Hexenwahn (R.Strasser)

Hexenwahn im Mittelalter

Von Rolf Ch. Strasser – Schweiz 

Vorwort

Setzen wir uns ins Mittelalter, in eine Zeit zurück, in welcher es bei uns eine Volksbildung praktisch nicht gab. Die allermeisten Menschen waren aufgrund ihrer Armut täglich mit dem Überleben beschäftigt. In jener Zeit kam es zu einer beispiellosen Verfolgung von Menschen, vor allem von Frauen. Die Hexenverfolgung fand nicht nur im sogenannten finsteren Mittelalter, sondern in erster Linie nachher statt – zur Zeit nach der Reformation, auch Gegenreformation genannt. Es war auch die Phase der Wissenschaftsrevolution. Diese kam aber zu spät und konnte den Hexenwahn nicht mehr aufhalten. Die Hexenverfolgungen fanden nicht nur in katholischen Gegenden statt, sondern hatten auch in protestantischen Gebieten zu gewissen Zeiten ihre Hochblüte. Einige Tatsachen über den Hexenwahn sind noch wenig bekannt oder überraschend. Deshalb sollen sie hier aufgegriffen werden.

 

Anfänge des Hexenwahns

Als Einstieg müssen wir die Frage klären, worum es bei der Hexenverfolgung überhaupt geht. Das Prinzip ist ganz einfach: Frauen wurden beschuldigt, mit dem Teufel im Bunde zu stehen. Als Folge davon wurden sie gefoltert und hingerichtet. Aufgrund der zeitgenössischen Dokumente müssen wir davon ausgehen, dass praktisch alle Hingerichteten unschuldige Opfer einer hysterischen Volksbewegung wurden. Neudeutsch würde man heute wohl von Mobbing sprechen. Opfer dieses Mobbings wurden mehrere zehntausend Personen, vor allem Frauen, teilweise Kinder und später auch Männer, zuerst Leute aus dem unteren, später auch aus dem höheren Stand. Auffallend ist, dass ungefähr die Hälfte aller weltweiten Hexen-Hinrichtungen im deutschsprachigen Europa stattfanden. Angefangen hat der Hexenwahn allerdings in Frankreich. Es sei in diesem Zusammenhang an den Prozess der Jeanne d’Arc, der 1920 von der katholischen Kirche heiliggesprochenen Jungfrau von Orléans erinnert. Sie wurde 1431, erst 20jährig, als Ketzerin verbrannt. Das Ende des Hexenwahns scheint vor allem in der Schweiz zu liegen.

Vom zeitlichen Gesichtspunkt gesehen liegt die Spitze der Verfolgung ums Jahr 1700. Vereinzelte Prozesse aufgrund von Anklagen wegen Zauberei gab es zwar schon um 1000, und vereinzelt auch noch bis etwa 1900. Als letzte hingerichtete Hexe in der Schweiz wurde der Fall der Anna Göldi bekannt. Die Dienstmagd wurde in Glarus Ende 1782 mit dem Schwert hingerichtet, also nur wenige Jahre vor Ausbruch der Französischen Revolution. Diese sollte durch ihre Auswirkung die alte Ordnung in Europa wegfegen.

Während allen Phasen des Hexenwahns wurde das Verfolgen unschuldiger Menschen teilweise heftig kritisiert. In einzelnen Gebieten Europas gab es deshalb überhaupt keine Hexenverfolgung oder höchstens vereinzelte Verhöre ohne Folterungen, nach denen man die Angeklagten wieder freiliess – mangels Beweisen. Hier stossen wir bereits auf das Kernproblem der Hexenverfolgung. Zaubereisünden lassen sich nicht beweisen, weil ihre Auswirkungen das Nachvollziehbare und damit Beweisbare überschreiten. Dass es heute noch Zauberei durch Schwarze Magie gibt, welche Menschen objektiven Schaden zufügt, daran würden heutzutage ohnehin die meisten Zeitgenossen nicht mehr glauben. Aus der Bibel wie aus der Überlieferung von Naturvölkern wissen wir jedoch, dass es durchaus gewisse magische Praktiken gibt, welche Menschen wirklichen Schaden zufügen können. Da sich solche Vorkommnisse aber nicht beweisen lassen, ist es nicht möglich, sie durch weltliche oder kirchliche Gerichte beurteilen zu wollen. Gewisse Dinge werden eben erst am Jüngsten Tag ins richtige Licht gerückt werden.

Von einer solchen Perspektive des Jüngsten Tages wichen zur Zeit der Hexenverfolgung kirchliche wie staatliche Obrigkeiten ab. Sie stützten sich dabei auf das Bibelwort, dass man die Zaubereisünde nicht dulden solle und gingen dagegen an. Allerdings – und hier liegt der Kernpunkt – nicht mit geistlichen, sondern unangebrachterweise mit weltlichen Waffen. Die Folge davon war eine Katastrophe, die uns heute noch erschüttert und bei der das Christliche im ursprünglichen Sinne vollends auf der Strecke blieb. Eine Spätfolge davon ist das Misstrauen oder sogar die Abscheu, welches man der Institution Kirche in weiten Bevölkerungskreisen noch heute entgegenbringt, wenn die Rede auf die Hexenverfolgung oder auch die Kreuzzüge fällt. Die Massenhysterie gegen Frauen in früheren Jahrhunderten hatte ihren Ursprung zu einem grossen Teil in den heidnischen Götter- und Dämonenvorstellungen. Diese lebten in den Köpfen der Menschen fort, auch lange nachdem Europa christianisiert war, und teilweise sind solche Vorstellungen heute noch vorhanden. Die Christianisierung Europas brachte es zwar mit sich, dass viele Menschen Christen wurden, so wie auch viele andere, die über den Status der getauften Heiden nicht hinweg kamen. Das Christentum war die offiziell erwartete Denk- und Lebensweise, sodass sich viele mehr nur äusserlich anpassten und der christliche Glaube immer in einem Wettlauf mit den animistischen Vorstellungen stand. Da war zum Beispiel die Vorstellung, dass Geister an den Zäunen hausten und die Menschen bedrohen würden. Genau von dieser Vorstellung stammt das Wort Hexe. Der Begriff geht zurück auf das alt-nordische Wort für Zaunsitzerin, hagazussa. Jedenfalls begann sich mit der Christianisierung die Vorstellung des Teufels mit derjenigen von Hexen, Dämonen und Unholden zu vermischen. Man spricht in der Fachwelt auch von der Christianisierung des antiken, keltischen, germanischen und slawischen Dämonenglaubens. Teilweise wurden gewisse Formen der Magie bewusst von der frühmittelalterlichen Kirche übernommen, damit die heidnische Bevölkerung das Christentum leichter annahm. Jedenfalls wurden der Teufel, aber auch die Hexen von der christianisierten Bevölkerung verantwortlich gemacht für schlechtes Wetter, Missernte, Fehlgeburten, die Pest und so weiter. In Zeiten der Missernte und der damit verbundenen sozialen Folgeschäden waren solche Vorstellungen noch höher im Kurs. Und in der Tat war der soziale Niedergang breiter Bevölkerungskreise ein wesentlicher Nährboden für das Aufkommen des Hexenwahns. Zudem gab es tatsächlich vereinzelte und verborgene Wahrsager, Volksmagier und auch – meist sehr kleine – Gruppen, welche den christlichen Glauben verhöhnten – teilweise aus reiner Prahlerei, teilweise auch als Satanskulte, welche mit umgekehrtem Kreuz ihre Schwarzen Messen zelebrierten. In jener Zeit, da es praktisch noch keine Zeitungen gab, waren die Gerüchte das hauptsächlichste Massenmedium. Man kann sich ausmalen, wieviel Dichtung und wie wenig Wahrheit damit weitergegeben wurde. Jedenfalls erschien die Gefahr von seiten der Hexen und Zauberer um ein X-faches grösser, als sie es in der Wirklichkeit je war. Bereits im Jahr 1090 gab es in Freising einen Fall, bei dem drei sogenannte Wettermacherinnen am Isarstand verbrannt wurden – übrigens damals gegen den Willen der Kirche. Der Fall fand auf dem Hintergrund der umstrittenen Besetzung des Bischofssitzes statt. Dies brachte eine grosse Verunsicherung mit sich und verursachte die Suche nach irgendwelchen Sündenböcken. In Freising wurde vorweggenommen, was ein halbes Jahrtausend später bei den Hexenprozessen der Fall war. Der blosse Verdacht auf Zauberei genügte, um unschuldige Frauen zu foltern und damit ein Geständnis zu erpressen. Die Frauen gaben unter der Folter alles mögliche zu, um den Schmerzen zu entgehen. Das Geständnis war für ein rechtsgültiges Urteil notwendig, Indizienprozesse wie heute kannte man damals noch nicht.

Zaubereisünden wurden von der Kirche nicht immer gleich beurteilt

Im frühen Mittelalter war die Todesstrafe für Zaubereisünden noch nicht vorgesehen, deshalb wandte sich die Kirche gegen die Hinrichtung der drei Freisinger Frauen. Bekämpft wurden Zauberei und Ketzerei bis zum 11. Jahrhundert in der Hauptsache mit Kirchenbussen. Die Kirche schwankte lange zwischen einer Überschätzung und einer Geringschätzung teuflischer und zauberischer Einflussnahme. Vor allem in der Literatur der organisierten Ketzerverfolgung, der Inquisition, begann man aber später die Existenz des Hexenfluges als wirkliches Ereignis zu verstehen. Unter Hexenflug verstand man den Ritt der Hexen auf einem Besen durch die Luft. In aufgeklärteren Zeiten verlagerte sich diese Vorstellung von der theologischen in die Märchenliteratur, wo sie heute noch anzutreffen ist.Die Literatur der Inquisition wurde auch immer wieder von anderen zur Legitimierung der Hexenverfolgung herangezogen, so auch das damals bekannte und weit verbreitete Buch namens Hexenhammer aus der Feder des Inquisitors Heinrich Cramer von 1487. Zur eigentlichen Waffe der Kirche gegen die Zauberei erwuchs seit dem 13. Jahrhundert das kirchliche Inquisitionsverfahren. In der Inquisition führte die gleiche Instanz, welche Anklage erhob, auch die Untersuchung und fällt die Urteile. Das wäre in der heutigen Rechtspflege undenkbar. Erst mit diesem Verfahren häuften sich damals die Hinrichtungen von sogenannten Hexen und anderen Ketzern. Zur gleichen Zeit liess man in Spanien und Frankreich die Folterung von Verdächtigten zu, wenn es um Kapitalverbrechen ging. Auch in Deutschland begann man etwa seit dem 14. Jahrhundert die Folter auch im weltlichen Strafprozess anzuwenden.

Ungerechte Prozessführung

So sehr man auf kirchlicher Seite um die Existenz von Zaubereisünden wusste, so gab es auf der staatlichen Seite zu Beginn des 15. Jahrhunderts noch kein Hexerei-Delikt. Der Begriff der Hexerei soll zum ersten Mal in einem Strafprozess vor dem weltlichen Gericht der Stadt Luzern 1419 aufgetaucht sein, also schon rund einhundert Jahre vor der Reformation. Der Begriff der Hexe wurde, so vermuten andere Experten, erst am Konzil von Basel, also zwanzig Jahre nach dem Luzerner Fall erfunden. Nach dieser Ansicht sei der Begriff der Hexe vom Konzil neu aufgegriffen und mit alten, angstbesetzten Inhalten gefüllt worden. Es könnte also durchaus sein, dass die gedankliche Verbindung zwischen dem Wort Hexe zum erwähnten altnordischen Begriff hagazussa bewusst von der Inquisition inszeniert wurde, um die Volksängste vor Dämonen gegen die angeblichen Hexen zu schüren. Bereits zeitgenössische Darstellungen kritisierten, dass die Hexen nicht wirklich existierten, sondern lediglich eine ideologische Einbildung der Inquisitoren seien. Die Inquisitoren gehörten auch zu den Wenigen, welche relativ gut gebildet und zu einer gezielten Manipulation der Sprache überhaupt fähig waren.Nach der Kirchenspaltung durch die Reformation brachen die kirchlichen Inquisitionsgerichte zusammen. In der Folge wurden Zaubereiprozesse nur noch vor weltlichen Gerichten behandelt. Der Begriff der Hexerei, genau so wie ihn die Inquisition mit Inhalt füllte, wurde zwar vor den weltlichen Gerichten vorerst nicht anerkannt. Gerade deshalb war es nicht voraussehbar, dass ein weit verbreiteter Hexenwahn je ausbrechen würde. Es kam aber so, dass die weltliche Strafprozessordnung in jener Zeit die Folter institutionalisierte. Diese war zu Beginn gegen Attentäter und Königsmörder gerichtet. Jedenfalls wurden durch die Folter der Willkür grössere Tore geöffnet, als es die kirchliche Inquisition alleine je zustande gebracht hätte. Trotzdem vollzog die Inquisition selber auch die Folter, um Geständnisse zu erpressen. War ein solches vorhanden, mussten die kirchlichen Inquisitoren den Angeklagten an das weltliche Gericht übergeben.Betrachten wir das Prozessverfahren gegen Personen, die der Hexerei beschuldigt wurden, näher: Der Ankläger ist in der stärkeren Position. Er kann jemanden aufgrund von Aussagen irgendwelcher Leute anklagen, gleich ob und wie glaubwürdig diese sind. Man geht davon aus, dass der Ankläger aus Sorge gegenüber dem Staat oder dem rechten Glauben handle und deshalb müsse er seine Anklage nicht beweisen.

Ungeschützt war hingegen der Angeklagte, und sein Verteidiger kommt gegen die Behandlung des Falles meist nicht an. Die Unschuldsvermutung kannte man damals nicht. Um mit der Folter des Angeklagten die Wahrheit zu ermitteln, genügte ein blosser Verdacht des Richters. Dem Richter war es freigestellt, dem Gefolterten sein Leben für ein Geständnis zu versprechen, es dann aber nicht zu halten, sondern im Gegenteil die Todesstrafe zu beschliessen. Denn die Todesstrafe konnte nur verhängt werden, wenn ein Geständnis vorlag. Die Folter wurde deshalb solange angewandt, bis Geständnisse vorlagen, auch von Unschuldigen. Damit eine Frau der Hexerei angeklagt wurde, genügte die Beschuldigung von irgend jemandem, zum Beispiel, dass die betreffende Frau einen schlechten Ruf habe. Von daher wird es nachvollziehbar, dass die ersten als Hexe verurteilten Frauen dem Bild der modernen Märchenhexe durchaus ein wenig entsprachen. Es handelte sich oft um ältere, zurückgezogene, teilweise auch behinderte Frauen, die infolge ihrer Zurückgezogenheit den Verdächtigungen der dörflichen Gemeinschaft schutzlos ausgeliefert waren. In den meisten Fällen war die Folge einer solchen Verleumdung die Folter und der Tod. Wurde in den seltenen Fällen jemand mangels genauer Anklage oder fehlendem Geständnis wieder freigelassen, so ging die Rede schnell um, dass diese bestimmte Frau vor den Richter musste. So wurde der Ruf schnell und endgültig beschmutzt, was Grund war für eine neuerliche Verhaftung, Folterung und schliesslich Hinrichtung. Das vorurteilsbehaftete Verleumden wurde insbesondere gefördert durch amtliche Anweisungen, welche Handlungen als Aberglauben, Zauberei oder Hexerei anzusehen seien. In einer bayrischen Anweisung Maximilian I. wurden auch gängige Bräuche der Volksmedizin auf den Index gesetzt und damit verboten. Dazu gehörte auch das Baden am Weihnachtsabend gegen Fieber und Zahnschmerzen. Für die eigentlichen Sünden gegen den christlichen Glauben wurde das Strafmass wie folgt festgesetzt:

– wer den Teufel direkt anruft und anbetet, wird lebendig verbrannt,
– wer den Teufel indirekt anruft, wird vor der Verbrennung enthauptet,
– wer mit dem Teufel einen Pakt hat, landet auf dem Scheiterhaufen und das Vermögen wird eingezogen.
– bei Schadenzauber wird die Verurteilte vor dem Verbrennen mit glühenden Zangen gezwickt.

In Spezialinstruktionen forderte Maximilian zudem, dass alle Amtsuntertanen verpflichtet werden, jeden Verdacht auf Hexerei zu melden. Diese Bestimmung zählt zu den unheilvollsten Verlautbarungen in der Geschichte des Hexenwahns. Denn dadurch wurde man verpflichtet, schon beim geringsten Verdacht jemanden anzuklagen. Es führte sogar soweit, dass Angeklagte unter der Folter ihrerseits irgendwelche Leute der Hexerei beschuldigten, um den Schmerzen zu entgehen.

So wird nachvollziehbar, dass mit der zunehmenden Verfolgung auch hochgestellte Persönlichkeiten auf dem Scheiterhaufen endeten. Die Vorschriften Maximilians mussten jeweils zu Weihnachten und Pfingsten von den Kanzeln verlesen werden. Die Hysterie wurde damit nicht besänftigt, sondern im Gegenteil geradezu angestachelt.Wo der Teufelskreis zwischen Verhaftung, Verhör, Folter, Denunzierung und weiterer Verhaftung begonnen hatte, hörte er nicht so schnell auf. Die Hysterie ging so weit, dass sich Richter teilweise weigerten, mit den vermeintlichen Hexen überhaupt zu reden oder für die Dauer der Untersuchung im gleichen Haus zu wohnen. Man hätte sie später bezichtigen können, sie seien selber verhext.

Mutiger Widerstand gegen den Hexenwahn

Die Gegner der Hexenverfolgung hatten unterschiedliche Hintergründe. Die einen waren Ärzte, Juristen, Gelehrte anderer Art oder auch Seelsorger. Zu letzteren zählte auch der Jesuitenpater Friedrich von Spee: Er begleitete während den Prozessen die Hexen seelsorgerlich und wurde so zu einem überzeugten Gegner der Verfolgung. Seine Erkenntnisse hatte er in einem Buch zusammengefasst und 1631 veröffentlicht, aus Sicherheitsgründen allerdings nicht unter eigenem Namen und ohne Genehmigung seiner Ordensoberen. Dies wäre auch schwierig gewesen, fand man doch auch viele Jesuiten auf Seiten der Befürworter einer Hexenverfolgung. Spees Buch, es trug den Namen Cautio Criminalis, deckte die Zustände mit scharfsinniger Logik schonungslos auf und nahm auch gegenüber den Geistlichen und seinen Jesuiten-Brüdern kein Blatt vor den Mund. Da Spee in seinem persönlichen Umfeld, er war Lehrer der Moraltheologie, offen über sein Anliegen sprach, war bald bekannt, wer die Cautio Criminalis geschrieben hatte. Die Empörung über Spee klang dann aber ab, als durch den Schwedeneinfall unter Gustav Adolf andere Probleme anstanden. Trotzdem wurde Spee von Köln nach Trier versetzt. Vier Jahre nach der Veröffentlichung seines Buch starb er. Spee hatte sich bei der Versorgung pestkranker Soldaten angesteckt. Trotz aller Anfeindungen blieb er dem Jesuitenorden treu. Spee wurde einst gefragt, woher er denn schon graues Haar hätte. Er antwortete, das komme davon, dass er viele Hexen als Beichtiger zum Scheiterhaufen hätte begleiten müssen. Er fügte bei, dass er in keinem einzigen Fall davon überzeugt war, die Verurteilte sei der Hexerei wirklich schuldig. Viele Angeklagte hätten, nachdem sie Vertrauen gefasst hätten, ihm die Unwissenheit oder Bosheit der Richter geklagt oder noch im Sterben in den Flammen Gott selber zum Zeugen ihrer Unschuld angerufen. Die Hexenverfolgung war allzu oft eine Verfolgung von Christinnen und Christen durch die Kirche. Evangelium und christliche Gemeinde einerseits und Dogmatik und Kirche anderseits waren nie dasselbe und werden es auch nie sein.

Das Ende des Hexenwahns

Das Ende der Hexenprozesse brachte erst der Sieg der Aufklärung, welche nicht mehr die Kirche, sondern die Vernunft in den Mittelpunkt rückte. Die letzte Hexe wurde in der Schweiz 1782 hingerichtet, wie eingangs schon erwähnt. Elf Jahre später kam es in Posen, noch unter polnischer Hoheit, zur Verbrennung zweier Frauen. Sie wurden zum Tod verurteilt, weil sie rot entzündete Augen gehabt hätten und das Vieh ihres Nachbarn dauernd krank gewesen sei. Dies zog man als Beweis heran, dass die Frauen Hexen gewesen seien. Die Fälle von Glarus und Posen sind die beiden letzten bekannten Hexenprozesse mit anschliessender Hinrichtung. Der Hexenwahn war zwar nicht sofort besiegt, vielmehr lebte er im Aberglauben weiter.

Die Hexenprozesse verschwanden – wie erwähnt – aufgrund der Aufklärung. Die Aufklärung brachte unter anderem eine Humanisierung des Strafrechtes hervor. Dazu gehörte auch die Abschaffung der Folter. Man erkannte, dass sie ein untaugliches Mittel zur Wahrheitsfindung sei. Zudem verlor das Geständnis seine prozessentscheidende Rolle. An seine Stelle setzte man den Zeugen- und Indizienbeweis. Der Sieg der Toleranz wurde auch dadurch mitbegünstigt, dass die konfessionell motivierten Kämpfe in Europa zu Ende gingen. Man fand sich damit ab, dass es in Westeuropa zwei Möglichkeiten des christlichen Glaubens gab, nicht nur die katholische, sondern auch die evangelische. Damit verbunden war die Achtung vor der Religion des anderen, ja der Menschenwürde im allgemeinen. Dass sich der Humanismus durchsetzte, bedeutete Freiheit – Freiheit, wie sie die Menschen zuvor noch nie gekannt hatten. Und damit war auch der christliche Gedanke im ursprünglichen Sinn wieder hergestellt. Denn wo der Geist des Evangeliums ist, da ist auch der Geist der Freiheit.

Es werden nicht alle, die zu mir sagen «Herr, Herr!», in das Himmelreich kommen, sondern nur diejenigen, welche den Willen meines Vaters im Himmel tun.
Jesus Christus zu seinen Schülern (Matthäus-Evangelium 7, 21)

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