Der Angriff auf Ehe und Familie
von Dr. med. Alfred Häussler
Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass der vor allem von der neo marxistischen Kulturrevolution des Jahres 1968 beeinflusste Zeitgeist die Gesellschaft fast ganz Europas verändert hat, so wurde dieser Beweis kürzlich durch das in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Gleichstellungsgesetz homosexueller Paare mit Ehepaaren, das sogenannte «Lebenspartnergesetz» erbracht. Denn noch vor drei Jahrzehnten wäre es undenkbar gewesen, ein solches Gesetz überhaupt zu planen. Dazu bedurfte es erst des Eintrittes führender Mitglieder der grünalternativen Partei in die deutsche Bundesregierung. Dies ist auch ein Beweis dafür, dass führende Mitglieder dieser Partei die eigentlichen Initiatoren der Kulturrevolution des Jahres 1968 waren.
Die Kulturrevolution von 1968
Ziel dieser Kulturrevolution war es, die Gesellschaft total zu verändern. Die Emanzipation des Menschen von allen Geboten und Verboten, die Autonomie des Menschen, das Selbstbestimmungsrecht des Menschen und keinerlei Einschränkung dieser Selbstbestimmung durch Autoritäten jedweder Art waren das Ziel, weiches die Anführer dieser Kulturrevolution verfolgten. Diese waren nicht selten Studenten aus oft gut situierten bürgerlichen Familien. In ihrer Unzufriedenheit mit allem Bestehenden sollte alles anders werden! Autonom sollte der Mensch sein! Dazu so verkündete man bedarf es aber keiner die Freiheit des Einzelnen einschränkender Gesetze und erst recht nicht der Gebote, die dem Menschen in der biblischen Offenbarung des Alten und Neuen Testaments auferlegt sind, und die die Kultur des Christentums und auch des Judentums durch Jahrhunderte hindurch geprägt hatten. Weg mit allem, was der Autonomie des Menschen im Wege steht! So hiess es damals im Jahre 1968!
Die Vorgeschichte der Kulturrevolution
Es ist schon verwunderlich, dass nach dem erbärmlichen Zusammenbruch der Ideologie der Rasse und nach dem wirtschaftlich unvermeidbaren Ende der Ideologie der Klasse 1989 wieder neue Ideologien wie diejenige der Kulturrevolution von 1968 mit ihren neo marxistischen Ideen das Denken und das Verhalten der Menschen in Europa verändern konnten. Dafür mussten die Menschen erst einmal vorbereitet sein! Und sie waren vorbereitet! Denn schon mit der weltweiten Verbreitung der Ideologie des Feminismus vom Jahre 1952 an trug diese Ideologie mit ihrer Lehre vom Selbstbestimmungsrecht der Frau über das Lebensrecht ihres ungeborenen Kindes dazu bei, dass in fast allen Staaten Europas und Nordamerikas Gesetze verändert wurden, die zum Schutze des Lebens ungeborener Kinder erlassen worden waren. Dabei war vorauszusehen, dass die gesetzliche Freigabe der Tötung ungeborener Kinder auf Verlangen der Frau und oft auch ihres persönlichen Umfeldes doch zu einer Demoralisierung weiter Teile der Bevölkerung in allen Staaten Europas, vor allem aber vieler Frauen führen musste. Denn wenn schon das Leben eines ungeborenen Kindes nicht mehr als ein Höchstwert gilt, den zu erhalten und zu schützen geboten ist, dann braucht man sich über den allgemeinen Werteverlust in der modernen Gesellschaft nicht mehr zu wundern.
Und dann führte schliesslich die Einführung der sog. Pille zur Empfängnisregelung 1960 in den USA und 1962 in Europa zu einem drastischen Einbruch in der bis dahin gültigen und weitgehend von den Menschen auch angenommenen sittlichen Ordnung im Zusammenleben der Geschlechter. Denn durch die Pille wurden der Promiskuität die Tore weit geöffnet mit der Folge der gewaltigen Zunahme der Ehescheidungen und der Etablierung der Single Haushalte auf 50% der Großstadthaushalte. Durch die Pille wurde die Sexualität, die früher dem Vollzug in der Ehe zugeordnet war, zu einem Konsumartikel degradiert, zu dessen freizügigem Gebrauch in allen Medien werbend aufgefordert wurde. In diesem Umfeld sittlichen Niedergangs der Gesellschaft in ganz Europa liegen die Wurzeln für das Wiedererstarken des Islams in der ganzen Welt und für die islamische Revolution in Persien, aber auch für die fortschreitende Säkularisierung der Menschen Europas und Nordamerikas.
Die öffentliche Aufwertung der Homosexualität
Der Glaubensverlust vieler Menschen hinsichtlich des christlichen Glaubens in ganz Europa und Nordamerika mit seiner Orientierungslosigkeit, besonders der heranwachsenden Jugend, schuf dann ein gesellschaftliches Umfeld, in dem eine Regierung es erstmals wagen konnte, Werte wie Ehe und Familie, die unter dem besonderen Schutz der Verfassung stehen, zu mindern, indem man homosexuelle Partnerschaften durch standesamtliche Eintragungen amtlich und damit gesetzlich aufwertet und diese dadurch der Ehe und Familie nahezu gleichstellt. Dieser Vorgang ist einmalig in der Rechtskultur und auch in der Kulturgeschichte Europas! Denn auch die Heiligkeit und Unantastbarkeit von Ehe und Familie haben Europa gross gemacht. Sie prägten die Kultur und das Leben der Völker Europas! Und nun soll sich das deutsche Volk von der verfassungsrechtlich geschützten Sonderstellung von Ehe und Familie verabschieden, nur weil eine Minderheit von andersgearteten Menschen dies verlangt! Dies ist das erste Mal in einem demokratisch verfassten Staat, dass eine Minderheit der Mehrheit von Menschen die Beschlussfassung in der Gesetzgebung entreisst und ihre Forderungen durchsetzt, eben weil die Minderheitspartei in der derzeitigen deutschen Regierung mit Unterstützung vieler Medien sich durchzusetzen vermochte.
Der verfassungsrechtlich bestimmte Schutz von Ehe und Familie
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht in Artikel 6, Absatz 1: «Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.» Sinn und Zweck des Artikels 6 des Grundgesetzes ist es, Ehe und Familie als die biologischen und sozialen Grundlagen von Staat und Gesellschaft zu sichern. Deshalb hat die verfassungsrechtliche Garantie von Ehe und Familie das Ziel, beide Institutionen gegen Angriffe auf ihren Bestand zu verteidigen und sie auch vor gesellschaftlichen Modeströmungen zu bewahren. Aus diesem Grunde dürfen Ehe und Familie auch nicht dem immer wieder wechselnden Zeitgeist unterworfen sein. Denn sie sind die Existenzgrundlagen von Staat und Gesellschaft. Von homosexuellen Partnerschaften wird man wohl kaum behaupten können, dass sie die Existenz von Staat und Gesellschaft für die Zukunft garantieren. Gerade deswegen haben Ehe und Familie verfassungsrechtlich unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung zu stehen!
Die standesamtlichen Eintragungen von homosexuellen Partnerschaften dagegen sind auf alle Fälle verfassungswidrig. Denn sie verletzen durch den Vollzug der Schliessung einer Lebenspartnerschaft vor einem Standesbeamten die privilegierte, grundgesetzlich garantierte Sonderstellung der Ehe. Damit verstösst der Staat gegen die Verfassung! Denn homosexuelle Partnerschaften sind Privatsache! Aus ihnen hat sich der Staat herauszuhalten! Er kann diese zwar dulden im Privatleben zweier Menschen und sie auch vor Diskriminierung schützen. Er darf aber homosexuelle Partnerschaften niemals, auch nur dem Anschein nach, mit der Ehe gleichstellen oder gar fördern. Denn zu einer Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe ist der Staat verfassungsrechtlich nicht befugt.
Die Missachtung der Schöpfungsordnung
Alle monotheistischen Religionen wie das Christentum, das Judentum und der Islam sind sich darin einig, dass homosexuelle Handlungen nicht mit der Schöpfungsordnung im Einklang stehen. Denn der Mensch ist als Mann und Frau geschaffen. Beide sind einander zugeordnet. Sie ergänzen sich. Deshalb ist das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Personen zur Ausübung homosexueller Praktiken eine Verletzung der Schöpfungsordnung und der naturgemässen Zuordnung von Mann und Frau zueinander. Mann und Frau sind zwar gleich in ihrer Menschenwürde und auch gleichwertig. Sie sind aber genetisch und biologisch verschieden und in dieser Verschiedenheit einander zugeordnet. Deshalb ist das Zusammenleben homosexuell veranlagter Menschen in eheähnlichen Verhältnissen eine Entwürdigung des Menschen und eine Verletzung und Mißachtung der Schöpfungsordnung!
Der Widerspruch homosexueller Verhaltensweisen zur menschlichen Vernunft
Das Zusammenleben zweier gleichgeschlechtlicher Personen zum Vollzug homosexueller Praktiken steht auch im Widerspruch zur Ordnung der Vernunft. Vernunftgemäss ist aber nur, was der Wirklichkeit zugeordnet ist. Diese Wirklichkeit ist nun mal die geschaffene Zweigeschlechtlichkeit des Menschen, wie sie vom allerersten Beginn des Lebens von Menschen in seiner Natur angelegt ist. Zum Wesen des Menschen gehören aber nicht nur seine Triebe oder auch nur wie bei Tieren Instinkte. Das Wesen des Menschen wird bestimmt durch seinen Geist und seine Gei’stigkeit sowie durch seine Seele. Durch sie unterscheidet sich der Mensch von tierischen Lebewesen. Durch seine Geistigkeit ist der Mensch aber in der Lage, zu erkennen, dass Mann und Frau auch anatomisch einander zugeordnet sind. Bei homosexuellen Praktiken ist doch erkennbar, dass sie nicht einmal der Anatomie des menschlichen Körpers und seiner Verschiedenheit in männlicher und weiblicher Ausprägung entsprechen. Und eine solche Naturwidrigkeit findet nun in der Rechtsordnung ihren Nieder¬schlag! Der Erfahrungsschatz von Menschen mehrerer Jahrhunderte, der sich in den Gesetzbüchern aller Kulturstaaten wiederfindet, wehrt sich doch mit Recht gegen ein solches gesetzliches Vorhaben! Denn Homosexualität hat in der Rechtsordnung von Kulturstaaten keine Berücksichtigung zu erhalten. Sie sollte weiterhin, wie bisher auch, als Privatsache einzelner Personen gelten.
Die christliche Ausprägung der Kultur Europas
Die Kultur Europas wurde, nunmehr 2000 Jahre alt, vor allem vom Christentum geprägt. Und im Christentum galten homosexuelle Handlungen immer als Unzucht. Warum soll dies jetzt nicht mehr gelten? Als Christ hat man homosexuell Veranlagte wie überhaupt jeden Menschen zu achten und zu lieben! Man kann diese Menschen auch bemitleiden. Homosexuelle Handlungen aber und eheähnliches Zusammenieben von Homosexuellen stehen im Widerspruch zur christlichen Lehre! Daran hat sich bis heute nichts geändert. So heisst es in 1. Kor 6, 13: «Der Leib ist aber nicht für die Unzucht da … » und dann in Vers 18: «Hütet euch vor Unzucht! … Wer Unzucht treibt, versündigt sich gegen den eigenen Leib.» Noch deutlicher wird die Unzucht homosexueller Handlungen im Römerbrief verurteilt (Röm 1, 26f.), man beachte auch 1. Thess 4, 3 7.
Die Ursachen der Homosexualität
Die Veranlagung zur Homosexualität ist in der Regel lebensgeschichtlich bedingt und meist in der Adoleszenz entstanden durch zu starke Bindungen an den andersgeschlechtlichen Eiternteil. Wie alle Neurosen ist auch die Homosexualität rückbildungsfähig. Denn eine erbliche Komponente besteht nicht. Und ein die Homosexualität bestimmendes Gen wurde bis heute nicht gefunden. Daher ist Homosexualität durchaus behandlungsfähig und auch heilbar. Homosexuell veranlagte Menschen gehören daher in psychotherapeutische Behandlung wie Alkoholiker, Suchtkranke und an einer Neurose Leidende. Wie man aber einen Alkoholiker nicht in einem Weinkeller beschäftigen sollte, so sollte man einem Homosexuellen nicht die Möglichkeit geben, in einer standesamtlich registrierten Lebensgemeinschaft seine abartige Neigung weiter zu pflegen. Dadurch vermindert man nicht die Zahl der Homosexuellen, sondern trägt dazu bei, dass sich ihre Zahl weiter vermehrt. Und daran sollte der Staat, der unter Nachwuchsmangel an Menschen im globalen Wettbewerb leidet, doch kein Interesse haben!
Die demographische Katastrophe
Wenn unlängst der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, Henkel, umfassende Einwanderungsregeln verlangte und sagte, dass bei dem gegenwärtigen Fachkräftemangel 450.000 Einwanderer pro Jahr gebraucht würden, so fragt man sich, warum niemand in der Bundesrepublik Deutschland auf die wirkliche Ursache des Fachkräftemangels hinweist. Dieser ist einzig und allein durch die demographische Entwicklung bedingt. Sie war aber voraussehbar. Denn uns fehlen heute die seit über 30 Jahren verhüteten und abgetriebenen Kinder. Die deutsche Gesellschaft hat sich zu einer Spaß , Verhütungs und Abtreibungsgesellschaft entwickelt! Und niemand hat seit über drei Jahrzehnten auf die eigentlichen Ursachen der jetzt manifest gewordenen demographischen Katastrophe hingewiesen! Man hat geschwiegen! Man wollte modern sein und mit der Zeit gehen!
Von einer «Faktenresistenz» der deutschen Politik sprach der Chef des statistischen Bundesamtes in Wiesbaden, Johann Hahlen, als er am 19. Juli 2000 den Bericht über die neuesten demographischen Entwicklungstendenzen in der Bundesrepublik vorlegte. Danach kann nur der Schluss gezogen werden: «Die Deutschen sterben aus!» Hahlen nannte die Entwicklung dramatisch! Und er nannte die vorgetragenen Zahlen der demographischen Entwicklung «eine Herausforderung für die nachhaltige Politik».
Alle gesellschaftlichen Gruppen sind gefordert!
Wenn Oppositionsparteien die Aufgabe haben, die Regierung zu kontrollieren, so ist der Zeitpunkt für die Oppositionsparteien jetzt gekommen, weiterhin Widerstand zu leisten gegen Gesetzesvorhaben wie das «Lebenspartnergesetz». Denn von solchen Gesetzen ist nur eine weitere Verschlechterung der negativen demographischen Entwicklung zu erwarten. Doch ein solcher Widerstand allein genügt nicht. Die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Nachbesserungspflicht des am 25. August 1995 verkündeten Schwangeren und Familienhilfeänderungsgesetzes hätten die Oppositionsparteien längst einfordern müssen! Sie haben es nicht getan. So aber macht man keine Opposition, sondern überlässt der Regierung die totale Gestaltungsfreiheit.
Seit über drei Jahrzehnten geschieht in ganz Europa zu wenig zur Förderung der Familien, statt dessen aber alles zur Erleichterung der Berufstätigkeit von Frauen, so als wäre der Beruf der Frau als Mutter nicht als ein Idealfall der Stellung der Frau in der Gesellschaft anzusehen. Nur noch die sog. Karrierefrauen, die möglichst hohe Stellungen im Staat, in der Wirtschaft und im öffentlichen Leben erreichen konnten, kommen zu gesell¬schaftlichem Ansehen! Die «Nur Hausfrau» wurde an den Rand der Gesellschaft gestellt. So kam es, dass die Frau als Mutter zwar wertvolle Erziehungsarbeit leistete, dafür aber noch nicht einmal einen Rentenanspruch erhielt. Die berufstätigen Frauen mit einem Doppelverdienst zusammen mit dem Ehemann erhalten im Alter dann auch noch eine doppelte Rente! Auch gegen diese ungerechten Missstände geschah bisher nichts von Seiten der Regierung. Und die Opposition schweigt!
Das Versagen der Kirchen
Dass die «Königsteiner Erklärung» der Deutschen Bischofskonferenz ein grosser Fehler war, hat ihr Initiator Kardinal Julius Döpfner kurz vor seinem Tod öffentlich erklärt. So fragt man sich mit Recht, warum ihre Revision bis jetzt ausblieb? Denn auch den Kirchen fehlen jetzt Menschen. Die Gottesdienste werden immer leerer. In ihnen sind schulpflichtige Kinder kaum mehr zu sehen. Und dies schon drei Jahrzehnte lang von Jahr zu Jahr zunehmend. Dabei sind doch die kinderreichen Zuwanderer aus den islamischen Ländern eine Herausforderung an die Kirchen, sich um ihre Zukunft in Europa Gedanken zu machen! Bei der seit 30 Jahren feststellbaren demographischen Entwicklungstendenz sterben nicht nur die Deutschen aus. Es sterben auch die Christen aus! Europa wird islamisch werden!
Die Missachtung der Bewahrung der Schöpfung
Dass ausgerechnet die grün alternative Partei, die sich um das Leben jeder Kröte Sorgen macht, die jeden Baum und jeden Strauch geschützt haben will, sich um das Leben von Menschen, besonders von den ungeborenen Menschen so wenig kümmert, ist ein Skandal! Und dass diese Partei, der die Bewahrung der Schöpfung ein so wichtiges Anliegen ist, ein solch naturwidriges Gesetzesvorhaben eingebracht hat wie das «Lebenspartnergesetz» muss doch die gesamte Gesellschaft alarmieren! Widerstand ist angezeigt! Wir brauchen wieder mehr Kinder und dazu eine bessere, vom Bundesverfassungsgericht schon angemahnte Familienpolitik! Diese blieb bis heute aus!
Der Autor
Alfred Häussler wurde 1917 in Neckarsulm geboren. Er studierte Medizin in Tübingen, München und Freiburg i. Br. Bis Kriegsende diente er als Truppenarzt und verbrachte dann die Jahre 1946 bis 1952 in amerikanischer und britischer Kriegsgefangenschaft mit der Betreuung kriegsgefangener Soldaten. Bis 1987 war er als Internist in einer eigenen Praxis niedergelassen und ist bis heute Schriftleiter der Zeitschrift «Medizin und Ideologie».
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