Islamisches Recht (Abd al-Masih)

Wie ist das islamische Recht entstanden?

– Die Gesetzgebung im Koran (die Scharia des Korans) –

Von Abd al-Masih

 

Das Ziel des Islam

Der Islam ist keine Religion nach den Vorstel­lungen Europas. Im Islam sollen Politik und Re­ligion, Glaube und Gesetz, Geist und Macht eine untrennbare Einheit darstellen. Dies hängt mit dem islamischen Gesetz zusammen. Die Scharia kann nur dort richtig funktionieren, wo sie von einer staatlichen Autorität durchgesetzt wird. Das islamische Gesetz verlangt den Religions­staat, wie auch ein islamischer Staat ohne Scharia nicht korangemäß bestehen kann.

Scharia und Koran

Eine Scharia im Islam gibt es nicht und hat es noch nie gegeben. Im Koran sind etwa 500 Ver­se zu finden, die rechtsverbindlichen Charakter haben. Diese Verse sind es, die die Basis für die is­lamische Scharia darstellen.

Der Koran enthält insgesamt 6230 Verse, die in 114 Suren eingeteilt wurden. Zwölfeinhalb Prozent dieser Verse machen das Rückgrat der Scharia aus. Das Gesetz des Islams ist von Muhammad nie als einheitlicher Textblock geschrie­ben oder geordnet worden. Alle Gebote oder Verbote finden sich im ganzen Koran verstreut.

Der Koran ist in den Jahren 610 bis 632 n. Chr. von Muhammad hervorgebracht worden und entstand in einer Kultur seßhaft gewordener Beduinen im Raum von Mekka und Medina. Muhammad selbst konnte am Anfang seiner religiösen Tätigkeit nicht lesen und schrei­ben (7,158‑159), und konnte deshalb seine Tex­te nur mündlich weitergeben, weshalb später ver­schiedene Sekretäre seine Inspirationen in Medina niederschrieben. Beim Tod Muhammads exis­tierten in Medina verschiedene Originalqur’ane mit unüberbrückbaren Differenzen. Deshalb ließ der Khalif Uthman alle Originalqur’ane einzie­hen und verbrennen! Was heute existiert, ist nicht meahr der Koran Muhammads, sondern die Koranausgabe Uthmans.

Hadith (= Tradition) und Sunna sollen Koran und Scharia präzisieren und ergänzen

Die Scharia ist nicht wörtlich aus dem Koran entnommen, da sich schnell zeigte, daß die meis­ten koranischen Gebote und Verbote nicht präzi­se genug formuliert waren, um von ihnen reli­giöse und weltliche Gesetze abzuleiten. Deshalb machten sich verschiedene Schulen daran, die is­lamischen Gesetze mit Hilfe von Traditionen Muhammads zu formulieren. Die Traditionen des Islams, Hadithe genannt, sollen Aussagen von Muhammad sein, die nicht in den Koran auf­genommen wurden. Aussprüche Muhammads wurden gesucht und gesammelt, wobei seine Frauen, seine Tochter Fatima, seine engsten Freunde und Mitarbeiter als Gewährsleute für die Gültigkeit einer Aussage garantierten. Zum Schluß kristallisierten sich sechs Traditions­sammler heraus, die den Ruf besitzen, die echten Traditionen Muhammads von den gefälschten geschieden zu haben. Diese sammelten etwa 6000 Traditionen Muhammads, die, neben dem Koran, die zweite Offenbarungsquelle für die Muslime darstellen.

Bei weitem nicht alle gesetzlichen Verordnun­gen aus dem Koran konnten durch die soge­nannten Traditionen Muhammads vervollstän­digt werden. Deshalb wandten die Traditionsfor­scher sich dem Leben Muhammads zu und prüf­ten, wie er sich in kritischen Situationen verhielt. Nicht nur, was er sagte, sondern auch, wie er was tat, samt seinem Schweigen wurden zum Vorbild und Gesetz. Das bezog sich auf die Anbetung Al­lahs, das Fasten im Monat Ramadan, das Zahlen der Religionssteuer und die Wallfahrt nach Mekka wie auch auf sein Verhalten im Heiligen Krieg und beim Verteilen der Beute. Die Stellung Mu­hammads zu seinen Frauen wurde gesetzesprä­gend. Erbfragen, Geschäftsabschlüsse, Brechen von Eiden, erlaubte und verbotene Speisen sowie die Durchführung harter Strafen gehen alle auf Muhammads Verhaltensweise zurück. Das be­deutet, daß alle Muslime so leben sollen, wie Muhammad lebte. Sie sollen Muhammad nachahmen, wobei diese Imitation nicht freiwillig er­folgt, sondern zum Gesetz wurde. Sie müssen in Muhammad sein und er in ihnen, sonst fahren sie in die Hölle!

Da die fünf Rechtsschulen des Islam differieren, kann es keine einheitliche Scharia geben. Diese bleibt ein Idealbild, das nicht real existiert, jedoch alle Muslime in einer islamischen Kultur zusammenbindet und die Kultur der Muslime mehr als die Details ihres Glaubenssys­tems prägt.

Diese Hinweise können Europäern auch zei­gen, daß der Islam nicht zuerst eine theologisch begründete Religion ist, sondern eine Einheit darstellt, die durch das islamische Recht zusammengebunden wird. Theologen im Islam verste­hen sich zuerst als Juristen, die in allen Fragen der Anbetung und des Lebens Recht sprechen sollen.

Der Islam ist eine Religion »unter dem Ge­setz«, nicht ein Glaube, der auf einer grenzenlo­sen Gnade basiert.

Die Anbetungsgottesdienste der Muslime

Im Koran finden sich 86 Verse für eine islamische Gebetsordnung. Dort ist zu lesen: Muslime sollen beim offiziellen Gebet stehen, knien und sich vor Allah zur Anbetung niederwerfen. Der Koran redet von Gebeten am Morgen und am Abend und erwähnt kurz auch die Mittagszeit. Der Koran verlangt des weiteren detaillierte Waschungen vor jedem Gebet und fordert die ge­naue Ausrichtung nach Mekka für alle Beter (5,6).

Was den Inhalt der Anbetungsgottesdienste anbelangt, so ist ihr einziges Thema der Lobpreis Allahs und seine Großmachung, ohne daß Buße und Vergebung, Fürbitte und Dank für seine Rettungsgnade erwähnt werden. Jeder Anbe­tungsgottesdienst setzt die Unterwerfung der Beter unter die sechs Glaubensartikel des Islams voraus: Allah, seine Engel, seine Bücher, seine Boten, seine Prädestination und die Auferste­hung von den Toten. Dazu gehört auch die Ab­lehnung Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes!

Die Schariajuristen haben aus diesen Korani­schen Angaben mit Hilfe der Traditionen und der Lebensweise Muhammads eine präzise Ge­betsordnung aufgestellt. Muslime sollen fünf Mal am Tag, je eine Viertelstunde oder 20 Minuten lang, beten. Die Gebetshaltung und die gemein­samen Gebetsworte sind in einer Liturgie vorge­schrieben, die täglich 17mal während der fünf Gebetszeiten durchgebetet wird. Da sich ein Muslim bei jedem Gebetsdurchgang zweimal zur Anbetung vor Allah niederwirft, erfolgt diese Anbetung täglich bis zu 34 mal. Die Niederwer­fung der Muslime macht den Islam sichtbar. Das Wort Islam heißt: »Hingabe, Auslieferung oder Unterwerfung«. Ein Muslim ist kein freier Mensch mehr. Er liefert sich täglich bis zu 34 mal an Allah aus. Er bleibt sein Sklave und sein Ei­gentum.

Die fünf Anbetungsgottesdienste der Muslime sind in Wirklichkeit täglich eine antichristliche Großdemonstration, die weltweit Millionen Anbe­ter gegen den gekreuzigten Sohn Gottes verhärtet.

Heiliger Krieg, Beute und Sklavenrecht im  Islam

Im Koran stehen 108 Befehle Allahs, die jeden Muslim zum Heiligen Krieg aufrufen. Sie wur­den von den muslimischen Juristen zu einer Stra­tegie für die islamische Weltmission ausgearbei­tet. Begründet wird der Heilige Krieg im Koran damit, daß Allah Himmel und Erde gehören so­wie der Osten und der Westen und alles, was dazwischen liegt. Alles, was Allah geschaffen hat, ist den Muslimen als Lehen zugesagt worden. Allah liebt und belohnt jene, die mit der Waffe in der Hand kämpfen und reichlich für den Heiligen Krieg spenden.

Der Heilige Krieg gegen alle Ungerechten und Ungläubigen ist immer legal. Muslimische Min­derheiten müssen befreit werden, daß sie ihren Islam voll praktizieren können. Juden und Chris­ten müssen unterworfen werden, bis sie die Minderheitensteuer bezahlen (9,29‑30). Jeder Feig­ling oder Verräter unter den Muslimen muß be­straft werden. Wer versucht einen Muslim vom Islam abzuziehen, um ihn etwa zu Christus zu bekehren, begeht, islamisch gesehen, ein Verbre­chen, das schwerer wiegt als Mord (2,62; 5,69; 22,17).

Die juristischen Theologen teilten die Welt in ein »Haus des Islams« und in ein »Haus des Krieges« ein. Im Haus des Islams regiert die Scharia. Dort herrscht »islamischer Friede« und Wohlstand. Im »Haus des Krieges« muß jeder nichtislamische oder liberal‑islamische Staat an­gegriffen und unterworfen werden, sobald die wirtschaftlichen, politischen und militärischen Voraussetzungen dazu vorhanden sind.

Die theologische Begründung zum Heiligen Krieg liefert der islamische Missionsbefehl: Bekämpft sie (mit der Waffe in der Hand), bis es keine Versuchung (zum Abfall vom Islam) mehr gibt und die Religion Allahs allein (in der Welt) herrscht (2,193; 8,39; 48,28; 61,9).

»Rache und Beute machen« waren entschei­dende Triebkräfte für die Durchführung des Hei­ligen Krieges von dem islamischen Stadtstaat Me­dina aus.

Die Beute gilt als das Zeichen für die Muslime, daß sie rechtgeleitet sind. Die Geiselnahme ist im Islam erlaubt und von Allah geboten, damit die Geiseln nach Bezahlung eines höchstmöglichen Lösegeldes wieder freigegeben werden (2,85; 47,4). Das Sklavenrecht bildet den wichtigsten Teil im Beuterecht des Korans.

 Das Gesetz Muhammads und das Gesetz Jesu Christi

Wer die Verordnungen der vier islamischen Rechtsschulen mit dem Gesetz Jesu Christi ver­gleicht, kann eine zusammenfassende Antwort in den Worten Jesu erkennen: »Ein neues Gebot ge­be ich euch, daß ihr euch untereinander liebt, wie ich euch geliebt habe, damit auch ihr euch unter­einander liebt. Daran wird jedermann erkennen, daß ihr meine Jünger seid, so ihr Liebe unterein­ander habt.« (Joh. 13,34‑35). Jesus verlangt von seinen Nachfolgern nichts, was er ihnen nicht selbst vorgelebt hat. Er sagt: Wie ich euch geliebt habe, so liebt euch untereinander! Damit ist die Person Jesu unser Maßstab und unser Gesetz.

Im Islam ist Muhammad der Maßstab und das Gesetz für alle Muslime. Ein Muslim ist erst dann ein echter Muslim, wenn er lebt, wie Mu­hammad lebte. Auch ein Christ ist erst dann ein echter Christ, wenn er liebt, wie Jesus liebt.

Bei einem Vergleich der beiden Religionen ste­hen nicht zwei Gesetze nebeneinander, sondern zwei Personen: Jesus und Muhammad. So groß wie der Unterschied zwischen diesen beiden Per­sonen ist, so groß ist der Unterschied zwischen dem Glauben und der Kultur der zwei Religio­nen.

Jesus gab uns nicht nur ein neues Gebot, son­dern schenkte uns auch eine neue Gerechtigkeit und gewährte uns die Kraft des Heiligen Geistes zu lieben, so wie er liebte.

Abd Al-Masih

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