Katholizismus-aus bibl. Sicht (L.Gassmann)
Lothar Gassmann
Was sagt die Katholische Kirche über sich selbst?
Was kennzeichnet die Römisch-Katholische Kirche (RKK) oder Katholische Kirche (KK)? Die nachfolgenden Zitate sind u.a. aus folgenden Werken entnommen:
Josef Neuner/Heinrich Roos, Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung, neubearbeitet von Karl Rahner u. Karl-Heinz Weger, 10. Aufl. 1979 (abgekürzt: Neuner-Roos); sowie aus:
Katechismus der Katholischen Kirche, 1993 (abgekürzt: KKK). Beide Werke werden in der Regel nicht nach Seiten, sondern nach Nummern zitiert.
1. Die Kirche ist der mystische Leib Christi und als solcher das Ursakrament. Sie ist unsichtbar und sichtbar zugleich. Sie ist das Gottesvolk des Neuen Bundes.
„Die Kirche ist ja in Christus gleichsam das Sakrament, das heißt Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit“ („Lumen gentium“ 1; s. Neuner-Roos Nr. 408).
2. Die Zugehörigkeit zur Kirche beruht auf der Taufe und ist heilsnotwendig. Unverschuldete Unkenntnis der Kirche schließt aber nicht vom Heil aus.
„Durch die Taufe werden wir von der Sünde befreit und als Söhne Gottes wiedergeboren; wir werden Glieder Christi, in die Kirche eingefügt und an ihrer Sendung beteiligt: ‚Die Taufe ist das Sakrament der Wiedergeburt durch das Wasser im Wort.`“ (KKK Nr. 1213).
„Außerhalb der Kirche kann niemand gerettet werden. Freilich sind nicht alle, die in unüberwindlicher Unwissenheit über Christus und seine Kirche leben, schon aufgrund dieser Unwissenheit ewig zu verdammen. Denn vor den Augen des Herrn trifft sie keine Schuld, der will, daß alle Menschen gerettet werden und zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen. Er schenkt auch jedem seine Gnade, der sich nach Kräften müht, so daß er die Rechtfertigung und das ewige Leben erreichen kann. Diese Gnade erhält aber keiner, der von der Einheit des Glaubens oder von der Gemeinschaft der Kirche aus eigener Schuld getrennt ist und so aus diesem Leben scheidet. Wer nicht in dieser Arche ist, wird in der Sintflut umkommen“ (Neuner-Roos Nr. 369).
3. Die Kirche wird definiert als die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche.
„Die einzige Kirche Christi, die wir im Glaubensbekenntnis als die eine, heilige, katholische und apostolische bekennen … in dieser Welt als Gesellschaft verfaßt und geordnet, ist verwirklicht in der KK, die vom Nachfolger Petri und den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird. Das schließt nicht aus, daß außerhalb ihres Gefüges vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden sind, die als der Kirche Christi eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen“ („Lumen Gentium“ 8; s. Neuner-Roos Nr. 411).
„Zu dieser katholischen Einheit des Gottesvolkes … sind alle Menschen berufen. Auf verschiedene Weise gehören ihr zu oder sind ihr zugeordnet die katholischen Gläubigen, die anderen an Christus Glaubenden und schließlich alle Menschen überhaupt, die durch die Gnade Gottes zum Heile berufen sind“ („Lumen Gentium“ 13; s. Neuner-Roos Nr. 416).
„Die Heilsabsicht umfaßt auch die, welche den Schöpfer anerkennen, unter ihnen besonders die Muslime, die sich zum Festhalten am Glauben Abrahams bekennen und mit uns den einzigen Gott anbeten, den barmherzigen, der die Menschen am Jüngsten Tag richten wird.“
„Wenngleich Gott Menschen, die das Evangelium ohne ihre Schuld nicht kennen, auf Wegen, die er weiß, zum Glauben führen kann, ohne den es ‚unmöglich` ist, ihm ‚zu gefallen` (Hebr 11,6), so liegt doch auf der Kirche die Notwendigkeit und zugleich das heilige Recht der Verkündigung der Frohbotschaft“ („Ad gentes“ 7; KKK Nr. 848).
4. Kennzeichnend für die KK ist die Unterscheidung zwischen Klerus und Laien sowie das hierarchisch gestufte Amt.
„Die Kirche Christi ist … nicht eine Gemeinschaft von Gleichgestellten, in der alle Gläubigen dieselben Rechte besäßen. Sie ist eine Gesellschaft von Ungleichen, und das nicht nur, weil unter den Gläubigen die einen Kleriker und die andern Laien sind, sondern vor allem deshalb, weil es in der Kirche eine von Gott verliehene Vollmacht gibt, die den einen zum Heiligen, Lehren und Leiten gegeben ist, den andern nicht. Man unterscheidet zwei kirchliche Gewalten: die Weihegewalt und die Leitungs- und Regierungsgewalt“ (Neuner-Roos Nr. 394).
„Der Priester handelt nur deshalb an Stelle des Volkes, weil er die Person unseres Herrn Jesus Christus vertritt, insofern dieser das Haupt aller Glieder ist und sich selber für sie opfert; er tritt folglich an den Altar als Diener Christi, niedriger als Christus stehend, aber höher als das Volk. Das Volk aber, das unter keiner Rücksicht die Person des göttlichen Erlösers darstellt noch Mittler ist zwischen sich selbst und Gott, kann in keiner Weise priesterliche Rechte genießen.“ (Neuner-Roos Nr. 721.723).
5. Dem Papst kommt als dem Nachfolger des Apostels Petrus und dem Stellvertreter Christi auf Erden die Leitungs-, Lehr- und Rechtsprechungsgewalt sowie – unter bestimmten Bedingungen – das Charisma der Unfehlbarkeit zu.
„Wer also behauptet: nicht aufgrund der Einsetzung von Christus dem Herrn selber, d.h. aufgrund göttlichen Rechts habe der heilige Petrus seine beständigen Nachfolger im Vorrang über die gesamte Kirche, oder: der Bischof von Rom sei nicht der Nachfolger Petri in diesem Vorrang, der sei ausgeschlossen“ (Neuner-Roos Nr. 443).
„Wir bestimmen, daß der Heilige Apostolische Stuhl und der römische Bischof den Vorrang über den ganzen Erdkreis innehat, weiter, daß dieser römische Bischof Nachfolger des heiligen Petrus, des Apostelfürsten, wahrer Stellvertreter Christi, Haupt der gesamten Kirche und Vater und Lehrer aller Christen ist; daß ihm im heiligen Petrus die volle Gewalt, die ganze Kirche zu weiden, zu regieren und zu verwalten von unserem Herrn Jesus Christus übergeben ist“ (Neuner-Roos Nr. 434).
„Wenn der römische Bischof in höchster Lehrgewalt (ex cathedra) spricht, das heißt, wenn er seines Amts als Hirt und Lehrer aller Christen waltend in höchster, apostolischer Amtsgewalt endgültig entscheidet, eine Lehre über Glauben oder Sitten sei von der ganzen Kirche festzuhalten, so besitzt er aufgrund des göttlichen Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheißen ist, jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei endgültigen Entscheidungen in Glaubens- und Sittenlehren ausgerüstet haben wollte. Diese endgültigen Entscheidungen des römischen Bischofs sind daher aus sich und nicht aufgrund der Zustimmung der Kirche unabänderlich. Wenn sich jemand – was Gott verhüte – herausnehmen sollte, dieser unserer endgültigen Entscheidung zu widersprechen, so sei er ausgeschlossen“ (Neuner-Roos Nr. 454).
6. Die KK empfiehlt die Verehrung der Heiligen als Fürsprecher sowie der „Gottesmutter“ Maria als Urbild der Kirche.
„Die Einheit der Erdenpilger mit den Brüdern, die im Frieden Christi entschlafen sind, wird also keineswegs unterbrochen, sie wird vielmehr nach dem beständigen Glauben durch die Mitteilung geistlicher Güter gestärkt … Denn dadurch, daß die, die im Himmel sind, inniger mit Christus vereint werden, festigen sie die ganze Kirche stärker in der Heiligkeit … hören sie nicht auf, … beim Vater für uns einzutreten, indem sie die Verdienste darbringen, die sie durch den einen Mittler zwischen Gott und den Menschen, Christus Jesus, auf Erden erworben haben … Daher findet durch ihre brüderliche Sorge unsere Schwachheit reichste Hilfe … Unser Gebet für die Verstorbenen kann nicht nur ihnen selbst helfen: wenn ihnen geholfen ist, kann auch ihre Fürbitte für uns wirksam werden“ („Lumen gentium“ 49f.; KKK Nr. 955f.958).
„Die Jungfrau Maria … wird als wahre Mutter Gottes und des Erlösers anerkannt und geehrt … ‚Sie ist ausdrücklich Mutter der Glieder (Christi), … weil sie in Liebe mitgewirkt hat, daß die Gläubigen in der Kirche geboren werden, die jenes Hauptes Glieder sind`“ („Lumen gentium“ 53; KKK Nr. 963).
„Sie hat, frei von jeder persönlichen oder erblichen Verschuldung und immer mit ihrem Sohn aufs innigste verbunden, Ihn auf Golgatha zusammen mit dem gänzlichen Opfer ihrer Mutterrechte und ihrer Mutterliebe dem Ewigen Vater dargebracht als neue Eva für alle Kinder Adams, die von dessen traurigem Fall entstellt waren. So ward sie, schon zuvor Mutter unseres Hauptes dem Leibe nach, nun auch aufgrund eines neuen Titels des Leids und der Ehre im Geiste Mutter aller seiner Glieder. Sie war es, die durch ihre mächtige Fürbitte erlangte, daß der schon am Kreuz geschenkte Geist des göttlichen Erlösers am Pfingsttag der neugeborenen Kirche in wunderbaren Gaben gespendet wurde. Sie hat endlich dadurch, daß sie ihr namenloses Leid tapfer und vertrauensvoll trug, mehr als alle Christusgläubigen zusammen, als wahre Königin der Märtyrer ’ergänzt’ was an den Leiden Christi noch fehlt … für seinen Leib, die Kirche` (Kol 1,24). Sie hat den geheimnisvollen Leib Christi, der aus dem durchbohrten Herzen des Heilands geboren ward, mit derselben innigen Mutterliebe und Sorge begleitet, womit sie das Jesuskind in der Krippe und an ihrer Brust umhegte und nährte. Ihrem unbefleckten Herzen haben Wir vertrauensvoll alle Menschen geweiht. Möge sie, die hochheilige Mutter aller Glieder Christi, strahlend jetzt in der Himmelsglorie mit Leib und Seele und herrschend droben mit ihrem Sohn, von Ihm inständig erflehen, daß reiche Ströme der Gnade unaufhörlich herabfließen vom erhabenen Haupt auf die Glieder des geheimnisvollen Leibes“ (Neuner-Roos Nr. 482).
Katholische Sonderlehren, die sich nicht in der Bibel finden, nach Jahreszahlen geordnet:
355: Der römische Bischof beansprucht: Er sei der Papst, der direkte Nachfolger des Apostelfürsten Petrus.
375: Heiligenverehrung (nach Röm 1,25 Götzendienst) wird offiziell eingeführt.
397: Als Folge davon entwickelt sich der Reliquienkult (Überreste von verstorbenen Bischöfen und Heilig gesprochenen werden als wundertätig verehrt; magisches Denken).
431: Maria, die Mutter Jesu, wird als »Mutter Gottes« oder »Gottesgebärerin« dogmatisiert.
529: Es bilden sich die ersten Mönchsorden (Benediktiner) in Italien.
550: Einführung des »Sterbesakraments« (letzte Ölung)
592: Behauptung eines »Fegefeuers« nach dem Tod
688: Kreuze aus Holz, Stein oder anderen Materialien sollen angebetet werden.
715: Heilige sollen im »Gebet« angerufen werden können (nach 3. Mo 19,31 Spiritismus).
787: Bilder können verehrt werden (entgegen dem Bilderverbot aus 2. Mo 20,4).
1074: Die Priester sollen ehelos bleiben (Zölibat; entgegen 1. Tim 4,1-5; 1. Kor 9,5).
1100: Seelenmessen für Verstorbene werden eingeführt.
1115: Der Ablaß wird eingeführt (Freikauf von zeitlichen Sündenstrafen aus dem Fegefeuer durch Bußleistungen oder Geld).
1208: Das Rosenkranzbeten wird eingeführt (»Gebet« zu Maria; Spiritismus).
1215: Die Transsubstantiationslehre wird dogmatisiert (substantielle Verwandlung des Brotes und Weines in den Leib und das Blut Jesu Christi zur Sündenvergebung).
1246: Einführung von »Fronleichnam« (Verehrung des »Leibes Christi« bzw. der Hostie im Tabernakel).
1414: Der Wein wird dem Kirchenvolk vorenthalten, es bekommt nur noch die Hostie (das Brot) – gegen Mt 26,27: »Trinket alle daraus!«.
1545: Tridentinisches Konzil mit folgenden Beschlüssen der katholischen Kirche. Unter anderem:
1563: 1. Wer behauptet, allein durch den Glauben werde der Sünder gerechtfertigt, der sei ausgeschlossen! (aus der Kirche, von der Erlösung)
2. Wer behauptet, die empfangene Gerechtigkeit werde nicht vor Gott durch gute Werke vermehrt, sondern diese Werke seien nur Früchte und Zeichen der erlangten Rechtfertigung, der sei ausgeschlossen!
1564: Die Apokryphen werden zum Wort Gottes erklärt.
1854: Unbefleckte Empfängnis Marias wird dogmatisiert (Maria habe Jesus geboren, weil sie selbst sündlos war. Wäre Maria sündig gewesen, hätte auch Jesus Sünden gehabt) – gegen Röm 3,10: »Da ist keiner, der gerecht ist, nicht einer!«
1871: Die »Unfehlbarkeit« des Papstes wird behauptet und dogmatisiert (s.o.).
1950: Maria sei leibhaftig zum Himmel aufgefahren (Mariä Himmelfahrt) (findet sich nirgends in der Heiligen Schrift)
Zusammenstellung: Dr. Lothar Gassmann, Am Waldsaum 39, D-75175 Pforzheim
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