkeit bei seiner Frau befürchtet, muß sie zuerst ermahnen. Wenn das nichts nützt, dann hat er das Recht, sie in geschlechtlicher Hinsicht zu meiden. Und wenn das auch nicht fruchtet, ist es sein Recht, sie zu schlagen.

Sajied Kotb führt aus, wie es sich auf die Frau auswirkt, wenn der Mann sie in geschlechtlicher Hinsicht meidet, nachdem die Ermahnung nichts erreicht hat:
„Nun kommt die zweite Phase…, nun muß der Mann eine stärkere psychologische Maßnahme ergreifen, die sich gegen ihre ganze Anziehungskraft und ihre Schönheit richtet, indem er sich ihr entzieht, ihr Bett meidet, denn dieses ist der Ort der Verführung und Verlockung, wo die widerspenstige Frau ihre Macht ganz entfalten kann. Wenn der Mann seine Schwäche ihrer Verführung gegenüber besiegen kann, so hat er sie damit ihrer stärksten und wirkungsvollsten Waffe beraubt.“

Ein anderer Gelehrter schreibt dazu:
„Dieses sexuelle Meiden ist ein Mittel, das die Widerspenstigkeit der Frau zähmt und ihren Stolz demütigt, denn es richtet sich gegen ihren höchsten Schatz, gegen ihre Weiblichkeit…. und somit bringt es die größte Demütigung und Niederlage für die Frau.“

Ich wiederhole noch einmal: der Mann hat das Recht, seine Frau sexuell zu meiden und sie zu schlagen, wenn er bei ihr Widerspenstigkeit befürchtet.
Die Frau jedoch kann nicht zu solchen Maßnahmen greifen, wenn sie ihrerseits bei ihrem Gatten Roheit erblickt. Das sagt folgender Vers ganz deutlich:
„Wenn eine Frau von ihrem Gemahl Roheit befürchtet oder auch Abwendung, so ist es für sie beide kein Vergehen, untereinander Aussöhnung zu schaffen, und die Aussöhnung ist besser.“
Koran 4:128 und Koran 4:34 gebieten diplomatisches Vorgehen als einzig mögliche Maßnahme für eine Frau, die bei ihrem Mann negative Gefühle ihr gegenüber befürchtet.

Im umgekehrten Fall aber gibt der Koran den Befehl, Macht und sexuelles Meiden anzuwenden.
Buchari zeigt uns an dem Beispiel des folgenden Hadith, welche Möglichkeit eine Frau hat, wenn sie sich vor Misshandlung oder vor Verlassenwerden durch ihren Mann fürchtet:
„Die Frau, deren Gatte sie nicht länger mehr bei sich behalten möchte, sondern sich von ihr scheiden lassen und eine andere Frau heiraten will, die soll zu ihrem Gatten sagen: ’Behalte mich und scheide mich nicht von dir; heirate eine andere Frau, du musst dich weder mit mir abgeben, noch mit mir schlafen.’ Das ist aus dem Wort Allahs zu entnehmen: ’Es ist kein Vergehen, wenn sie eine freundschaftliche Einigung untereinander aushandeln, und solch eine Aussöhnung ist besser’.“ (Sahih Buchari).

Entsprechend Bucharis korrektem und zuverlässigem Hadith besteht die empfohlene freundschaftliche Einigung für die Frau darin, dem Wunsch ihres Gatten nach einer weiteren Heirat nachzugeben und ihre finanziellen und sexuellen Rechte aufzugeben.
Das Schlagen ist das letzte Mittel, ehe man sich von einer widerspenstigen Frau scheidet. Zuerst muß sie ermahnt werden. Bringt das nicht den gewünschten Erfolg, so kann der Ehegatte sie verla¬ssen, sie meiden. Das Koran Gebot, sich mit einer Frau freundschaftlich zu einigen, widerspricht nicht dem Gebot, die rebellische Frau zu schlagen und zu meiden, denn die freundschaftliche Behandlung kann sehr unterschiedlich aussehen, und das Schlagen ist dabei durchaus mit eingeschlossen. Der Prophet selbst, der gegenüber seinen Frauen der freundlichste aller Muslime war, hat sie alle in sexueller Hinsicht einen ganzen Monat lang gemieden (Hadith 130).
Iman Ghasali formuliert es wie folgt: „In den Frauen lebt Bosheit und Schwäche. Diplomatie und Härte sind die angezeigten Mittel für die Bosheit, Freundlichkeit und Sanftheit sind angebracht bei Schwäche.“

2) Der Mann darf bis zu vier Frauen heiraten und darf darüber hinaus intime Beziehungen unterhalten zu einer unbegrenzten Anzahl von Sklavinnen
Männer dürfen mehr als nur eine Frau heiraten, das geht aus folgendem Vers hervor:
„Wenn ihr fürchtet, gegenüber den Waisen (Mädchen) nicht gerecht zu sein, dann heiratet, was euch an Frauen beliebt, zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber fürchtet, sie nicht gleich zu behandeln, dann nur eine, oder was eure rechte Hand an Sklavinnen besitzt. Das bewirkt eher, daß ihr euch vor Ungerechtigkeit bewahrt.“ (Der Koran 4:3).
Manche sind jedoch zu dem Schluß gekommen, daß es nicht erlaubt sei, mehr als eine Frau zu heiraten, weil es ja nicht möglich ist, sich diesen gegenüber immer gerecht zu verhalten. Sie führen dabei den folgenden Vers an:
„Ihr werdet es nicht schaffen, die Frauen gleich zu behandeln, ihr mögt euch noch so sehr bemühen. Aber wendet euch nicht (von der einen) gänzlich ab…“ (Koran 4:129).
Die Mehrheit der Kommentatoren stimmen nun darin überein, daß die „gleiche Behandlung“ in Koran 4:3 sich auf die Aufteilung von Zeit und Geld bezieht, während die in Koran 4:129 erwähnte sich mit der Zuwendung und Liebe des Mannes zu seinen Frauen befaßt.
Sie argumentieren auch, daß ja selbst Mohammed persönlich nicht unparteiisch gewesen ist in seiner Zuneigung zu seinen Frauen, denn er liebte Aischa mehr als jede andere von ihnen (Rasi).

Sofern also der Ehegatte in der Lage ist, seine Zeit und sein Vermögen gerecht zu verteilen, darf er bis zu vier Frauen heiraten.
Andere wiederum glauben, die erlaubte Anzahl betrage neun Frauen, da zwei plus drei plus vier zusammen neun ergibt und da auch Mohammed bei seinem Tod neun Frauen hatte   und seinem Vorbild nachzuleben ist ja immer lobens  und empfehlenswert.

Und noch andere sehen in jenem oben zitierten Vers die Erlaubnis, Frauen in unbegrenzter Anzahl zu haben, denn es heißt ja an dieser Stelle nicht „zwei oder drei oder vier“, nein, der Wortlaut ist in der Tat: „zwei und drei und vier“, was angeblich bedeutet: zwei und drei und vier und…
Die Mehrheit hält jedoch an der Obergrenze von vier Frauen fest. Man begründet dies durch den Hadith, der von einem Mann mit zehn Frauen berichtet. Als dieser ein Muslim wurde, sprach Mohammed zu ihm: „Behalte vier und entlasse die übrigen.“

Der große muslimische Gelehrte Ghasali gibt uns als Begründung für die Vielehe folgenden Gedanken:
„Manche Männer haben einen solch starken sexuellen Trieb, daß eine Frau nicht genügen würde, um sie (vor Ehebruch) zu schützen. Deshalb ist es besser, wenn solche Männer mehr als nur eine Frau ehelichen, sie mögen bis zu vier Frauen nehmen.“
Neben dieser bis jetzt dargestellten Einrichtung hat aber der Mann auch noch das Recht auf intimen Verkehr mit seinen Sklavenmädchen.
,,Denn beim Kauf eines Sklavenmädchens schließt der Kaufvertrag das Recht mit ein, sie körperlich zu besitzen.“ 181 „Dieser Vertrag beinhaltet erstens den Besitz der Sklavin und zweitens das Recht, sie in geschlechtlicher Hinsicht zu genießen.“ (Abd ar-Rahman al-Gasiri, 1990, Bd.4, S. 89).
Wieder gibt uns Ghasali die Begründung, weshalb Verkehr mit den Sklavinnen noch neben den eigenen Frauen gut ist:
„Bei den Arabern ist die Leidenschaft ein übermäßig starkes Element ihrer Natur, deshalb ist auch das Verlangen nach geschlechtlichem Verkehr bei den frommen Männern unter ihnen offensichtlich stärker. Um nun ihr Herz frei machen zu können für die Verehrung Gottes, ist ihnen gestattet worden, Sklavinnen zu ehelichen, wenn sie zu irgendeinem Zeitpunkt die Befürchtung hegen sollten, ihre Leidenschaft könne sie zu einem Ehebruch verführen. Obwohl es wahr ist, daß solch eine Heirat zur Geburt eines Kindes führen könnte, das dann ein Sklave ist, was eine gewisse Form der Zerstörung darstellt…, so ist dennoch das Versklaven eines Kindes ein leichteres Vergehen als die Zerstörung eines frommen Glaubens. Denn das Versklaven des Neugeborenen ist nur zeitlich, aber durch Ehebruch geht die Ewigkeit verloren.“
Ghasali gab uns ein Beispiel dieses übermäßigen sexuellen Verlangens in der Gestalt „des Sohnes von Omar, der als Asket und als Gelehrter bekannt war. Er brach sein Fasten gewöhnlich mit Sex, noch ehe er Nahrung zu sich nahm. Und vor der letzten Mahlzeit konnte er ohne weiteres mit dreien seiner Sklavenmädchen Verkehr gehabt haben.“

Und Buchari berichtet: „Der Prophet nahm gewöhnlich alle seine Frauen in einer Nacht nacheinander (er hatte mit allen Verkehr), und zu jener Zeit hatte er neun Frauen“ (Sahih Buchari).
Denn: „Er, der Prophet, sagte einmal von sich selbst, ihm sei in Bezug auf das Geschlechtliche die Kraft von vierzig Männern verliehen worden.“ (Mohammad Ibn Saad, Kairo 1970, S. 139).
Und: „Ali, der von allen Gefährten der am meisten asketisch lebende war, hatte vier Frauen und siebzehn Sklavenmädchen als Nebenfrauen“ (Ghasali).
Während: „etliche von den anderen Gefährten drei oder vier Frauen hatten und die Schar derer, die zwei Frauen hatten, unzählbar war.“

Als Kommentar zu der Vorschrift bei der Heirat mit Sklavenmädchen, wie wir dies im letzten Abschnitt der oben zitierten Koranverse finden, schrieb Rasi:
„Gott gab für das Ehelichen von mehreren Sklavenmädchen ebenso leichte Vorschriften wie für das Ehelichen einer einzigen freien Frau. Darüber hinaus sind die Pflichten und Bedingungen bei Sklavenmädchen leichter als die vorgeschriebene Mitgift (bei einer freien Frau, d. Übersetzer), unabhängig davon, ob man wenige von ihnen hat oder viele, unabhängig davon, ob man die geschlechtliche Zuwendung und Beziehung gerecht unter ihnen aufteilt oder nicht, unabhängig davon, ob man vollständigen Sexualverkehr mit ihnen pflegt oder nicht“ (Rasi).
Der Kommentator Kortobi entnimmt aus diesem Vers (Koran 4:3), daß Sklavinnen, welche ein freier Muslim auf solche Weise gebraucht, „keinerlei sexuellen Rechte, auch keine finanziellen Rechte, haben. Denn Gott hat ’die eine freie Frau und die Sklavenmädchen, die du in Besitz nehmen magst’, in derselben Art geschaffen. Der Mann schuldet den Sklavinnen nur die angemessenen Pflichten des Eigentumsverhältnisses und die Freundlichkeit, die den Sklaven zum Wohl dient! (Kortobi).

3) Das Recht des Mannes, sich von seiner Frau zu scheiden
In den meisten Kulturen gilt die Scheidung als eine Einrichtung mit negativen Folgen. Dies sieht man im Islam auch nicht anders an, aber trotzdem gilt sie als gesetzlich berechtigtes Vorgehen. Der Hadith lehrt:
„Die abscheulichste aller gesetzlich erlaubten Handlungen vor den Augen Allahs ist die Scheidung“ (Mischkat).
Die Vollmacht zur Scheidung liegt gewöhnlich in der Hand des Mannes. Buchari hat uns einen Hadith überliefert, der zeigt, wie problemlos dieser abscheuliche und doch gesetzliche Akt sich durchführen läßt:
„Ein Mann kann zu seinem Bruder sprechen: ,Suche dir doch irgendeine von meinen Frauen aus, und   wenn du dies wünschest, so werde ich mich von ihr scheiden.“
Es ist sogar möglich, daß dies gegen den Willen oder die Liebe beider, des Mannes und seiner Ehefrau, geschieht.
„Der Sohn von ‚Omar berichtet: Ich hatte in meinem Besitz eine Frau, die ich liebte, aber ‚Omar liebte sie nicht. Er befahl mir: Scheide dich von ihr. Aber ich weigerte mich. Da ging Omar zu dem Botschafter Allahs und klagte es diesem. Und der Botschafter Allahs gebot mir: Scheide dich von ihr‘.“ (Mischkat).

4) Die Vorrechte, des Mannes bezüglich des Sorgerechts für Kinder
Bezüglich des Sorgerechts für Kinder ist der Mann der privilegierte Teil. Gasiri ist ein Experte auf dem Gebiet des islamischen Rechts. Er schreibt:
„Die Hanafiten bilden die größte Gruppe unter den Muslimen, sie sagten: Das Sorgerecht für die Kinder ist folgendermaßen geregelt: Als erstes sollte die Frau den islamischen Glauben nicht verleugnen, so sie dies tut, hat sie kein Recht, die Kinder zu erziehen. Als zweites muß sie einen guten Charakter haben, denn wenn es sich erweisen sollte, daß dieser verderbt ist durch käuflichen oder geheimen Sex oder durch Diebstahl, oder daß sie ein niederes Gewerbe pflegt wie beispielsweise als bezahltes Klageweib oder als Tänzerin, so verliert sie ihr Erziehungsrecht. Als drittes ist es ihr nicht gestattet, irgendeinen anderen Mann zu heiraten als den Vater des Kindes. Sollte sie eine zweite Ehe eingehen, so hat sie kein Erziehungsrecht, es sei denn, ihr neuer Ehegatte wäre mit dem Kind verwandt als Onkel väterlicherseits. Falls aber ihr zweiter Mann ein Fremder ist, so hat sie kein Erziehungsrecht. Als viertes darf sie das Kind nicht ohne Aufsicht lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Kind weiblichen Geschlechts ist, denn diese bedürfen des Schutzes. Wenn also die Mutter für eine lange Zeit nach draußen gehen mußte und somit das Kind vernachlässigt hat, so hat sie kein Recht mehr in Bezug auf die Erziehung des Kindes.
Als fünfter Punkt sei noch erwähnt: Gesetzt den Fall, daß der Vater arm ist und die Mutter das Kind nur gegen Bezahlung versorgen will, und eine Tante sich anerbietet, dies umsonst zu tun, so wird die Tante das Recht zur Erziehung zugesprochen bekommen.
Die Zugehörigkeit zur islamischen Religion ist jedoch nicht unbedingt Vorraussetzung für die Erziehungsrechte eines Kindes. Wenn ein Mann mit einer Frau verheiratet ist, die dem „Glauben des Buches“ (so nennen die Muslime den christlichen Glauben) angehört, so hat sie das Recht zur Erziehung, solange letztere frei ist von Verderbnis und Abfall vom islamischen Glauben. Sollte es sich aber anders verhalten, wenn man sie etwa mit dem Kind zu einer Kirche gehen sah oder sie diesem Schweinefleisch zu essen oder Wein zu trinken gegeben hat, so hat der Vater das Recht, ihr das Kind wegzunehmen, denn die geistige Gesundheit ist anerkanntermaßen die wichtigste Voraussetzung.“ (’Abd ar-Rahman al-Gasiri, Bd. 4, S.522).

Über die Dauer der Erziehung fügte Gasiri hinzu:
„Die Hanafiten sagten, die Mutter habe bei einem Knaben das Recht zur Erziehung, bis er sieben Jahre alt ist. Andere sagten, dies gelte bis zum Alter von neun Jahren. Es wird jedoch allgemein die erstere Meinung als rechtsgültig angesehen. Auch beim Mädchen gibt es unterschiedliche Ansichten. Entweder bis zur ersten Menstruation oder aber, bis sie das Alter der Pubertät erreicht hat, welches man mit neun Jahren für gekommen hält. Und letzteres ist nun rechtlich anerkannt.“
Die Mutter darf also das Kind während der ersten schwierigen Jahre haben, wo sie nachts aufstehen muß, um das Kind zu füttern und die Windeln zu wechseln etc., und dann kann der Vater es übernehmen, wenn es bereits eher eine Hilfe sein kann und selbst kaum mehr Hilfe benötigt!

5) Männer werden sich im Paradies mit beständig jungfräulich bleibenden, auserlesenen Mädchen vergnügen
Muslimische Männer sind bereits in diesem Leben berechtigt, mehrere Frauen zu haben. Im Paradies werden sie zusätzlich mit weiteren Frauen belohnt, mit Frauen von vollkommener Schönheit.
Mua’s berichtet über den Botschafter Allahs und dessen Aussage:
„Eine Frau macht ihrem Ehegatten keine Not in dieser Welt, aber seine Frau von den klaräugigen Jungfrauen (Huri) sagt nicht zu ihr: ’Mach ihm kein Beschwer. Allah möge dich vernichten, er ist bei dir nur ein vorüberziehender Gast, und die Zeit steht nahe bevor, wo er dich verlassen und zu uns kommen wird’.“ (Mischkat al-Masabih, Hadith Nr. 62).

Der Herausgeber des Mischkat schrieb zu dieser Überlieferung in einer Fußnote:
„Keine Frau sollte ihrem Gatten Beschwer oder Not bereiten. Sie sollte es ihm bequem machen und ihn im Haushalt bedienen. Wenn sie sich anders verhält, wird sie im Paradies nicht seine Gemahlin sein können. Dort werden die klaräugigen jungfräulichen Mädchen seine Gemahlinnen sein.“

Denn der Koran verheißt rechtgläubigen Männern im Paradies wunderschöne Frauen. Diese werden wie folgt beschrieben:
„Die Gottesfürchtigen befinden sich an einer sicheren Stätte in Gärten und an Quellen. Sie tragen Gewänder aus Seide und Brokat und sie liegen einander gegenüber. So ist es. Und wir geben ihnen als Gattinnen Huri mit schönen, großen Augen.“ (Der Koran 44:51-54).
„Darin sind (Frauen), die ihre Blicke zurückhalten, die vor ihnen weder Mensch noch Dschinn beschlafen hat… als wären sie Hyazinthen und Korallen.“ (Der Koran 44:51-54).
„Ganz gewiß erwartet die Gottesfürchtigen ein Ort der Sicherheit, Gärten und Weinberge, und Mädchen mit schwellenden Brüsten (Kawa’eb) und gleichaltrige Frauen… und ein randvoller Becher.“ (Der Koran 78:33).

Wir ersehen hieraus, daß die Gottesfürchtigen im Paradies „verheiratet“ werden mit Frauen. Diese Frauen werden keinen anderen Mann anblicken als ihren Gemahl, sie werden in ihren Zelten zurückgezogen leben. Sie werden blond sein, nicht wie die dunkelhäutigen Frauen Arabiens. Ihre Schönheit wird eine vollkommene sein. Ihre Augen sind groß und weit und ihre Brüste sind „Kawa’eb = schwellend und fest, nicht herabhängend“ (Ibn Kathir, Kommentar zu Koran 78:33).
In einem Hadith lesen wir zudem noch: „Im Paradies… wird jeder zwei so wunderschöne Frauen haben, von so zarter Haut, daß sie wie durchscheinend sein wird, und kein Mann wird im Paradies ohne eine Frau sein“ (Sahih Muslim, Hadith Nr. 6793).

Ein anderer Hadith erhöht die Zahl der Frauen auf zweiundsiebzig. Siebzig Mädchen sind eigens erschaffen, und zwei sind menschliche Mädchen.
Diese Beschreibungen gelten als wörtlich zu nehmen, und die Beziehungen zwischen Männern und ihren „Huri“ sind physischer Art, nicht nur geistiger, wie in dem folgenden Hadith, welchen der Verfasser des Mischkat al Masabih zeigt:
„Der heilige Prophet sagte: ’Der Gläubige wird im Paradies solch eine Kraft empfangen für die geschlechtliche Vereinigung’. Man fragte: ’Oh Prophet Allahs! Kann er das tun?’ Er antwortete: ’Er wird die Kraft von hundert Männern empfangen’.“ (Hadith Nr. 24).

Dieser Hadith wird von Tirmidi zitiert und eingestuft als Sahih = „zuverlässig und fehlerfrei.“
Ibn Kathir betont in seinem Kommentar die buchstäbliche, physische Natur des Geschlechtslebens im Paradies, dargestellt in einem anderen Hadith:
„Man fragte den Propheten: ’Werden wir im Paradies geschlechtliche Freuden erleben?‘ Er antwortete: ’Ja, bei dem, der meine Seele in seiner Hand hält, und es wird »dahman, dahman« gehen (d.h. heftiger und aufregender Verkehr). Und hinterher wird sie wieder rein und jungfräulich werden wie zuvor’.“ (Ibn Kathir, in seinem Kommentar zu Koran 56:35-37 erklärt er in einer Fussnote die Bedeutung von „dahman“).

Im Islam wird das beständige Nehmen der Jungfräulichkeit traditionell mit dem Paradies assoziiert. Der berühmte Kommentator Al Galalajin hält dafür, daß in dem Frohlocken, das in einem Vers des Korans erwähnt wird   „Die Bewohner des Paradie¬ses frohlocken heute fleißig und freuen sich (fakehoun)“ (Koran 36:55)  – „das Nehmen der Jungfräulichkeit von Frauen im Paradies eingeschlossen ist.“
Der Gelehrte Ghasali zitiert al ’Quasa’i, einen der frühen Gelehrten, der zu obigem Vers den Kommentar gab: „Fleißig frohlocken bedeutet, fleißig den Jungfrauen ihre Jungfräulichkeit nehmen“.
Und der große Kommentator Ibn ’Abbas sagte zu diesem Vers: „(fakehoun) bedeutet, mit Genuß die Jungfräulichkeit dieser Jungfrauen zu nehmen.“ (Kommentar zu Koran 36:55).
Nicht nur auf der Erde hat der Mann beträchtliche sexuelle Vergnügen, im Paradies warten seiner noch mehr.
Er darf hier auf Erden schon mehrere Frauen heiraten, und wenn sein irdisches Leben sich zu Ende neigt, kann er sich auf wunderschöne Frauen im Paradies freuen. Er wird bis zu zweiundsiebzig „Huri“ haben können, er wird im Geschlechtlichen die Energie von hundert Männern erhalten, er wird in der Lage sein, mit Kraft und Lust zu genießen – was ist aber der Frau verheißen? Nichts!
Nicht einmal die Zusicherung, auch nur einen einzigen Mann zu bekommen.
Wieder einmal hat der Mann alle Vorteile und alles Vergnügen, während die Frau sich fortwährend für seine Zwecke gebrauchen lassen muß. Sein Teil ist das Vergnügen   ihres ein Leben voller Unruhe und Störung sowohl in dieser Welt wie in der nächsten.

Die Ursache dieser Privilegien

Wie ist es möglich, daß die Männer im Islam solche Vorrechte haben? Der folgende Text stammt zum größten Teil aus einem zeitgenössischen Werk des Gelehrten Gasiri über islamisches Recht und soll die Hintergründe dieses Phänomens erhellen.

Die Bedeutung des Hochzeitsvertrags
„Der Ehevertrag ist vom Gesetzgeber in dem Sinn abgefaßt, daß der Ehemann Nutzen ziehen kann aus den Geschlechtsorganen der Frau und aus ihrem übrigen Körper zum Zweck seines Genusses. Der Ehegatte besitzt also durch den Ehevertrag dieses ausschließliche Nutzungsrecht.“ (Gasiri, Bd. 4, S.12).

„Allgemein wird trotz unterschiedlicher Rechtsauffassung anerkannt, daß der Ehevertrag zu Gunsten und zum Nutzen des Mannes auf Kosten der Frau aufgesetzt wird, und nicht umgekehrt.
Die Anhänger des Imam Malik (um 708 795) erklärten den Ehevertrag zu einem Vertrag, in welchem das Eigentumsrecht der Nutzung des Geschlechtsorgans der Frau und ihres übrigen Körpers festgelegt wird.
Die Anhänger des Imam Shafi’i sagten: ’Die am weitesten verbreitete Ansicht besagt, daß die Frau der Gegenstand des Vertrags ist, genauer gesagt, der aus ihrem Geschlechtsorgan zu ziehende Nutzen.’ Andere wiederum formulierten es anders: ’Der Vertrag umfaßt sowohl den Mann als auch die Frau’. Aufgrund der ersteren Auffassung kann die Frau den intimen Verkehr mit ihrem Gatten nicht von ihm fordern, denn dies ist sein Recht, nicht das ihre, aufgrund letzterer jedoch ist auch sie zu solch einer Forderung berechtigt.

Die Anhänger des Imam Abu Hanifa sagten: ’Das Recht auf sexuelles Vergnügen gehört dem Mann, nicht der Frau. Daraus wird deutlich, daß der Mann das Recht hat, die Frau dazu zu zwingen, daß sie ihn sexuell befriedigt. Sie hat jedoch nicht das Recht, ihn zum Verkehr mit ihr zu zwingen außer einem einzigen Mal (im ganzen Leben). Aus religiösen Gründen hat er aber die Pflicht, mit ihr zu verkehren, damit sie dadurch bewahrt bleibt vor moralischem Verderben’.“

Die Bedeutung der Morgengabe
„Morgengabe (Mahr) ist der Fachausdruck für den Geldbetrag, welcher bei der Hochzeit laut Ehevertrag an die Frau ge eben werden muß zum Ausgleich dafür, daß sie zum Genuß gebraucht werden wird.“ (al-Gasiri, S. 7)
„Der allerwürdigste Vertrag ist jener, womit du dir das Recht erwirbst, dich der intimen Körperteile einer Frau zu erfreuen.“ (Buchari, Hadith 53).
Die Enzyklopädie des Islam gibt zu dem obigen Hadith folgenden Kommentar:
„Nach einer Überlieferung bei Buchari ist das ,Mahr‘ eine wesentliche Vorbedingung für die gesetzliche Anerkennung einer Ehe: Jede Hochzeit ohne Mahr ist null und nichtig‘.“
Die Bezahlung der Morgengabe sichert erst grundlegend die intimen Rechte des Mannes. Es heißt: „Wer seiner Frau als Morgengabe zwei Handvoll Mehl oder Datteln gibt, der hat damit (für ihre intimen Körperteile) Ausgleich geleistet.“ (al-Masabih, Hadith Nr. 57)

Der Zusammenhang zwischen Morgengabe und geschlechtlichem Vergnügen zeigt sich sogar außerhalb der Ehe:
„Wenn ein Mann intimen Verkehr mit einer verheirateten Frau hat, weil er sie versehentlich für seine eigene Frau hält, so muß er ihr eine Morgengabe zahlen, die im Wert der Morgengabe entspricht, welche einer Frau ihrer sozialen Stellung zukommt. Diese Morgengabe wird dann Eigentum der Frau und nicht ihres Ehegatten.“

Die Bedeutung der Morgengabe als Garantie für das sexuelle Vergnügen des Mannes ist im Koran verankert, wie uns die folgenden Stellungnahmen hervorragender Gelehrter zeigen:
„(Denen unter ihnen, die ihr genossen habt, sollt ihr   das ist eine Rechtspflicht   ihren Lohn geben. Koran 4:24) Das hier erwähnte Genießen ist das sexuelle Vergnügen. Und der Lohn dafür ist die Morgengabe. Die Morgengabe wurde als Lohn bezeichnet, weil sie ja in der Tat die Entlohnung für das Vergnügen darstellt… Daraus sehen wir, daß diese Entlohnung als Ausgleich gilt für den intimen Verkehr, denn was man im Austausch für ein Vergnügen bezahlt, das wird Lohn genannt. (Kortubi).

Auch der folgende Hadith bezeugt die wichtige Bedeutung der Morgengabe:
„Ein Mann nahm eine Frau zur Ehe und hielt sie für unberührt. Aber er mußte erkennen, daß sie schwanger war infolge eines Ehebruchs, also ging er hin und berichtete alles dem Propheten. Dieser urteilte, daß die Frau Anspruch habe auf die Morgengabe. Dann trennte er die beiden, gab den Befehl, die Frau zu verprügeln, und sprach zu dem Mann: ’Das Kind wird dein Sklave sein’. (Im Islam ist weder Anerkennung noch Adoption unehelicher Kinder möglich.) Demnach wird die Morgengabe im Austausch zu ehelichem Verkehr gegeben“ (Ibn Kathir).
„Als entsprechenden Ausgleich muß man für den Gebrauch der Geschlechtsorgane der Frau die Morgengabe bezahlen“ (Rasi).

(Denen unter ihnen, die ihr genossen habt, sollt ihr   das ist eine Rechtspflicht   ihren Lohn geben. Koran 4:24) Es bestehen zu diesem Vers zwei Auslegungsmöglichkeiten.
Entweder legt man das Hauptgewicht auf das Wort Allahs (Das ist die Vorschrift Gottes für euch…. daß ihr euch mit eurem Vermögen Frauen sucht… zur Ehe). Das bedeutet, man soll mit seinem Vermögen eine Frau zur Ehe gewinnen. Diese Meinung vertreten die mei¬sten der Gelehrten. Die zweite Auslegung erkennt in diesem Vers einen Hinweis auf die zeitlich begrenzte Ehe“ (Rasi).
„Abu Bakr ar Rasi sagte: ’Dieser Vers (Koran 4:24) ist der Beleg dafür, daß die Morgengabe an eine Sklavin nicht zugleich ihre Freilassung bedeuten kann’. Denn aus diesem Vers geht hervor, daß das Geschlechtsorgan der Frau ein Gegenstand von finanziellem Wert ist.“

„Malik sagte: Die Morgengabe sollte nicht weniger als ein Vierteldinar oder drei Dirhem betragen. Einige unserer Anhänger rechtfertigten dies folgendermaßen:
Für den Diebstahl eines Minimalbetrages wird vom Gesetz das Abhacken der Hand verlangt, und dieser Minimalbetrag ist ein Vierteldinar oder drei Dirhem. Da nun die Mindestsumme für die Morgengabe ebenfalls ein Vierteldinar oder drei Dirhem ist, entspricht also das Geschlechtsorgan der Frau in seinem Wert einer Hand, denn beide sind ja Teile des Körpers. Das war die Ansicht Maliks.
Abu ‚Omar sagte: ’Abu Hanifah war bereits vor ihm zu demselben Schluß gekommen. Auch er verglich die Morgengabe mit dem Abhacken der Hand. Aber nach seiner Auffassung darf die Hand nicht abgehackt werden für weniger als einen Dinar oder 12 Dirhem, und auch die Morgengabe darf nicht geringer sein als diese Summe“ (Kortubi).

„Allahs Wort (Erlaubt ist, daß ihr euch mit eurem Vermögen Frauen sucht… zur Ehe) bedeutet: durch Eheschließung oder durch Kauf. Auf diese Weise gab Allah der Weise dem Geschlechtsorgan der Frau durch den zu zahlenden Preis einen rechtlichen Status. Die¬ser verlangt das Entrichten der Morgengabe bei der Eheschließung.
Der Allerhöchste erklärte dadurch den Gebrauch der Geschlechtsorgane der Frau für ungesetzlich, eine Ausnahme ist nur bei ausgleichender Bezahlung möglich“ (Ibn al-‚Arabi, Ahkam al-Qur’an, Teil 1, S. 387).
’…. gebt ihnen ihren angemessenen Lohn’ (Koran 4:24). Dieser Vers nennt die Morgengabe einen Lohn. Dies beweist auch der Brauch, daß man die Morgengabe im Austausch gibt für den Nutzen des sexuellen Vergnügens. Denn der Nutzen ist das entsprechende Gegenstück zu diesem sogenannten Lohn’.“ (Ibn al-‚Arabi)

„Unsere Gelehrten sagten: ’Allah, der Allerhöchste, erklärte die Morgengabe zu einem Tauschmittel. Er reihte sie unter andere Tauschmittel ein, indem er sprach: »Denen, die ihr genossen habt, sollt ihr ihren angemessenen Lohn geben« (Koran 4:24). Er nannte dies Morgengabe, er nahm sie aus dem Gesetz der Geschenke in das Gesetz des Austauschs.’
Das Argument, es würden bei der Heirat beide Partner sich gegenseitig genießen und die Morgengabe sei eine zusätzliche Zahlung an die Frau   dieses Argument ist nicht richtig. Vielmehr ist der Ehegatte zur Entrichtung der Morgengabe verpflichtet, und er ersteht sich dadurch das Recht einer ’Herrschaft’ über die Frau, es ist dann zwischen den beiden ein Verhältnis wie zwischen Herr und Sklave aufgrund des von ihm entrichteten Ausgleichs. In Bezug auf die Frau erhält der Ehegatte dadurch eine Art von Nutzungsrecht und Verfügungsrecht. Die Frau darf nur mit seiner Erlaubnis fasten, sie darf auch eine Pilgerfahrt nur mit seiner Erlaubnis antreten, sie kann selbst das Haus nur mit seiner Erlaubnis verlassen. Und er wird auch über ihren Besitz bestimmen bis auf ein Drittel, das ihr wirklich alleine noch gehört. Es ist im übrigen selbstverständlich, daß er auch über ihren Körper das Verfügungsrecht hat“. (Ibn al-‚Arabi, Ahkam al-Qur’an, Teil 1, S. 317).

Ibn al ‚Arabi (gest. 1240) hielt es also für eine Lehre des Korans, daß der Mann dank der von ihm geleisteten Morgengabe sich diese sexuellen Rechte erworben habe. Er ging sogar so weit, die Beziehung zwischen einem Ehemann und seiner Frau mit dem Verhältnis zwischen Herr und Sklave zu vergleichen.

Der Mann darf seiner Frau untersagen, ein Kind aus ihrer früheren Ehe selbst zu versorgen
Die durch die bezahlte Morgengabe erworbenen Rechte beinhalten nicht nur den geschlechtlichen Aspekt, sie betreffen auch Kinder aus einer vorangegangenen Ehe:
„Der Ehegatte hat das Recht, seiner Frau zu verbieten, ein Kind ihres früheren Mannes zu versorgen und zu stillen (wenn sie nun in seinem Hause lebt), denn das würde sie davon abhalten, sich ihrem Gatten zu widmen, es würde auch ihre Schönheit und Reinlichkeit beeinträchtigen, und auf all dies hat allein ihr Gatte ein Anrecht“ (Die Hanafiten).

Der Mann hat das Recht, seiner Frau den täglichen Unterhalt zu verweigern.
Im Islam „entsteht durch eine Eheschließung keinerlei Gütergemeinschaft zwischen einem Ehegatten und seiner Frau“. Die Frau ist daher auf den täglichen Unterhalt durch ihren Ehegatten angewiesen. Es gibt jedoch zahlreiche Ursachen, derentwegen der Ehegatte seiner Frau das verweigern kann, wie wir aus dem folgenden entnehmen: Die Hanafiten sagten:
Der Unterhalt einer Frau (nafaka) ist für den Mann eine Pflicht im Austausch dafür, daß die Frau im Haus des Mannes eingeschlossen bleibt, und dafür, daß sie ausschließlich ihm gehört“ (al-Gasiri).

Und weiter lehrten die Hanafiten: „Es gibt keine Versorgung für die Frau,
1) wenn die Frau rebellisch ist (Naschis), d.h. wenn sie aus dem Haus hinausgeht ohne Erlaubnis ihres Mannes und ohne eine berechtigte Person, oder wenn sie sich weigert, sich ihm auszuliefern, so daß sie sein Haus nicht betritt.
2) wenn die Frau eine Abtrünnige ist.
3) wenn die Frau dem Sohn ihres Ehegatten gehorcht oder dessen Vater oder einen dieser beiden mit Wollust küßt oder irgend etwas tut, das ihre Beziehung zu ihrem Ehegatten in einen verbotenen Zustand bringt.
4) wenn der Ehevertrag einer Frau fehlerhaft oder unvollständig ist, oder wenn die Frau irrtümlich mit einem Mann intimen Verkehr hatte, weil dieser sie für seine eigene Frau gehalten hatte.
5) wenn die Frau noch zu jung ist zu intimem Beisammensein. (Islamisches Recht kennt kein vorgeschriebenes Mindestalter für eine legale Eheschließung. (Siehe Encyclopaedia of Islam, unter ’Nikah’)
6) wenn die Frau in Haft ist, sei sie auch ohne Schuld,
7) wenn die Frau so ernstlich krank ist, daß sie nach der Eheschließungszeremonie nicht in das Haus ihres Ehegatten ziehen kann,
8) wenn die Frau von einem anderen Mann vergewaltigt worden ist.
9) Wenn die Frau auf eine Pilgerreise geht…, so gibt es für sie keine Versorgung, weil sie nicht im Haus eingeschlossen bleibt“ (al-Gasiri).
Die Schüler des Imam Shafi’i sagten: „Die Bedingungen für die Versorgung einer Frau durch ihren Mann lauten wie folgt:
Erstens muß sie für ihn verfügbar sein, d.h. sie muß sich ihm anerbieten, indem sie etwa sagt: ,Ich übergebe mich dir‘. Es ist entscheidend wichtig, daß sie ihm im voraus mitteilt, sie sei bereit, ihn zu empfangen, er dürfe nach seinem Belieben zu ihr eingehen. Wenn sie ihm ihre Bereitschaft nicht mitteilt, so hat sie keinen Anspruch auf Unterhalt, selbst wenn sie seinen Besuch bei ihr nicht abschlägt.
Ihre Versorgung ist also davon abhängig, daß sie ihrem Gatten ihre Bereitschaft meldet, jederzeit seinem Wunsch nach einem Zusammensein stattzugeben, denn sie muß jederzeit für ihn verfügbar sein. Sollte sie den ganzen Tag arbeiten, so daß er sie nicht für sich haben kann, so kann ihr der Unterhalt verweigert werden.
Zweitens muß sie zu einem intimen Zusammensein fähig sein. Ist sie ein kleines Mädchen und diesem geschlechtlichen Anspruch noch nicht gewachsen, so hat sie kein Anrecht auf eine Versorgung.
Drittens darf sie sich nicht widerspenstig verhalten oder ihrem Gatten ungehorsam sein, auch nicht in der Form, daß sie sich gegen seine Berührung und seine Küsse sträubt, daß sie sich wehrt, wenn er sie besitzen und sich an ihr erfreuen will. Wenn sie ihm irgend etwas in dieser Weise verweigert, so wird sie an diesem Tag nicht versorgt werden…“
Die Anhänger des Imam Malik erklärten: „So lautet die Vorbedingung für die Versorgung der Frau durch den Mann: Sie muß sich immer verfügbar halten für ihren Mann zu ehelichem Beisammensein, und wenn er dies wünscht, darf sie sich nicht ihm verweigern. Im anderen Fall hat sie kein Anrecht auf eine Versorgung.“

Die Anhänger des Imam Ibn Hanbal (780 855) formulierten: „Die tägliche Versorgung der Frau ist Pflicht des Ehemannes, wenn sich die Frau vollkommen ihm ausliefert…. denn dieser tägliche Unterhalt geschieht ja im Austausch zu dem sexuellen Vergnügen des Ehegatten, ist also aufgrund ihrer Unterwerfung seine tägliche Pflicht von da ab, wo sie neun Jahre alt ist… Wenn sie aber körperlich gesund ist und sich ihrem Gatten zu seinem Vergnügen überläßt, jedoch ohne intimen Verkehr, so hat sie keinen Anspruch auf täglichen Unterhalt.
Sollte also die Frau sich einer völligen Unterwerfung verweigern und der Ehemann deshalb nicht mit ihr verkehren können, so wird im Gegenzug auch ihr die tägliche Versorgung verweigert. Wenn dann der Fall eintritt, daß sie aus irgendeinem gesundheitlichen Grund nicht intim mit ihrem Gatten zusammensein kann, sie sich ihm jedoch nach der vorausgegangenen Weigerung jetzt doch unterwirft, so wird sie trotzdem mit dem Entzug der täglichen Versorgung bestraft für die Dauer der Krankheit, und diese Strafe trifft sie deshalb, weil sie sich ihrem Gatten zuvor verweigerte. als sie noch gesund war“ (al-Gasiri).

Diese oben angeführten Regelungen werden in vollem Ernst als Wille Allahs akzeptiert! Gasiri, der die unterschiedlichen Auffassungen der verschiedenen Schulen des islamischen Rechts zusammenfaßte, schrieb in der Einleitung zu seinem Werk „Al Fikh“ (Rechtslehre):
„Es war meine Absicht, für das Volk ein Buch zu schreiben, das jedem seine Verantwortung, seine Rechte und seine Pflichten innerhalb der Familie aufzeigt…, damit die große Schar der Muslime durch die Kenntnis dieser Pflichten in der Lage ist, diese vollkommen zu erfüllen und damit den allmächtigen Gott zu erfreuen.“

Der geistige Stand der Frau

Sehen wir, wie der Hadith eine gute Frau beschreibt:
„Die tugendsame Frau gehorcht ihrem Gatten, wenn er sie bittet; sie erfreut ihn, wenn er sie anschaut; sie erfüllt seine Befehle, und wenn er abwesend ist, hütet sie sich selbst und seinen Besitz“ (Ibn Madschah).
„Die besten Frauen sind jene mit dem hübschesten Gesicht und der billigsten Morgengabe.“
„Die gute Frau ist dieser Welt enthoben, denn sie hilft dir, daß du dich dazu freimachen kannst, dich auf das kommende Leben zu konzentrieren. Sie tut das, indem sie ihre häuslichen Pflichten erfüllt, und indem sie ihren Gatten in sexueller Hinsicht befriedigt und ihn dadurch vor sexueller Versuchung bewahrt.“ (Ghasali).
Obwohl also die Frau ihrem Mann als Schutz dient für seine ewige Bestimmung, indem sie ihn bewahrt vor der Versuchung zum Ehebruch, so gilt sie selbst doch als sehr gefährlich für den Mann. Ghasali überliefert uns den folgenden Hadith:
„Wenn eine Frau kommt, so kommt sie in der Gestalt eines Teufels.“
„Der Prophet sprach: ’Ich habe für die nach mir kommenden Männer kein größeres Unheil (fitnah) hinterlassen als die Frauen’.“ (Buchari, anerkannter Text.)
Dr. M. al Buti wendet sich mit den folgenden Worten an muslimische Mädchen: „Wisset, daß ihr die Verantwortung habt für diese Versuchung, die die Männer anficht.“
Und als Kommentar zu dem Koranvers („Verlockend ist den Menschen gemacht worden die Liebe zu dem, was man begehrt: Frauen, Söhne, ganze Zentner von Gold und Silber, schöne Pferde, Vieh und Ackerland.“ Koran 3:14) sagte Dr. Buti:
„Gott selbst sieht es so, daß die Frau den obersten Platz einnimmt in der Reihe all der begehrenswerten Dinge, die Er den Menschen vorgelegt hat… Die Frau ist demzufolge die absolut schlimmste Plage und Heimsuchung im Leben eines Mannes.“
„Der Prophet Allahs sprach zu Fatima, seiner Tochter: ’Was ist das beste für eine Frau?’ Sie antwortete: ’Daß sie keinen Mann erblickt und auch von keinem Mann erblickt wird.’ Er war mit ihrer Antwort sehr zufrieden, er umarmte sie und sprach: ’Ein Abkömmling, der seinem Ursprung gleich ist’.“
„Die Gefährten verhängten und verstopften gewöhnlich alle Fenster und alle Öffnungen in den Wänden ihrer Häuser, damit ihre Frauen keine Männer sehen konnten…“
„’Omar sprach: ’Kleidet die Frauen nicht hübsch, so werden sie schon in den Häusern bleiben, denn in zerlumpten Kleidern werden sie nicht hinausgehen.’ Weiter sprach er: ’Gewöhnt eure Frauen an das Wort Nein’.“
Der folgende Hadith stammt aus Bucharis Feder: „Oh ihr Frauen! Gebt fleißig Almosen, denn unter den Bewohnern des Höllenfeuers erblickte ich in der Mehrzahl euch“.

Und Muslim schrieb: „Bei den Bewohnern des Paradieses bilden die Frauen die Minderheit.“
Der zeitgenössische Schriftsteller Dr. Mohammad al Buti sieht die Ursache dafür, daß die Mehrzahl der Frauen in der Hölle enden wird, in ihrem Versagen betreffs ihrer allerwichtigsten Aufgabe, und darum ist es die Schuld der Frauen, wenn die Männer straucheln und Fehltritte tun.
Somit stellt die Frau den größten Stolperstein dar für die Frömmigkeit des Mannes und für sein ewiges Leben. Das bezeugt auch der folgende Hadith:
„Wenn die Frauen nicht gewesen wären, so wäre Gott wahrhaftig und aufrichtig verehrt worden.“
„Ich fürchte für mein Volk kein anderes Unheil so sehr wie Frauen und Wein.“
„Die Männer gingen zugrunde und kamen um an dem Tag, als sie den Frauen gehorchten.“ (Kanz-el-’Ummal, Bd. 21, Hadith Nr. 825-829)

Schlußfolgerung

Es überrascht nicht, daß intelligente Frauen islamischer Herkunft sich gegen solche Lehren auflehnen. Dr. Sadawi ist solch eine Frau, sie schrieb:
„Die Einrichtung der Ehe blieb immer vollkommen anders für Männer gegenüber dem, was sie für die Frauen darstellt. Auch die Rechte der Ehegatten waren verschieden von jenen der Frauen. In Wahrheit ist der Begriff ’Rechte der Frau’ gar nicht zutreffend, da im islamischen Ehesystem eine Frau keinerlei Menschenrechte besitzt, es sei denn, wir wollten behaupten, ein Sklave habe Rechte in einem System der Sklaverei. Der Ehestand ist, was die Frauen betrifft, gerade so wie die Sklaverei für den Sklaven oder wie die Ketten der Leibeigenschaft für den Leibeigenen.“ (Nawal El Sadawi, The Hidden Face of Eve (das verborgene Angesicht Evas), Zed-Press, London, 1980, S. 140)

Wenn Dr. Nawal Sadawi als muslimische Widerstandskämpferin und als liberale Intellektuelle gilt, so wollen wir zum Vergleich die Stellungnahme des großen muslimischen Gelehrten und Philosophen Ghasali hören. Er bestätigte die obige Aussage bereits vor mehr als 700 Jahren folgendermaßen:
„Die letzte und am ehesten zutreffende Beurteilung dieses Problems ist es, die Ehe als eine Form der Sklaverei zu bezeichnen (rik). Die Frau ist des Mannes Sklavin, und deshalb ist absoluter Gehorsam gegenüber ihrem Ehegatten in allem, was er von ihr wünscht, ihre Pflicht. So sprach selbst Mohammed: Wenn eine Frau im Augenblick ihres Todes die völlige Billigung ihres Gatten genießt, so wird sie einen Platz im Paradies finden’.“

Das Buch „Ihy’a’Ulum ed Din“, in welchem Ghasali diese Aussage niederschrieb, ist von vielen Gelehrten hoch gepriesen worden. Der berühmte Imam Nawawi sagte sogar: „Der Ihy’a kommt beinahe dem Koran gleich.“2.58

Auch große Gelehrte wie Rasi und Ibn al ’Arabi teilen ebenfalls diesen Glauben, daß die Frau die Sklavin des Mannes ist, wie wir bereits früher gesehen haben bei der Bezahlung der Morgengabe.
Zeitgenössische Schriftsteller sind nicht ganz so offen und freimütig wie Ghasali, sie geben nicht direkt zu, daß die Frau eine Sklavin des Mannes sei, aber sie bekennen sich doch zu der Unterlegenheit der Frau gegenüber dem Mann.

Einer von ihnen schrieb:
„Es ist unlogisch und ungerecht, Mann und Frau auf irgendeiner Ebene gleichzusetzen. Die Frau kümmert sich um Kleider, Mode, Haartracht etc., und der Mann trägt die Last der Verantwortung für die Frau und die Kinder, er erträgt Mißgeschick und Nöte um ihretwillen und zum Wohl der Kinder.“ (Tuffaha, Ahmed Saki, Al-Mar’ah wal-Islam. Beirut,1985, S.33).
Und später fährt er fort:
„Im Islam ist die Frau vor dem Gesetz dem Mann gleichgestellt…. aber in Bezug auf ihren sozialen Wert und ihre subjektiven Rechte ist die Frau dem Mann keineswegs gleich, denn wie kann der Herrschende und der Beherrschte, der Große und der Kleine, der Kenntnisreiche und der Unwissende, der Kluge und der Verrückte, der Gerechte und der Ungerechte … der Arbeitende und der Faule, der Starke und der Schwache   wie können diese beiden jeweils gleich sein? Wir dürfen eben die Gleichheit vor dem Gesetz und den sozialen Wert eines Menschen nicht in einen Topf werfen“ (ebd., S.37).

Dem obigen Text zufolge hat die Frau in sozialer Hinsicht einen, wenn auch nicht im einzelnen ausgeführten, so doch deutlich als solchen bezeichneten niedrigeren Wert. Ghasali, den man den „Felsen des Islam“ (huggat al Islam) nennt, bestimmte diesen niedrigeren sozialen Wert näher und bezeichnete ihn bei seinem richtigen Namen: Sklave! Mohammed selbst legte den Wert der Frau im Vergleich zum Mann fest in seinem Wort: „Wenn ich irgend jemand geboten hätte, sich vor jemand anderem zu demütigen, so hätte ich den Frauen geboten, sich vor ihren Ehegatten zu demütigen…“

An dieser Stelle muß freilich mit Nachdruck betont werden, daß nicht jeder Muslim mit den oben aufgezeigten Lehren einverstanden ist. Die beiden folgenden Hadith zeigen diesen Sachverhalt sehr deutlich:
„Es erzählte Ibn ‚Omar: Während der Lebenszeit des Propheten vermieden wir gewöhnlich jede gemütliche und offene Unterhaltung mit unseren Frauen, denn es konnte ja jederzeit irgendeine göttliche Inspiration offenbart werden, die uns betraf. Aber als der Prophet gestorben war, begannen wir, ohne Scheu in der oben genannten Weise mit ihnen zu plaudern“ (Sahih Buchari, Hadith 115).

„Es erzählte ’Urwa: ’Der Prophet bat Abu Bakr um ’Aischas Hand zur Ehe’. Abu Bakr sagte: ’Aber ich bin doch dein Bruder’. Der Prophet sprach: ’Du bist mein Bruder in der Religion Allahs und Seines Buches, aber sie (Aischa) kann ich rechtmäßig heiraten’. (Hadith Nr.18). (Mohammed war fünfzig Jahre alt, und ’Aischa war zu der Zeit sechs oder sieben Jahre alt. Als ’Aischa neun Jahre alt wurde, vollzog man die Ehe.)

Nun ist es so, daß die Masse des Volks sich den religiösen Lehren unterwirft und ihnen gehorcht, wenn die religiöse Führung in starken Händen liegt. Es ist die Führung, die voller Leidenschaft diese Lehren glaubt, sie lehrt und ihre Befolgung verlangt. Etliche muslimische Führer, selbst in den westlichen Ländern, rufen nach der Befolgung dieser Lehren. So schlug im Staat Australien ein muslimischer Gelehrter folgendes vor:
„Die Polygamie sollte legalisiert werden und die Vergewaltigung in der Ehe sollte als Straftat abgeschafft werden… Er verlangte, daß eine Frau ihren Mann nicht wegen Vergewaltigung beschuldigen dürfe.“ (The Sun-Herald, 28. April 1991, S.21).

Obwohl nicht alle Muslime diesen Lehren folgen, so sind diese Lehren doch da! Ein nomineller Muslim, der diesen Lehren heute noch nicht gehorcht, kann zum Glauben zurückkommen und ein überzeugter Gläubiger werden, der dann diese Lehren nicht nur alle selbst beachtet, sondern dann auch andere aufruft, all diesen Lehren zu gehorchen.
In dem Film „Nicht ohne meine Tochter“ sagte der iranische Vater voller Überzeugung zu seiner kleinen Tochter, er sei so amerikanisch wie ein „applepie“ (eine typische Art von Apfelkuchen), und doch konnte er sich dann plötzlich völlig wandeln und so streng sein als Muslim wie Diktator Khomenie im Iran!

Alle die vorstehend gesammelten Texte sind nicht in erster Linie die persönliche Meinung einiger Einzelgänger, vielmehr repräsentieren sie den Willen Allahs, wie er aus den Lehren des Korans und des Hadith zu erkennen ist. Was der Koran in schwarzweißen Bildern lehrt, das schmückt der Hadith in bunten Farben aus. All die Hadith Zitate, die hier angeführt werden, stimmen in ihrer Aussage mit dem Geist des Islam und mit den Lehren des Korans überein. Wenn es sich nicht so verhielte, dann wäre der Hadith gleich bei seiner Abfassung verworfen worden, gleich in den ersten Jahrzehnten des Islam und nicht erst 13 Jahrhunderte später.
Das Gegenteil ist jedoch der Fall: die frömmsten Muslime jener Zeit haben ihn zusammengestellt, in der Mutter aller Bücher der islamischen Literatur (dem Koran) wurde er zitiert, und Jahr für Jahr   seit mehr als tausend Jahren   wurde er erneut wieder verlegt. In den Augen des Korans ist obiger Hadith weder zu verdammen noch abzulehnen. Erst wenn er in einem anderen Licht betrachtet wird, dann erscheint er fragwürdig.

Die vielen angeführten Zitate sind auch nicht eine Sammlung herausgefischter, exzentrischer oder außergewöhnlicher Beispiele, nein, sie repräsentieren in der Tat die gängige, allgemein anerkannte und vertretene Ansicht in Bezug auf die Stellung der Frau im Islam.
Wir haben uns mit eigenen Kommentaren bewußt sehr zurückgehalten, denn der Leser sollte sich sein eigenes Urteil bilden, ohne durch unsere Interpretation über Gebühr beeinflußt zu sein.
Wir können also deutlich sehen: Der Koran, der anerkannte Hadith, die Kommentatoren des Korans, muslimische Gelehrte, sowohl die früheren als auch die modernen   sie alle stimmen überein in dieser Lehre von der Überlegenheit des Mannes gegenüber der Frau.

Und doch sind da immer wieder etliche, welche die Behauptung aufstellen, der Islam vertrete die Gleichstellung von Mann und Frau. Manche tun dies aus reiner Unkenntnis des in diesem Buch angeführten Materials. Andere jedoch sind in diesen Schriften und Lehren sehr wohl bewandert und behaupten trotzdem, der Islam vertrete die Gleichstellung   so beispielsweise geschehen in dein Film „Mohammed, ein Botschafter Gottes“. Das Drehbuch zu diesem Film haben muslimische Gelehrte geschrieben, welche durchaus alles, was in diesem Kapitel behandelt ist, und noch vieles andere kannten.

 

Kapitel 3 

Toleranz im Islam

„Es gibt keinen Zwang in der Religion“ (Koran 2:256). Mit diesem Satz aus dem Koran verteidigen sich die Muslime gegen den Vorwurf, daß der Islam eine intolerante Religion sei. Dieser Vorwurf hat die Muslime verfolgt seit den Anfängen des Islam. Ist dieser Vorwurf tatsächlich begründet oder nicht?
Wir wollen bei der Suche nach einer Antwort hören, was muslimische Gelehrte selbst zu dieser Frage sagen, insbesondere auch zu dieser Textstelle. Wir wollen dazu noch etliche historische Fakten zu dem Thema betrachten.

Kein Zwang   wann gilt das?
Der Gelehrte Nahas schrieb zu dem Koranvers „Es gibt keinen Zwang in der Religion“:
„Die Gelehrten waren in bezug auf Koran 2:256 unterschiedlicher Meinung. Etliche sagten: ’Dieses Wort ist aufgehoben worden, denn der Prophet zwang die Araber, den Islam anzunehmen, er bekämpfte sie und ließ ihnen keine Wahl, sie mußten sich dem Islam unterwerfen’.
Der Vers, welcher Koran 2:256 gewissermaßen entgegensteht und somit aufhebt, ist Koran 9:73: ’O Prophet, stelle dich gegen die Ungläubigen und die Heuchler und faß sie hart an.’
Hier erbat Mohammed sich von Allah die Erlaubnis, die Ungläubigen und die Heuchler zu bekämpfen, und das wurde ihm gestattet.
Andere Gelehrte hielten Koran 2:256 nicht für aufgehoben, sie sagten, der Vers sei für eine spezielle Situation gegeben. Er sei geoffenbart im Blick auf die Leute des Buches (Juden und Christen), diese sollten nicht zur Annahme des Islam gezwungen werden, wenn sie die Jizia bezahlten (das ist eine Kopfsteuer für freie Nichtmuslime unter muslimischer Herrschaft). Nur die Götzenanbeter müßten zum Islam gezwungen werden, auf sie treffe Koran 9:73 zu.
Das ist die Ansicht eines Ibn ’Abbas, und aufgrund einer fortlaufenden Traditionskette ist diese Auslegung die sicherste.“ (al-Nahas, S.80)
Die muslimischen Gelehrten sind sich darin einig, daß alle Heiden, mit Ausnahme der Juden und Christen, für welche Koran 2:256 gilt, mit Gewalt gezwungen werden können, den Islam zu akzeptieren.
Ob nun Koran 2:256 aufgehoben wurde oder nicht – in einem stimmen alle Gelehrten überein: es ist eine historische Tatsache, daß „der Prophet die Araber zur Annahme des Islam zwang und ihnen keine andere Wahl ließ. Sie mußten sich dem Islam unterwerfen.“

Die Berechtigung für Zwang
Die muslimischen Gelehrten mußten für diesen Zwang eine Rechtfertigung finden. Einer von ihnen gibt uns folgende Begründung:
„Durch das Wort ’kein Zwang’ wird jedes Vorgehen verurteilt, womit man Menschen zu bösem Tun zwingt   jedoch: es ist eine religiöse Pflicht, Menschen mit Zwang zur Wahrheit zu führen.
Tötet man den Ungläubigen um irgendeiner anderen Ursache als um seiner Religion willen? Der Prophet sprach: Ich habe Befehl, alle Völker zu bekämpfen, bis sie zustimmen und anerkennen, daß kein anderer das Recht hat, sich verehren zu lassen, als nur Allah allein. Dieser Hadith ist die Fortführung des Wortes von Allah: ’Kämpft gegen sie, bis es keine Verführung mehr gibt und bis die Religion nur noch Gott gehört’ (Koran 2:193).
Wir fragen nun, wie man Menschen zur Wahrheit zwingen kann, wo doch allein schon diese Gewaltanwendung eine Verletzung des Willens des Opfers darstellt.
Die erste Antwort lautet: Allah sandte Mohammed, daß er die Menschen zu Ihm rufe, ihnen den Weg zur Wahrheit zeige, und daß er für diesen Auftrag viel Leid und Gefahr ertrage…, bis sich Allahs Wahrheit als echt erwies…, und bis Sein Apostel stark wurde, da gebot Er ihm, die Menschen mit Hilfe des Schwertes zu rufen…, denn es gibt für sie nun keine Entschuldigung mehr, wenn sie einmal gewarnt sind.
Die zweite Antwort ist: Zwar müssen die Menschen zuerst mit Gewalt zum Glauben gezwungen werden, wenn aber der Islam dann zur vorherrschenden Religion wird…. wenn sie sich vermischen und Freunde gewinnen…. dann wird ihr Glaube stark und wird zuletzt ernsthaft und echt.“ (Ibn al-’Arabi, S. 232).
Fassen wir die Aussagen dieses Textes zusammen:
1) Die Muslime halten es für ihr Recht, Menschen zur Annahme des islamischen Glaubens zu zwingen, weil dieser die Wahrheit ist.
2) Die Muslime glauben, daß Mohammed von Gott den Auftrag erhalten hat, andere Menschen zu bekämpfen, und zwar weder zur eigenen Verteidigung noch aus irgendwelchen wirtschaftlichen oder politischen Gründen, sondern allein deshalb, weil diese Menschen nicht denselben Gott verehrten, dem Mohammed diente.
3) Der oben zitierte Gelehrte achtet den freien Willen des Menschen nicht. In seinen Augen wird diese Zwangsbekehrung zum Islam später dadurch gerechtfertigt, daß die Leute dann Muslime sind. Es ist somit keine Übertreibung zu sagen, das Schwert sei Allahs letztes Wort.

Aufgehobene Verse
Koran 2:256 ist nicht der einzige Vers, der von Toleranz spricht und später „aufgehoben“ worden ist, d.h. inhaltlich gestrichen, auch wenn er bis heute noch im Koran zu lesen ist! Wir finden im frühen Islam noch andere solche Stellen. Da ist beispielsweise Koran 2:62:
„Diejenigen, die glauben, und diejenigen, die Juden sind, und die Christen und die Sabäer, alle die, die an Gott und den Jüngsten Tag glauben und Gutes tun, erhalten ihren Lohn bei ihrem Herrn, sie haben nichts zu befürchten, und sie werden nicht traurig sein.“
Diese Feststellung wird an anderer Stelle wiederholt:
„Diejenigen, die glauben, und diejenigen, die Juden sind, und die Sabäer und die Christen, alle die, die an Gott und an den Jüngsten Tag glauben und Gutes tun, haben nichts zu befürchten und sie werden nicht traurig sein“ (Koran 5:69).
Diese beiden Aussagen wurden aufgehoben durch folgenden Vers in Koran 3:85:
„Wer eine andere Religion als den Islam sucht, von dem wird es nicht angenommen werden. Und im Jenseits gehört er zu den Verlierern.“
Ibn Hasm al Andalusi, der Autor von Al Nnasikh wal Mansuk, stellt fest, daß 114 verschiedene Verse von Toleranz im frühen Islam sprechen, aber sie wurden alle noch vor Mohammeds Tod aufgehoben durch den einen Spruch: „Tötet die Götzenanbeter, wo immer ihr sie findet“ (Koran 9:5).Wir führen hier noch etliche der aufgehobenen Verse an:
„So übe milde Nachsicht“ (Koran 15:85).
„Sprecht freundlich zu den Menschen“ (Koran 2:83).
„Wenn dein Herr wollte, würden die, die auf der Erde sind, alle zusammen gläubig werden. Bist du es etwa, der die Menschen zwingen kann, gläubig zu werden?“ (Koran 10:99).
„Ihr habt eure Religion, und ich habe meine Religion“ (Koran 109:6).
Alle diese Aussagen sind aufgehoben durch Koran 9:5. Ibn Hasm al Andalusi schrieb:
„Und kämpft auf dem Weg Gottes gegen die¬jenigen, die gegen euch kämpfen, und begeht keine Übertretungen (keinen Angriff). Gott liebt die nicht, die Übertretungen begehen (angreifen)“ (Koran 2:190).
Im Auftrag von Gafar ar Rasi sagte Rabi Ibn ’Ons von ’Abil ’Alijah: Dies ist der erste im Koran geoffenbarte Vers zu den kriegerischen Auseinandersetzungen in der Madina. Bis zu dieser Eingebung bekämpfte der Prophet alle, die ihn bekämpfte und ging jenen aus dem Wege, die ihm aus dem Weg gingen. So geschah es bis zur Offenbarung von Sure 9.
Derselben Ansicht ist auch ’Abd ar Rahman Ibn Sajid Ibn ’Aslam, denn er sagte, dieser Vers sei gelöscht worden durch Koran 9:5: ’Tötet die Götzenanbeter, wo immer ihr sie findet’.“ (ebd. S. 27).
Es sind jedoch nicht alle Gelehrten mit dieser Aufhebungs These einig. Sie argumentieren, es entspreche nicht dem Charakter Gottes und sei eine seiner nicht würdige Annahme, zu glauben, daß Er seine eigenen Gebote wieder aufhebe. So sieht der zeitgenössische Akademiker Dr. Sobhy as Saleh in Koran 2:256 und Koran 9:73 nicht eine Aufhebung, sondern eine Aufschiebung des Befehls, die Ungläubigen zu bekämpfen. Zur Untermauerung seiner These zitierte er Imam Sujuti, den Autor von Itqan Fi’Ulum al Qur’an:
„Der Befehl, die Ungläubigen zu bekämpfen, wurde aufgeschoben bis zu dein Zeitpunkt, wo die Muslime stark genug sein würden. Solange sie noch schwach waren, standen sie unter dem Gebot, zu dulden und Geduld zu üben.“
In einer Fußnote kommentiert Dr. Sobhy die Meinung eines Gelehrten namens Sarkaschi, der folgendes schrieb:
„Allah, der Allerhöchste und Weiseste, offenbarte Mohammed zu einer Zeit äußerer Schwäche, was dieser Situation angepaßt war. Er tat dies in seiner Güte gegenüber Mohammed und dessen Nachfolgern. Denn hätte Er ihnen, als sie schwach waren, das Gebot gegeben zu kämpfen, so wäre dies für sie sehr schwierig und unangenehm gewesen. Als der Höchste dann aber den Islam siegreich werden ließ, da gebot Er dem Mohammed das, was der veränderten Situation entsprach, nämlich die Juden und Christen vor die Wahl zu stellen, selbst Muslime zu werden oder aber die auferlegte Steuer zu bezahlen. Den Ungläubigen jedoch ließ er nur die Wahl zwischen dem muslimischen Glauben oder dem Tod.
Je nach ihrem schwachen oder starken Zustand kann die muslimische Gesellschaft also ihr Verhalten ändern, sie hat beide Möglichkeiten: kämpfen oder den Frieden bewahren.“ (ebd. S.270).
Ob Koran 2:256 nun aufgehoben oder Koran 9:73 aufgeschoben ist   in beiden Fällen lautet das Resultat für die Ungläubigen: entweder Annahme des Islam oder Tod durch die Hand der Nachfolger des Islam.
Der authentische Hadith bestätigt diese Aussage. In dem als Sahih Buchari bekannten Hadith finden wir ein Kapitel mit der Überschrift: „Das Wort Allahs: ,Aber wenn sie umkehren, das Gebet verrichten und die Abgabe entrichten, dann laßt sie ihres Weges ziehen’.“ (Koran 9:5).
In diesem Kapitel überliefert uns Buchari folgenden Hadith:
„Ibn ’Umar berichtete: Allahs Apostel sprach: Ich habe den Befehl erhalten, die Völker zu bekämpfen, bis sie anerkennen, daß niemand außer Allah das Recht hat, sich anbeten zu lassen, und daß Mohammed der Apostel Allahs ist; bis sie die Gebete richtig verrichten und die vorgeschriebene Abgabe entrichten. Wenn sie dies alles tun, so retten sie damit ihr Leben und ihr Eigentum von meiner Hand, nicht aber von den Gesetzen des Islam, und die Abrechnung wird Allah mit ihnen halten.“ (Sahih Buchari, Hadith Nr. 24).
In dem Kapitel „Das Paradies ist unter bloßen Schwertern“ gibt uns Buchari diesen Hadith:
„Unser Prophet lehrte uns die Botschaft unseres Gottes, daß.., wer auch immer unter uns getötet würde, der wird ins Paradies gehen. ’Umar fragte den Propheten: Ist es nicht so, daß die reinen Männer, wenn sie getötet werden, ins Paradies gehen, jene aber (d.h. die Heiden) werden in das Feuer (der Hölle) gehen? Der Prophet antwortete: ’Ja’.“
Buchari überliefert uns auch dieses Wort aus Mohammeds Mund: ’Wisset, das Paradies liegt unter dem Schatten der Schwerter’.
Wir sehen, wie der authentische Hadith von Buchari dieses Konzept bestätigt und lobt. Es ist dies der Plan, die Ungläubigen mit Gewalt zur Annahme des Islam zu zwingen.

Zeitgenössische Meinungen
Dr. M. Khan ist der Übersetzer des Sahih Buchari ins Englische. In der Einleitung zu seiner Arbeit schrieb er:
„Allah offenbarte in der Sure Bara’at (Reue, IX) das Gebot, alle Verpflichtungen gegen die Ungläubigen aufzugeben, und befahl den Muslimen, gegen alle Heiden ebenso zu kämpfen wie gegen die Juden und die Christen, falls diese den Islam nicht akzeptierten, bis sie mit williger Unterwerfung die Jizia bezahlen (eine den Juden und den Christen auferlegte Steuer) und sich als überwunden ansehen würden (wie in Koran 9:29 geoffenbart). Deshalb war es den Muslimen nicht erlaubt, den Kampf gegen die Heiden, Juden und Christen aufzugeben, sich mit ihnen auszusöhnen und die Feindseligkeiten gegen sie einzustellen, das galt für einen unbegrenzten Zeitraum, solange sie stark sind und die Möglichkeit zum Kampf haben. Es war also der Kampf zwar zuerst verboten, dann wurde er aber erlaubt und zuletzt sogar Pflicht.“
Dr. M. Khan erläutert uns in einer sehr offenen Art, wie Allah in diesem einen Vers in Koran 9:5 Mohammed gebot, alle Verträge aufzulösen und sowohl Heiden als auch Juden in gleicher Weise zu bekämpfen, selbst die Christen werden nicht ausgenommen, obwohl der Koran an einer älteren Stelle wie folgt über sie urteilt: „Du wirst sicher finden, daß diejenigen, die den Gläubigen (Muslimen) in Liebe am nächsten stehen, die sind, welche sagen: ’Wir sind Christen’“ (Koran 5:82).
Hier haben wir ein klares Zeugnis des Koran über die Liebe, welche die Christen zur Zeit des Mohammed den Muslimen entgegenbrachten.
An diesem Punkt drängt es uns, den Leser auf folgenden Gegensatz aufmerksam zu machen: Allah gebot Mohammed, selbst jene zu bekämpfen, die den Muslimen Liebe erwiesen   Christus aber gebot Seinen Nachfolgern, ihre Feinde zu lieben.
„Ihr habt gehört, daß gesagt ist: Du sollst deinen Nächsten lieben und deinen Feind hassen. Ich aber sage euch: Liebt eure Feinde; und bittet für die, die euch verfolgen… Denn wenn ihr liebt, die euch lieben, was werdet ihr für Lohn haben?“ (Matth. 5,43 46).
Gegen dies Gebot verstoßend haben sogenannte Christen viele Greuel im Lauf der Geschichte verübt. Jesus hat Seine Nachfolger nie zum Kampf aufgefordert. Er lehrte die Liebe zu den Feinden. Allah und Mohammed jedoch gebieten den Muslimen, alle Verträge zu löschen und sogar ihre Freunde zu bekämpfen.
Dr. M. Khan fährt fort: „Die Mudschahedin sollten die oberste Gewalt bekommen   sie, die alle Feinde Allahs mit dem Ziel bekämpfen, daß die Anbetung und Verehrung Allah allein zuteil wird, und keiner anderen Gottheit neben ihm, denn es hat niemand das Recht, sich verehren zu lassen, außer Allah und seine Religion, der Islam.“

Allahs Wort zeigt uns zur Genüge die Bedeutung des Dschihad, des „Heiligen Krieges“:
„O ihr, die ihr glaubt, soll ich euch auf einen Handel hinweisen, der euch vor einer schmerzhaften Pein rettet? Ihr sollt an Gott und seinen Gesandten glauben, euch für den Weg Gottes mit eurem Vermögen und mit eigener Person einsetzen   es ist besser für euch, wenn ihr Bescheid wißt   dann wird Er euch eure Sünden vergeben und euch eingehen lassen in… die Gärten von Eden. Das ist der großartige Erfolg“ (Koran 61:10 12).

In einer islamischen Zeitschrift lesen wir folgendes:
„Wir möchten allen Bewohnern der westlichen Hemisphäre klar sagen, daß aus zwei Gründen weder der Islam noch sonst eine wahre Religion den Menschen aufgezwungen werden kann. Zum einen besteht nach all den klaren Beweisen, der logischen Argumentation und den offenkundigen Wundern überhaupt keine Notwendigkeit für eine Gewaltanwendung. Nur derjenige greift zu Gewalt und Zwang, dem logische Argumentation und beweiskräftiges Wissen fehlt. Die göttliche Religion hat jedoch gesunde, logische und starke Beweise. Zum anderen aber kann der Einfluß von Gewaltmaßnahmen und vom Schwert wohl seine Wirkung auf die Körper haben, nicht aber auf Gedanken und Glauben.“

Bis hierher klingen die Argumente gesund und logisch, es gibt da nichts zu widersprechen. Aber hören wir weiter:
„In der Tat nimmt der Islam in drei Fällen Zuflucht zu militärischer Gewalt:

1. Zum Zweck der Ausrottung von Vielgötterei und Götzendienst. Denn der Islam hält Götzenverehrung nicht für eine Form von Religion, vielmehr sieht er darin eine Abweichung, eine Krankheit, einen Mythos.
Der Islam lehrt die Überzeugung, daß man nicht einer Gruppe von Menschen erlauben sollte, den Pfad der Abweichung und der Mythen zu betreten, vielmehr sollte man sie daran hindern. Deshalb ruft der Islam die Götzenverehrer zur Einheit Gottes, und wenn sie dies nicht beachten, so greift er auf Gewalt zurück, damit die Götzen zerschlagen und die Tempel zerstört werden. Der Islam versucht, jedes Auftreten von Götzenverehrung zu hindern, damit soll der Ursprung dieser geistigen Krankheit zerstört werden.
2. Um jeder Verschwörung zu begegnen, die den Islam auslöschen will. In solchen Fällen gibt es ausdrücklichen Befehl, sich aktiv am Verteidigungs Dschihad zu beteiligen und zu Gewalt zu greifen.
3. Um Freiheit zu erlangen für religiöse Propagandatätigkeit. Denn jede Religion sollte das Recht haben, ihre Lehre in logischer Argumentation zu propagieren, und wenn irgend jemand dies zu hindern sucht, so sollte dieses Recht mit Waffengewalt erkämpft werden.“ (Australian Muslim Times, „behind misconceptions“, (etwa: Unmissverständlich!) von Sajid Haschem Nasserallah, 19.4.1991, S.9).
Läßt sich der Gedankensprung in den obigen Worten so erklären, daß dieser Artikel das Werk zweier Autoren ist, von welchen der eine glaubt, daß „nur derjenige zu Gewalt und Zwang greift, dem logische Argumentation und beweiskräftiges Wissen mangelt“, dem anderen Autor fehlt offensichtlich gerade diese Ausrüstung, trotzdem glaubt er leidenschaftlich an das Recht der Muslime auf Gewaltanwendung?

Zwang in jedem Fall
Ghasali (gestorben 505 H, das ist 1127 n.Chr.), der gut fünf Jahrhunderte nach der Zeit Mohammeds den Titel „huggat al Islam“, das heißt „Fels des Islam“, erhielt, scheute sich nicht, die Anwendung von Gewalt zu Schutz und Fortschritt des Islam zu empfehlen:
„Nach dem Tod Mohammeds, des Mannes voller Wunder (des Korans), des Apostels der Wahrheit, und seiner Gefährten, befürchtete man eine Schwächung des Islam, eine zahlenmäßige Abnahme seiner Nachfolger und die Rückkehr großer Volksgruppen zu ihrem früheren Götzendienst, und man erkannte, daß die wichtigste Aufgabe, die besser als alle Wissenschaften und Studien war, ’Heiliger Krieg‘ hieß, und das bedeutete Überfall auf andere Länder um Allahs willen, es bedeutete, mit dem Schwert den Ungläubigen die Köpfe einzuschlagen und Menschen zur Religion Allahs zu bringen.“

Ghasali nimmt in diesem Zitat Bezug auf die sogenannten Abtrünnigkeitskriege (hurub ar Riddah). Diese Ereignisse trugen sich zur Zeit des Abu Bakr zu, als die arabischen Stämme den Islam von sich wiesen und deshalb mit dem Schwert zurückgebracht werden mußten. Diese Kriege   es handelt sich nicht nur um einen einzigen Krieg   dauerten fast zwei Jahre (von 632 bis 634 n.Chr.). Das ist eine geschichtliche Tatsache. Etliche neuere Schriftsteller wollen uns glauben machen, jene Kriege seien wirtschaftlicher und politischer Natur gewesen, aber die Historiker berichten es uns anders. Der Geschichtsschreiber Ibn Hischam überliefert uns eine Aussage ’Aischas, der Frau des Propheten:
„Als der Prophet starb, wiesen die Araber den Islam von sich und nahmen Judentum und Christentum und den ’Stern von Nifak’ an“ (Ibn Hischam, As-Sirah, 4:316).

Darüberhinaus bedeutet das Wort „riddah“, mit welchem diese Kriege bezeichnet werden, Abfall und Abtrünnigkeit. So ist der religiöse Hintergrund dieser Kämpfe deutlich zu erkennen an dem Gebrauch dieses religiösen Begriffes. Wenn die Araber den Islam bereitwillig angenommen hätten, weshalb stießen sie ihn dann von sich, als der Prophet des Islam gestorben war? Ein schriftliches Zeugnis aus jener Zeit gibt zu, daß die Araber zur Annahme des Islam gezwungen worden waren.
Wir lesen:
„Es ist von Bedeutung, festzuhalten, daß die Bewohner der Arabischen Halbinsel zu Anfang den Islam nicht bereitwillig und aufrichtig angenommen haben. Das erklärt die Notwendigkeit der Gewaltanwendung im Verlauf des Abtrünnigkeitskrieges (riddah) nach dem Tod des Propheten… Die Araber, die am Rand der Halbinsel lebten und erst seit kurzem zum Islam bekehrt waren, verweigerten die Abgabe der Steuer, manche rebellierten gegen die islamische Vorherrschaft, andere kehrten sich sogar vom Islam ab. Die Einwohner Mekkas wollten ebenfalls den Islam aufgeben, sie waren auf dem Wege dazu, bis ’Attab Ibn Osajid sie bedrohte.., und hätte Sohail Ibn ’Amr sie nicht bezwungen, so wären sie nicht zum Islam zurückgekehrt.“
(’Omar Abun-Nasr, Al-Hadarah al-Amarwijah al-’Elmeyah, Beirut, Band V, S. 35).

Es ist historisch klar ersichtlich, daß ohne jene Kriege diese Stämme, die den Islam abwiesen, Nichtmuslime geblieben wären.
Kann man diese Kämpfe als einen Akt religiöser Toleranz bezeichnen? Sie stehen in der Geschichte als herausragendes Beispiel religiöser Intoleranz des Islam da.

Die folgende Aussage aus dem Mund des bekannten Gelehrten Ghasali bestätigt den Gebrauch des Schwertes zur Ausbreitung des Islam:
„Gleichermaßen wie man denkenden Menschen mit akademischer Theologie begegnet, um ihnen die Wahrheit nahezubringen und sie zu überzeugen, so gebraucht man bei den Ungläubigen das Schwert, nachdem man sie mit der Wahrheit bekannt gemacht hat… Man kann deshalb ebensogut das Schwert als Mohammeds beredtstes Argument bezeichnen, so wie die gelehrte Theologie als höchste Wissenschaft dasteht.

Wir haben früher schon gesehen, daß das Schwert Allahs letztes Wort war, und aufgrund des obenstehenden Zeugnisses war unabhängig von der akademischen Theologie das Schwert doch Mohammeds redegewandtestes und überzeugendstes Argument.

Die aussagekräftigste Beurteilung der zentralen Bedeutung des Schwertes im Islam stammt aus der Feder eines modernen Gelehrten. Dieser Artikel ist in Al Azhar, dem angesehensten Magazin der muslimischen Welt, erschienen:
„Dschihad, der heilige Krieg, ist eine arabische Tugend und zugleich eine gottgegebene Verpflichtung: ein Muslim ist sich immer bewußt, daß seine Religion ein Koran und ein Schwert ist…. der Muslim ist folglich für immer ein Krieger.“
(Al-Azhar Magazin, Kairo, Leitartikel von Ahmad Hasan as-Sajat, August 1959).

Diese Aussage steht mit allen im Einklang: mit dem Koran, dem Hadith, der geschichtlichen Entwicklung des Islam, und ebenso mit den alten und neuen Lehrern des Islam.

Horst Koch, Herborn, im Oktober 2006.

www.horst-koch.de

info@horst-koch.de