Ist Allah Gott? (Handabhacken)
Newton und Rafiqul Haqq
Ist Allah Gott?
– Auszug aus dem Buch: Ist Allah Gott?
Kapitel 1: Die Bestrafung für Diebstahl (Handabhacken)
Heute hört man oft die Feststellung: »Gott ist immer derselbe, die Menschen nennen ihn nur verschieden.« Diese Behauptung dient dem Ziel, alle Religionen der Welt in Einklang zu bringen. Das hört sich gut und friedfertig an, – es sollen beinahe alle Religionen akzeptabel sein ‑ aber durch solch eine Verkündung werden die Menschen in eine falsche Sicherheit gewiegt.
Die irreführende Wirkung dieser falschen Vorstellung wird noch gesteigert durch den undifferenzierten Gebrauch all der Beinamen Gottes auch für andere »Götter« ‑ es sind dies die Namen »der Allmächtige«, »der Gnädige«, »der Schöpfer«. Das ist tragisch, weil auf diese Weise alle die äußeren Unterschiede weggewischt werden, die ja sonst Fragen aufwerfen und zum Nachforschen anregen würden. Der unkritische Geist wird verführt (betrogen) und gleichgültig durch den Gebrauch derselben Titel, so wie ein Käufer, der sich durch Reklame und bunte Verpackung betören läßt und die Ware selbst zu prüfen versäumt.
Die vorliegende Arbeit untersucht die Eigenschaften Gottes als Schöpfer im Licht von drei Themenbereichen im Islam und im Christentum.
Das erste Thema ist die Strafe für Diebstahl.
Die Lehren des Christentums stammen aus der Bibel, diejenigen des Islam stammen aus dem Koran, dem heiligen Buch der Muslime, und aus dem Hadith, das ist die überlieferte Sammlung der Taten und Aussprüche Mohammeds.
Die Bedeutung des Hadith
»Der Hadith … hat überragende Bedeutung Seite an Seite mit dem Koran bei der Gestaltung des religiösen Lebens eines Menschen mit dem Ziel der Vervollkommnung des Lebenswandels. In der Tat bleibt der Koran ohne den Hadith in vielen Fragen des Alltagslebens für einen Menschen unverständlich.« (Mischkat al-Masabih, engl. Übersetzung, Einführung: Koran und Hadith, S.3)
Der Kommentator Galal‑ud‑Din as‑Sujuti (1445 – 1505) sagt: »Der Hadith ist der Kommentar zum Koran und zu seinen Auslegungen«. (Itqan fi ‚Ulum al‑Qur’an, Band II. S. 182). Deshalb stützen sich fast alle Kommentare zum Koran in erster Linie auf den Hadith.
Der authentische Hadith wird für »nicht weniger als eine Offenbarung« angesehen, denn der Koran sagt von Mohammed: »Er redet nicht aus eigener Neigung. Es ist nichts anderes als eine Offenbarung, die offenbart wird (Koran 53:3+4). Der einzige Unterschied zwischen Koran und Hadith ist, daß ersterer unmittelbar durch Gabriel offenbart worden ist mit ebendiesen Buchstaben, die Allah eingegeben hat, während der letztere ohne Buchstaben und ohne Worte offenbart worden ist« (Mischkat al-Masabih).
»Deshalb ist nächst dem heiligen Koran der Hadith die zweite Quelle für islamisches Recht in Bezug auf soziales und persönliches Verhalten, denn die Gebote des Heiligen Propheten sind ebenso bindend für die Gläubigen wie die Befehle Allahs. Ein Gläubiger oder eine Gläubige darf, wenn Gott und sein Gesandter eine Angelegenheit entschieden haben, nicht die Möglichkeit haben, in ihrer Angelegenheit frei zu wählen« (Koran 33:36). (Sahih Muslim, Einführung in die engl. Übersetzung)
Dem Hadith muß genau Folge geleistet werden. »Denn alles, was auch nur um Haaresbreite von dem Hadith abweicht, muß aufgegeben werden.« – »Ein Muslim braucht deshalb absolut und notwendigerweise eine Ausgabe des Koran und des Hadith als Führer für sein Leben« (Mischkat al-Masabih).
Die Bestrafung für Diebstahl
Was sagt der Koran?
Der Koran lehrt, daß man dem Dieb die Hand abhacken soll: »Und hackt dem Dieb und der Diebin die Hände ab zur Vergeltung für das, was sie erworben haben, dies als abschreckende Strafe von seiten Gottes. Und Gott ist mächtig und weise.« (Der Koran, 5:38, Übersetzung von Rudi Paret)
Dieses Handabhacken gilt als Vergeltung für den Gewinn, den der Dieb sich angeeignet hat, und als Bestrafung von Gott. – Spätere muslimische Gelehrte betonen, diese Strafe dürfe nur in einer Gesellschaft zur Anwendung kommen, wo die Grundbedürfnisse der Bürger in angemessener Weise garantiert sind.
Was sagt der Hadith?
Der Koran lehrt das Handabhacken für Diebstahl. Der Hadith fügt hinzu, daß Mohammed diese Form der Strafe zu seiner eigenen Zeit angewandt hat, wie es aus den im folgenden angeführten Zitaten des Hadith deutlich hervorgeht. (Wir nehmen an, daß die Bürger unter seiner Führung angemessen versorgt wurden.)
1) Jaber berichtet, daß man einen Dieb vor den Propheten brachte, und dieser befahl: »Verstümmelt ihn« (seine Hand). Das wurde befolgt. Man brachte ihn ein zweites Mal. Wieder sprach er: »Verstümmelt ihn«, und es wurde befolgt. Darnach brachte man ihn zum dritten Mal, und noch einmal sprach der Prophet: »Verstümmelt ihn.« Und man gehorchte. Später brachte man den Dieb zum vierten Mal, und als der Prophet sagte: »Verstümmelt ihn«, da hackte man ihm das Bein ab. Als man ihn dann zum fünften Mal herbeibrachte, sprach er: »Tötet ihn.« Also nahmen wir ihn und warfen ihn in einen Brunnen und warfen Steine auf ihn. (Mischkat al-Masabih, Buch II, Kapitel XXV, Diebstahl, Hadith Nr. 129. Auch erwähnt von Abu Dawud 817-888 und al-Nisa’i 830-915).
2) »Fusalah‑Ibn‑Obaid erzählte, daß man einen Dieb vor den Propheten brachte, der ließ ihm die Hand abhacken und gab dann die zusätzliche Anordnung, daß man die Hand dem Dieb um den Hals hängen solle.« (Mischkat al-Masabih, Diebstahl, Hadith Nr. 130. Auch erwähnt bei Tirmidi, Abu Dawud, al Nisa’i, Ibn Madschah 824-886)
3) »Aischa berichtet, daß der Gesandte Allahs einem Dieb für einen Vierteldinar und darüber die Hand abhacken ließ.« (Sahih Muslim, Kitab Al-Hudud, Hadith Nr. 4157)
4) »Abu Huraira erzählt, Allahs Gesandter habe gesagt: Der Fluch Allahs sei über jedem Dieb, der ein Ei stiehlt, und man hacke ihm die Hand ab. Ebenso wenn er ein Seil stiehlt, und man hacke auch ihm die Hand ab.« (Hadith Nr. 4185)
5) »Es wird berichtet in der Scharih Sunna, daß Safwan‑b‑Umajah nach Medina kam und in der Moschee schlief, dabei benutzte er sein Bettuch als Kopfkissen. Da kam ein Dieb und stahl ihm dieses Tuch. Safwan überwältigte ihn und kam mit ihm zu dem Gesandten Allahs. Mohammed gab den Befehl, die Hand des Diebes abzuhacken. Safwan sagte: ’Ich wollte das nicht (diese Strafe). Ich schenke ihm das Tuch als Almosen‘. Darauf fragte der Gesandte Allahs: ’Weshalb hast du ihm das nicht gesagt, ehe du mit ihm hierherkamst?’« (Mischkat al-Masabih, Buch II, 1210 Diebstahl, Hadith Nr. 127. Ibn Madschah erzählte das Gleiche von Abdulla-b-Sufwan und Darimi von Ibn’Abbas).
Damit wollte er sagen, jetzt sei es für eine solche Handlung zu spät, die Hand des Mannes müsse abgehackt werden.
6) Tabari (839‑923) berichtet in seinem Kommentar zu Der Tisch: 38 ein Ereignis, das diese soeben erwähnte Lehre bestätigt: »Eine Frau stahl Schmuck und wurde dann von den Bestohlenen vor den Propheten gebracht. Dieser ordnete an, daß ihre rechte Hand abgehackt werden sollte. Da fragte die Frau, ob sie die Möglichkeit hätte, Buße zu tun, worauf der Prophet antwortete: Heute (d.h. sobald deine Hand abgehackt ist) wirst du rein von Sünde sein wie an dem Tag deiner Geburt.«
Alle diese angeführten Stellen zeigen uns folgendes:
1) Sowohl Koran als auch Hadith fordern alle beide die Amputation einer Hand für Diebstahl. Aufgrund von Hadith Nr. 6 und der Lehre des Fukaha (muslimischer Gelehrter) muß die rechte Hand des Diebes am Handgelenk abgehackt werden. (Die Enzyklopädie des Islam, 1934, unter Abschnitt SARIK).
2) Der Wert des gestohlenen Gutes muß mehr als ein Viertel eines Dinars betragen, erst dann wird das Abhacken einer Hand verlangt. (Für die Hanafiten und Saiditen ist der Mindestbetrag zehn Dirhem, aber unter den Malikiten, Schafi’iten und Schi’iten ist er 1/4 Dinar oder 3 Dirhem).
3) Reue und freiwillige Rückerstattung sowie der Entschluß, niemals wieder zu stehlen, befreien die angeklagte Person nicht von der Strafe des Handabhackens. Dies ist auch die Ansicht von Ibn ‚Abbas, der einer von den frühesten bekannten Schülern Mohammeds war. Diese Ansicht wird von den Kommentatoren des Koran unterstützt, siehe Rasi (gest. 1210). (Rasi, At-Tafsir al-Kabir, der Tisch: 38)
4) In allen den gesammelten Überlieferungen des Hadith zu diesem Thema ist keinem einzigen Dieb Vergebung zuteil geworden, auch hat man in keinem einzigen Fall auf die Bestrafung verzichtet. Es wurde jedesmal dem Dieb eine Hand abgehackt.
Was sagt die Bibel?
In der Torah, das sind die ersten fünf Bücher der Bibel, gab Gott die Gesetze, nach welchen sich sein Volk zu richten hatte. Zu dem Vergehen eines Diebstahls finden wir vier Antworten:
1) Wenn ein Mensch einen Gegenstand stiehlt und hinterher seine Tat bereut, so soll er den Wert des Diebesgutes zurückzahlen und zwanzig Prozent noch dazu.
»Und der Herr redete mit Mose und sprach: Wenn jemand sündigte und sich damit an dem HERRN vergriffe, daß er seinem Nächsten ableugnet, was ihm dieser anvertraut hat oder was ihm zu treuer Hand gegeben ist oder was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht hat, oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet …, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen… das soll er alles ganz wiedergeben und darüber hinaus den fünften Teil. Dem soll er’s geben, dem es gehört, an dem Tag, wenn er sein Schuldopfer darbringt.« (3. Mose 5, 20-24)
2) Wenn er nicht bereut, aber das gestohlene Gut in seinem Besitz gefunden wird, so muß er den doppelten Wert zurückzahlen. »Findet man aber bei ihm das Gestohlene lebendig, es sei Rind, Esel oder Schaf, so soll er’s zweifach erstatten.« (2. Mose 22,3)
3) Wenn er die Beute beseitigt hat, indem er sie verkauft oder verbraucht hat, so muß er vier‑ oder fünfmal den Wert des gestohlenen Gutes zurückzahlen. »Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und schlachtet’s oder verkauft’s, so soll er fünf Rinder für ein Rind wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf.« (2. Mose 21, 37)
4) Falls er diese Summe nicht bezahlen kann, muß er verkauft werden und sechs Jahre als Sklave arbeiten, danach soll er freigelassen werden.
Entgegen der sonst üblichen Bestrafung mit Sklaverei sollte diese aber nicht eine dauernde sein, sondern begrenzt auf sechs Jahre. Dazu kam noch die Verpflichtung, den Bestraften nach seiner Freilassung so mit allem Nötigen zu versorgen, daß ihm ein guter Start in sein neues Leben ermöglicht wurde.
Die Bibel sagt hierzu: »Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn als frei entlassen. Und wenn du ihn freigibst, sollst du ihn nicht mit leeren Händen von dir gehen lassen …, so daß du gibst von dem, womit dich der HERR, dein Gott, gesegnet hat.« (5. Mose 15, 12; 2. Mo. 22,2).
Es wird klar, daß durch diese Art der Bestrafung gestohlenes Eigentum durch anderes Gut ersetzt wird, und auch wenn der Dieb sechs Jahre lang Sklavenarbeit leisten muß, so ist doch diese Arbeitszeit die Bezahlung für den entwendeten Besitz. Es wird niemals körperlicher Schaden als Ausgleich für materiellen Schaden angesehen und gefordert, wie dies im Islam der Fall ist. Auch müssen wir beachten, daß die Strafe in einem gewissen proportionalen Verhältnis zur Schwere des Vergehens steht ‑ je mehr eine Person ihre Sünden verbirgt und Gewinn erzielt aus dem Vergehen, desto mehr Ausgleich hattte zu zahlen. Je früher sie jedoch ihre Schuld zugibt, desto geringer fällt die Strafe aus.
Weshalb unterscheidet sich die Lehre des Korans von derjenigen der Bibel?
Moses empfing in der Torah die eine Botschaft: Gott hat festgelegt, daß die Bestrafung für Diebstahl in allererster Linie der Wiedergutmachung und dem Schadenersatz gilt, und dabei wird eine reuevolle Haltung des Diebes berücksichtigt und hat Auswirkung auf die Höhe des Strafmaßes.
Die Botschaft an Mohammed im Koran lautet jedoch ganz anders: als Strafe für den Diebstahl wird unbegrenzt physische Behinderung über den Deliquenten verhängt. – Lassen sich die Inhalte dieser beiden Botschaften vereinen und zusammenbringen?
Die Muslime behaupten, daß Gott zwar durch Mose gesprochen habe, daß Er aber eine spätere, vollkommene und endgültige Offenbarung durch Mohammed gegeben habe.
Wenn nun aber Sein Wort an Mohammed unvereinbar ist mit Seinem Wort an Mose, sollte das etwa bedeuten, daß Gott Seine erste Botschaft gelöscht hat?
Oder könnte es sein, daß in einem Fall die Stimme, die da gesprochen hat, in Wahrheit gar nicht die Stimme Gottes des Schöpfers war?
Die Hand, ein göttliches Meisterwerk
- Wo liegt der Ursprung der Kraft für die Hand?
Wir wollen das Wunderwerk der Schöpfung Gottes betrachten, wie wir es in der menschlichen Hand vor uns sehen. Die Hand ist eine technische Meisterleistung. Sie ist unglaublich stark. So kann z. B. das gesamte Gewicht unseres Körpers von den kleinen Knöchelchen, Muskeln und Sehnen der Endgelenke der Finger getragen werden, sogar von einer Hand alleine.
Die Hand hat erstaunlich viel Kraft, das zeigt sich beim Heben von Gewichten, beim Holzhacken oder beim Rudern, und doch kommt ein Großteil dieser Kraft in Wahrheit aus Arm und Schulter. Der Ursprung der Kraft liegt also weit weg von der Hand, während die feinen Muskeln, die in der Hand selbst verborgen liegen, die kleinen, genauen Bewegungen steuern. Wie unförmig und ungeschickt wäre die Hand wohl, wenn Gott den Bizeps in sie hineingelegt hätte. Dann wäre es keinem von uns möglich, eine Nadel einzufädeln oder Geige zu spielen oder auch nur zu schreiben.
- Wieviele Bewegungen sind unseren Händen möglich?
Wenn Gott als Schöpfer etwas erschafft, so tut Er dies großartig und großzügig. Der erste menschliche Versuch, eine künstliche Hand zu konstruieren, erbrachte eine zweizinkige Klaue mit grundsätzlich nur zwei Bewegungsmöglichkeiten: öffnen (und schließen) und im Kreis drehen. Die menschliche Hand dagegen besitzt unbegrenzte Möglichkeiten der Bewegung, wobei siebzig unterschiedliche Muskeln bei den Bewegungsabläufen zusammenspielen (Dr. Paul Brand, Fearfully and Wonderfully Made, Hodder and Stoughten, London 1981)
Selbst wenn der Mensch eine Kunsthand entwickeln würde, die in ihrer Mechanik der Menschenhand entspräche, so wäre diese Kunsthand doch nicht in der Lage, so zu funktionieren wie die von Gott geschaffene.
Sollte man an einer vom Körper abgetrennten Hand die Spitze des kleinen Fingers bewegen wollen, so wären vier Minuten vonnöten, das komplizierte Netzwerk von Sehnen und Muskeln zu sortieren, um mindestens ein Dutzend Muskeln in der richtigen Aufeinanderfolge und Spannung zu bewegen, so daß der kleine Finger sich rührt, ohne sich dabei zu krümmen. (Paul Brand)
Jeden Tag führen wir unzählige solcher Bewegungen aus, ohne einen weiteren Gedanken daran zu verschwenden, und wir tun das im Bruchteil einer Sekunde. Wie großzügig hat Gott der Schöpfer uns ausgestattet mit einem solch unvorstellbar komplexen, vielseitigen Allzweck‑Werkzeug!
- Das Gewebe in der Handfläche
Das Gewebe in der Handfläche ist von ganz eigener Art. Dieses Gewebe ist nicht so weich wie jenes, das wir in unseren Wangen finden, und nicht so hart wie die Muskeln, jedoch von so spezieller Konstruktion, daß die Hand damit alle Arten von Greifbewegungen durchführen kann. Der berühmte Handchirurg Dr. Paul Brand sagt: »In der Handfläche liegen unter der Haut Fettkügelchen, der Konsistenz nach wie ein Wackelpudding. Diese Fettkügelchen sind so weich, daß sie beinahe wegfließen, sie sind nicht einmal von selbst in der Lage, ihre Form zu behalten, und deshalb sind sie umgeben von ineinander verwobenen Collagenfasern, wie Ballons, die in einem Netz eingefangen sind.
Ich greife mit meiner Innenhand einen Hammer. Jedes Bündel von Fettzellen verändert seine Gestalt aufgrund des auftretenden Druckes. Alles gibt nach, kann jedoch nicht ganz weggeschoben werden, da die festen Collagenfasern rundum alles an seinem Platz halten. Das Gewebe, welches beständig in Bewegung ist, paßt sich in jeder Hinsicht in Form und Druck exakt der Gestalt des Hammers an.
Jeder Ingenieur ist überwältigt, wenn er diese erstaunlichen Eigenschaften analysiert, denn es ist ihm nicht möglich, ein Material zu entwickeln, welches in solch ausgewogenem Verhältnis zugleich elastisch und zäh in seiner Konsistenz ist.«
- Der feuchte Zustand der Handfläche
Die Innenfläche der Hand ist immer feucht. Wer jemals mit Sand und Zement gearbeitet hat, weiß dies genau. Wäre die Hand innen vollkommen trocken, dann wäre die Fähigkeit, einen Gegenstand zu ergreifen und festzuhalten, sehr stark eingeschränkt. Der ununterbrochen feuchte Zustand der Handfläche steigert unsere Fähigkeit, etwas zu ergreifen, indem er einen gewissen Unterdruck zwischen der Hand und der Oberfläche des Gegenstandes erzeugt. Außerdem fungiert diese beständige Feuchtigkeit wie ein kleiner Kühler bei heißem Wetter, da die Feuchtigkeit laufend verdunstet, und so trägt sie zur Kühlung des ganzen Körpers bei.
- Wie groß ist die Bedeutung der Hand?
Die Hand ist nicht nur in technischer Hinsicht ein Meisterwerk, sie ist geradezu ein Meisterstück göttlicher Planung. Zwar sind auch alle anderen Sinnesorgane wichtig für uns, was wären wir ohne Auge, Ohr, Nase und Zunge? In Seiner Freigebigkeit hat uns der Schöpfer so wunderbar vielseitig ausgestattet. Aber in gewisser Hinsicht könnte man doch die Hand als unser allerwichtigstes Sinnesorgan bezeichnen.
Jedem Teil unseres Körpers entspricht ein spezialisierter Abschnitt im Gehirn. So sind die Augen, die Nase und die Ohren ebenso im Gehirn vertreten wie die Zehen. … In unserem Gehirn ist der die Hand repräsentierende Abschnitt größer als derjenige für die Augen oder die Ohren, ja, er ist in der Tat sogar beinahe ebenso groß wie das Gebiet, welches dem gesamten Unterkörper von der Taille an abwärts entspricht! (Arthur C. Guyton, Anatomy and Physiology Saunders College Verlag, 1985, S.327).
Solch eine enorm große Bedeutung hat also der Schöpfer selbst unserer Hand zugemessen. Man kann deshalb mit Recht sagen, daß es eine wesentlich größere Katastrophe bedeutet, eine Hand zu verlieren als ein Auge oder ein Ohr. Ein blinder Mensch kann mit Hilfe der Brailleschrift immer noch lesen und seinen Weg mittels eines Stockes finden, und die nötigen Informationen fließen seinem Gehirn durch die Hand zu. Auch Taube können sich mit Hilfe von Handzeichen noch miteinander unterhalten.
- Die perfekte Planung der Hand
Dr. Paul Brand schrieb: »Ich könnte einen ganzen Raum anfüllen mit chirurgischen Handbüchern voll der unterschiedlichsten Vorschläge zur Behandlung verletzter Hände. Aber während der 40 Jahre meines Dienstes und Studiums habe ich niemals auch nur von einer einzigen Technik erfahren, die es zustande gebracht hätte, aus einer verletzten Hand wieder eine gesunde, normale Hand herzustellen.«
Mit anderen Worten: die Hand ist so perfekt konstruiert, daß niemand dieses Werk des Schöpfers verbessern könnte. Sie ist nicht nur kostbar und wertvoll, praktisch, vielseitig und brilliant im Entwurf, sie ist darüber hinaus eine göttliche Meisterleistung, von Gott dem Schöpfer persönlich entworfen.
Und da müssen wir nun die Frage stellen: »Wie behandelt der Mensch solche Meisterwerke?«
Oder eine andere Frage:
»Wie reagiert der Künstler selbst darauf, wenn eines seiner Meisterstücke zerstört oder verdorben wird?«
Ist Allah der Schöpfergott?
Beweise für die Echtheit eines Gottes
Wenn jemand ein Gemälde von Michelangelo, van Gogh oder Leonardo da Vinci entdeckt, und dieses Gemälde an einer Stelle zerstört ist, ist es wahrscheinlich, daß dieser Mensch dann eine Schere nimmt und den zerstörten Teil abschneidet? Wir wären doch alle entsetzt und würden mit Recht folgern, daß diese Person keine Ahnung von dem wahren Wert eines solchen Gemäldes hat.
Wenn schon ein Durchschnittsmensch, der nur wenig weiß über das Schaffen eines Leonardo da Vinci, niemals auf den Gedanken käme, dieses zerstörte Teil abzuschneiden, ist es da anzunehmen, daß Leonardo da Vinci höchstpersönlich die Anweisung gegeben hätte, Teile seiner Gemälde wegzuschneiden, selbst wenn sie zerstört gewesen wären? …
Alle unsere Bemühungen, einen Computer zu entwickeln, der in Ausmaß und Vielseitigkeit dem Denkvermögen des menschlichen Gehirns entspricht, sind fehlgeschlagen. Alle unsere Anstrengungen, roboterartige Hände mit den Möglichkeiten und diffizilen Leistungen des menschlichen Vorbildes zu entwerfen, waren umsonst. Wir müssen das zugeben. … Welch ein Meisterwerk ist der Mensch, wahrhaftig!
Wahrhaftig, welch ein göttliches Meisterwerk ist die menschliche Hand!
Die menschliche Hand ist aber nicht ein menschliches Meisterwerk, sondern ein göttliches. Ist es denkbar, daß der Schöpfer solch einer Hand die Anordnung dazu gibt, daß Sein Meisterwerk abgehackt und zerstört werden soll, um eine Person für Diebstahl zu bestrafen?
Oder hat Er doch befohlen, für das Gestohlene einen erhöhten Wert zu erstatten, … wie es in Seinem durch Mose gegebenen Gesetz steht? Materieller Schaden muß durch andere materielle Werte ausgeglichen werden. …
Könnte es nicht sein, daß dieses Gesetz des Handabhackens von jemandem stammt, der gar nicht der Erschaffer der Hand war?
Würde wohl ein Gott, der den Wert seines Werkes doch genau kennt, den Befehl erteilen, wegen Eigentumsdeliktes eines seiner allerwichtigsten Meisterstücke, die Hand, zu zerstören?
Bei einem Vergleich der Lehren des Koran und der Bibel in Bezug auf Diebstahl können wir erkennen, daß der Gott, der in der Bibel spricht, sich wie ein Schöpfergott verhält, nämlich wie einer, der den Wert einer Hand kennt, wohingegen derjenige, der zu Mohammed gesprochen hat, offensichtlich nicht wie ein Schöpfer handelt.
Als zwei Mütter mit nur einem Kind vor König Salomo erschienen und jede dieses Kind für sich beanspruchte, da ließ sich der König Salomo ein Schwert bringen und gab den Befehl: »Teilt das lebendige Kind in zwei Teile und gebt dieser die Hälfte und jener die Hälfte. Da sagte die Frau, deren Sohn lebte, zum König ‑ denn ihr mütterliches Herz entbrannte in Liebe für ihren Sohn ‑ und sprach: »Ach, mein Herr, gebt ihr das Kind lebendig und tötet es nicht!« Jene aber sprach: »Es sei weder mein noch dein; laßt es teilen!« Da antwortete der König und sprach: »Gebt dieser das Kind lebendig und tötet’s nicht‑, die ist seine Mutter« (Bibel, 1. Könige 3, 16-28).
Welches Indiz war für König Salomo so aussagekräftig, daß er seine Entscheidung ohne zu zögern mit absoluter Sicherheit fällen konnte? Er hatte gesehen, welche Frau sich wie eine Mutter verhielt und welche Frau Mitleid und ein warmes Herz bewies. Lieber wollte diese Frau selbst auf das Kind verzichten, wenn nur sein Leben geschont wurde.
Analog sehen wir, daß der Gott der Bibel sich wie ein Schöpfer verhält, der den wahren Wert der menschlichen Hand kennt, wohingegen der Gott des Koran sich garnicht wie ein Schöpfergott verhält.
Woran läßt sich ein Idol, ein von Menschen erschaffener Gott, erkennen?
Erinnern wir uns: Das Verbrechen des Diebstahls ist eine Art der Zerstörung von Eigentum, also von materiellen Werten. Das Abhacken einer Hand jedoch ist Zerstörung eines Körperorgans und betrifft somit den ganzen Körper. Es besteht ein gewaltiger Unterschied zwischen diesen beiden Arten von Schaden, denn ein noch so großer materieller Schaden wird niemals einem körperlichen Schaden gleichkommen. Materielle Werte können ersetzt oder zurückgegeben werden, aber wie könnte man eine menschliche Hand angemessen ersetzen?
Es ist von großer Bedeutung, daß vor der Zeit von Mohammed kein einziger von den vielen Propheten des wahren Gottes, des Schöpfers, jemals auch nur ein einziges Gebot erlassen hat, das eine physische Bestrafung zur Sühne für einen materiellen Schaden fordert. Die Propheten von Götzenverehrern verlangten jedoch solche Strafen.
In einem assyrischen Gesetz lesen wir: »Wenn die Gattin eines Herren etwas aus dem Haus eines anderen Herren stiehlt, was den Wert von fünf Bleimünzen übersteigt, so muß der Eigentümer des gestohlenen Gutes schwören: ’Ich habe es ihr nie gegeben, es war ein Dieb im Hause.‘ Wenn ihr Gatte es wünscht, so mag er das gestohlene Gut aufgeben und sie loskaufen, aber ihr dafür die Ohren abschneiden. Will ihr Gatte sie jedoch nicht freikaufen, so soll sie der Eigentümer des gestohlenen Gutes nehmen und ihr die Nase abschneiden.« (Ancient Near Eastern Texts Relating to the Old Testament, herausgegeben von James B. Pritchard, Princeton University Press, 1969, Middle Assyrian Law)
Und das Gesetz des Hammurabi verlangt: »Wenn ein Landbesitzer einen anderen Mann anstellt zur Feldbestellung, wenn er ihm Futtergetreide leiht, ihm die Ochsen anvertraut und die Bestellung seines Feldes überläßt, und wenn dieser Mann Samen oder Futter stiehlt und man es dann in seinem Besitz findet, so soll man ihm die Hand abschneiden.«
Der wahre Gott, der Schöpfer, hat niemals irgendeine Form physischer Beschädigung als Strafe oder als Ausgleich für materiellen Schaden gefordert. Er hat vielmehr materielle Strafe für materiellen Schaden gefordert. Die Ursache ist offensichtlich: Der Schöpfer weiß, daß der Mensch die Krone Seiner Schöpfung auf der Erde ist; der Mensch ist Gottes stellvertretender Regent auf der Erde. Alle materiellen Güter sind um des Menschen willen geschaffen und nicht umgekehrt. Im alten Israel gab Gott Mose den Befehl: »Auge um Auge, Zahn um Zahn« ( 2. Mose 21,24).
Das Hauptmerkmal dieses Gesetzes ist Gerechtigkeit bei der Strafzumessung und Vergeltung. In all seinen Geboten an Mose hat Gott niemals eine physische Strafe als Sühne für materiellen Schaden vorgeschrieben. Irgendein Körperteil als Ausgleich für materiellen Schaden zerstören zu lassen ‑ unabhängig vom Wert des gestohlenen Gutes ‑ das ist unvereinbar mit dem Wesen Gottes als Schöpfer.
Ist Allah allwissend?
- Wie groß ist der Verlust, den das Handabhacken verursacht?
Der Verlust der Hand ist nicht der einzige Schaden, der bei dieser Art von Strafvollzug entsteht. Das Hand‑abhacken zerstört die Wirksamkeit des ganzen Armes und macht ihn fast wertlos, denn die Hand ist mit dem Unterarm verbunden und dieser wiederum mit dem Oberarm. Das Abhacken der von Gott erschaffenen Hand zerstört die Brauchbarkeit des Armes, denn es macht die Muskeln und die Sehnen nutzlos, die sonst die Hand befähigen und kontrollieren.
Diese Strafe macht nicht nur den Unter‑ und Oberarm nutzlos, welche Gott so geschaffen hat, daß sie zusammenarbeiten, darüber hinaus macht es auch die zur Gemeinschaftsarbeit vorgesehenen Hände nutzlos. Der Verlust einer Hand bewirkt nicht nur einen Verlust der Leistungsfähigkeit der Hände von fünfzig Prozent. Das Abhacken der einen Hand ist bis zu einem gewissen Grad auch eine Zerstörung der anderen Hand, denn diese beiden arbeiten zusammen. Sie sind so geschaffen, daß sie zusammenwirken. Versuchen Sie, Nägel einzuschlagen, oder sägen Sie ein Stück Holz durch, oder schälen Sie eine Orange, oder zerschneiden Sie eine Zwiebel, aber tun Sie das alles mit einer einzigen Hand!
Das Handabhacken ist im Grunde genommen auch die Zerstörung der anderen Hand, weil diese durch den Eingriff den größten Teil ihrer Anwendungsmöglichkeiten verliert.
Der Dieb behält also ein dauerndes Gebrechen, das ihn für sein ganzes verbleibendes Leben behindert. Es gefährdet seine Chance auf eine zukünftige Arbeitsmöglichkeit, auf einen Arbeitsplatz, ja, vielmehr kann es ihn sogar zu neuem Diebstahl zwingen, nur um seine elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen. Welch eine Ironie!
Kann die göttliche Lösung des Problems Diebstahl so aussehen?
- Unerwartete Folgen des Handabhackens können zum Tod führen
In den ersten Jahrhunderten des Islam führten die Muslime diese Strafe bei Diebstahl aus. Damals »tauchte man gewöhnlich den Armstumpf in heißes Öl oder ins Feuer, um die Blutung anzuhalten« (Enzyklopädie des Islam, unter Abschnitt ‚SARIK‘).
Aber dieses Brennen ist eine zusätzliche Bestrafung. Hier wurde die erste Strafe also noch gesteigert durch zusätzliche Schmerzen bei dem Versuch, die Blutung zu stoppen und eine Infektion zu verhindern.
Es gibt auch Fälle, wo Menschen nach solchem Strafvollzug an einer Infektion gestorben sind. In diesen Fällen wuchs die Härte des Strafmaßes an bis zur Strafe für Mord.
- Die psychologischen Auswirkungen des Handabhackens im Orient
Und das ist noch nicht alles. Die Hände haben sowohl eine kulturelle als auch eine praktische Bedeutung. Es gibt im Osten viele Völker, wie z. B. in Pakistan und Indien, bei denen die rechte Hand von einer so eigenen, besonderen Bedeutung ist, wie sie in den Ländern des Westens völlig unbekannt ist.
So gibt man dort das Geld nur mit der Rechten, man ißt auch mit der Rechten, denn man gebraucht die Linke zur Reinigung der intimen Körperpartien. Und dementsprechend würde dort niemand mit der linken Hand etwas bezahlen oder gar Nahrung berühren. Wird in diesem Teil der Welt einem Menschen, der gestohlen hat, die rechte Hand abgehackt, so ist er dazu verdammt, mit derselben Hand zu essen, mit welcher er sich auch reinigt. Auch wenn statt der rechten die linke Hand abgehackt würde, so bleibt das Problem doch bestehen, denn die Person muß ja ebenfalls mit der einen verbliebenen Hand Nahrung zu sich nehmen und auch mit derselben Hand sich reinigen.
Die Bestrafung hört also nicht auf bei dem Verlust der Hand. Nein, sie wird zu einem entsetzlichen Stigma, sie vergiftet die sozialen Beziehungen zu seiner Umwelt und zwingt ihn hinunter bis fast auf die Stufe eines Tieres.
Die Strafe ist somit in ihrer Härte mindestens aufs Doppelte angewachsen im Vergleich zu dem, was sie in unseren Breitengraden wäre. Aber Gott ist gerecht und allwissend. Er kennt die sozialen Gebräuche aller Völker. Seine Gebote und Strafen haben nicht derartige Konsequenzen, daß sie in etlichen Ländern doppelt so hart ausfallen wie in anderen. Es kann ja sonst das Handabhacken durchaus schlimmer sein als die Todesstrafe, die in jenen Ländern auf Ehebruch steht. Der Ehebrecher erleidet den Tod nur einmal, der Dieb jedoch leidet psychische Qualen jeden Tag und jeden Augenblick in seinem ganzen restlichen Leben, und das zusätzlich zu den physischen Folgeschmerzen.
Das Fehlen seiner Hand verkündet immer und überall: »Dieb! Dieb! Dieb!« Und noch demütigender ist der innere Schmerz dadurch, daß das Opfer unfähig ist, sich selbst als so verstümmelt anzunehmen. Dazu kommt der unerträgliche Abscheu und das innere Widerstreben bei jeder Nahrungsaufnahme, weil notwendigerweise dieselbe Hand gebraucht wird wie zur Reinigung.
So fügt also diese Bestrafung zu der eigentlichen Strafe noch eine weitere hinzu, eine zusätzlich und lebenslang zu ertragende und extrem schwere Behinderung, eine Schmach, die das Opfer nie mehr loswerden kann, die sich in seine Seele, in sein Gemüt tief hineinfrißt. Es entsteht somit eine lebenslang andauernde Folter!
Läßt sich diese neue und zusätzliche Strafe mit der Gerechtigkeit eines allwissenden Gottes vereinbaren? Kam der Befehl zum Handabhacken von dem Einen, der die Sitten und Gebräuche aller Völker der Welt kennt, oder stammt er aus einem bösen Geist?
Ist Allah gerecht?
Vergleich der Bestrafung bei Diebstahl und bei Hurerei
Im Islam ist das Handabhacken die vorgeschriebene Strafe für Diebstahl, hingegen verlangt man für die Sünde der Unzucht hundert Peitschenhiebe (Koran, 24:3), falls der Straffällige ein alleinstehender Mann ist.
Daraus läßt sich schließen, daß aus der Sicht des Koran die Entwendung von Eigentum um ein Vielfaches schlimmer angesehen wird als eine Versündigung gegen Menschen selbst. Wenn ein Mann Unzucht begangen hat, so muß er nur seinen Wohnort wechseln. Es gibt keinen bleibenden Makel, keine Narbe oder unauslöschbares Zeichen, das jedem ins Auge springt. Fehlt aber einem Menschen die Hand, so ist er für den Rest seines Lebens gebrandmarkt.
Nehmen wir den Fall, daß ein Mann Hurerei treibt mit jemandes Tochter, so wird er hundert Hiebe erhalten und zur Strafe aus seinem Wohnort verbannt werden. Stiehlt der Mann jedoch in diesem Haus eine Brieftasche, die dem Vater des Mädchens gehört, so muß ihm die Hand abgehackt werden. Was wird wohl das Blut des Vaters mehr in Wallung bringen ‑ die Verführung seiner Tochter oder der Verlust seiner Brieftasche?
Im Falle von Unzucht ist ein anderer Mensch an Leib und Seele mitbetroffen, bei Diebstahl hingegen handelt es sich um materielle Werte. Diese Werte lassen sich zurückzahlen, man kann Schadensersatz fordern und die Sache ist erledigt. Unzucht läßt sich nicht ungeschehen machen, die Folgen sind nachteilig und lebenslang. Ohne Frage ist die Sünde der Unzucht weitaus größer als die Sünde eines Diebstahls, selbst wenn es sich um die Summe von einer ganzen Million Dollar handeln sollte.
Können die jeweils zugeordneten Strafen im Einklang stehen mit der Gerechtigkeit eines Gottes?
Hat der gerechte Gott die Sünde der Unzucht, die ein lebenslanges Trauma hinterlassen kann, für geringer angesehen als die Sünde eines Diebstahls, welche durch Rückzahlung oder Rückgabe des Diebesgutes wiedergutgemacht werden kann?
Kam das Handabhacken von dem gerechten Gott? Oder kam es ursprünglich von den Begüterten, die sich dadurch vor den »Habenichtsen« schützen wollten? Könnte es von den Reichen stammen, die dadurch ihren Besitz vor den Schwachen und Armen schützen wollten?
Das Heidentum als der wahre Ursprung dieser Strafe
Wenn dieses Gesetz des Handabhackens bei einer Person, die gestohlen hat, (in einer Gesellschaft, wo für die elementaren Bedürfnisse der Bürger gesorgt ist) seinen Ursprung nicht bei dem Schöpfer, dem Allwissenden, dem gerechten Gott hat, wo stammt dieses Gesetz aber dann her?
Bei Ibn Kathir, einem muslimischen Kommentator, lesen wir: »Das Handabhacken als Strafe für Diebstahl war bei den Arabern gebräuchlich in den Tagen des Heidentums (aijam al‑Gahilijah = die Tage der Unwissenheit), und der Islam hat es bestätigt und einzelne Bedingungen hinzugefügt.
Die Überlieferung sagt, daß der Stamm der Qoraysh als erster diese Art der Bestrafung praktiziert hat in den ’Tagen des Heidentums‘. Man hackte einem Mann namens Dowayk die Hand ab, dieser Mann war der Häuptling im Stamm Malih b‑’Amr von Khasa’ah. Er hatte einen Schatz von der Kaaba gestohlen.«
Weiterhin erfahren wir aus der Enzyklopädie des Islam, daß diese Methode zur Bestrafung bereits in den Tagen des Heidentums durch Walid b‑Mudschirah eingeführt worden sei (siehe die ‚Awa’il‑Literatur), und daß sie vermutlich persischen Ursprungs sei.
Es ist eine unbestrittene Tatsache, daß diese Strafe bei den Arabern schon vor der Zeit Mohammeds üblich war, nämlich in den ’Zeiten der Unwissenheit’, als die Menschen noch Götzen verehrten.
Abraham strafte nie mit solchen Methoden
Diese Art der Bestrafung ist nie von Abraham oder dessen Nachkommen ausgeübt worden. Das bezeugt uns der Koran selbst in der Geschichte von Joseph (Koran, 12, 70-81).
Als man nämlich einen von Josephs Brüdern wegen des Diebstahls von Josephs Trinkbecher verklagte, war nie die Rede vom Handabhacken als Strafe. Die Ägypter stellten die Frage: »Was soll die Vergeltung dafür (für das Verbrechen des Diebstahls) sein, wenn es sich herausstellt, daß ihr gelogen habt?« Und da erklärten die Söhne Jakobs, wie sie mit einem Dieb umzugehen pflegten (zu lesen im Koran in Sure 12:75): »Dies soll die Vergeltung sein: In wessen Satteltasche der Pokal gefunden wird, der soll selbst die Vergeltung sein. So vergelten wir den Übeltätern.«
Hier sagten sie ganz klar, wie sie mit einem solchen Verbrechen umgingen: »So vergelten wir den Übeltätern«. Sie schlugen die härteste Form der Bestrafung vor, die Sklaverei ‑ er, der Dieb, soll persönlich die Vergeltung sein. Sie waren sich ja vollkommen sicher, daß sie alle des beschuldigten Verbrechens unschuldig seien. Wenn das Handabhacken bei ihnen in Gebrauch gewesen wäre, so hätten sie anders geredet, nämlich so, wie Mohammed einmal sprach: »Wenn Fatemah, die Tochter Mohammeds, Diebstahl begangen hat, so werde ich ihr die Hand abhacken« (Sahih Buchari, arabisch‑englische Übersetzung, Bd. VIII, Hadith Nr. 779).
Die muslimischen Kommentatoren Al-Galalajin und Rasi geben selbst zu, daß bei den Kindern Israel die Sklaverei die Stelle innehatte, die im Islam das Handabhacken einnimmt.
Es ist von großer Bedeutung, daß der Koran selbst feststellt, das Handabhacken sei nie von Abraham oder dessen Nachfahren praktiziert worden. Wenn Abraham das getan hätte, dann wäre es auch bei Jakob üblich gewesen. Bei den Arabern jedoch, das ist historisch gesichertes Wissen, war diese Strafe gebräuchlich in der Zeit der Unwissenheit, der Zeit der Verehrung von Göttern, also in der Zeit vor Mohammed.
Daß diese Methode der Bestrafung ins Heidentum verwiesen werden muß und nur im Heidentum vorkommt, ersehen wir auch darin, daß die sich weltweit für Menschenrechte einsetzende Organisation Amnesty International diese Methode verurteilt: »Amnesty International hält Amputation für grausam; es ist eine unmenschliche und entwürdigende Strafe, weshalb sie international verboten wurde durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, durch die Internationale Konvention über bürgerliche und politische Rechte.
Es ist selbstverständlich, daß jegliche Anwendung medizinischer Leistung durch einen Arzt als Hilfestellung bei der Durchführung jeder Art von grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung in krassem Gegensatz steht zu dem internationalen Kodex der medizinischen Ethik. (Amnesty International, Medical Letter‑Writing Action, Amputationen. Muhammed Ahmed al‑Hariri, Arabische Republik Jemen,1989).
Ist das Handabhacken die perfekte Lösung?
Sajid Kotb ist ein moderner muslimischer Wissenschaftler. Er schrieb: »Das Handabhacken für Diebstahl ist die beste Grundlage, auf welcher die Bestrafung für Diebstahl gegründet ist, seit dem Anfang der Welt bis auf den heutigen Tag.« (Sajid Kotb, Fi Zilal al‑Qur’an, Kommentar zu Table:38).
Soll das heißen, jene Götzenanbeter hätten eine Vorschrift für den Umgang mit Diebstahl gehabt, die besser und erhabener wäre als die Regelung, welche Gott dem Mose gegeben hat, und welche auch Abraham ausübte?
Besaßen jene Heiden (die Gott nicht kannten) die perfekte Antwort auf das Problem des Diebstahls seit Anbeginn der Welt? Oder anders gesagt ‑ gab Gott dem Mose (der den wahren Gott verehrte und zu dem Gott direkt gesprochen hat) eine schlechtere Anweisung als Antwort auf das Problem des Diebstahls, während doch gleichzeitig die Heiden, die steinerne Götter anbeteten, die perfekte Lösung für Diebstahl hatten, nämlich das Handabhacken?
Bekamen Abraham (der den Götzendienst ablehnte und den einen wahren Gott verehrte) und seine Nachkommen von Gott eine weniger gute Lösung für das Problem des Diebstahls, wohingegen die Götzenanbeter Arabiens doch schon vorher die perfekte Lösung hatten?
Oder ist es denkbar, daß Gott der Schöpfer dem Mose die richtige und beste Anweisung gab für den Umgang mit Diebstahl? Sollte es sich so verhalten, dann müssen wir auf diese Stimme hören. Wir müssen dieser echten Stimme Gottes folgen und an ihr festhalten, denn Er ist es, dem wir einmal Rechenschaft über unser Tun ablegen müssen.
Dem vollkommenen Gott die barbarischen Gewohnheiten der Heiden zuzuschreiben, das ist alleine schon eine abscheuliche Beleidigung. Die unmenschlichen, heidnischen Methoden von Götzenanbetern zum Willen Gottes zu erklären ist bereits Blasphemie. Gott ist viel größer und weiser und gerechter als jene, die sich diese brutale Bestrafung ausgedacht haben.
Gott steht unendlich erhaben über demjenigen Gott, dessen Bild durch die Urheberschaft einer solchen Bestrafungsart in unserer Vorstellung entsteht. Und wenn diese Strafmethode Allah entspricht, so kann Allah nicht Gott der Schöpfer sein!
Bedenken und Einwände
Spricht die Bibel nicht auch vom Handabhacken? Treffen dann die oben angeführten Argumente nicht auch auf die Bibel zu?
Ja, die Bibel spricht in der Tat vom Handabhacken. ‑ Aber es besteht doch ein großer Unterschied zwischen der Lehre der Bibel und der Lehre des Koran. Lesen wir, was Jesus als das Wort Gottes gesagt hat: »Wenn dich deine rechte Hand zum Abfall verführt, so haue sie ab und wirf sie von dir. Es ist besser für dich, daß eins deiner Glieder verderbe und nicht der ganze Leib in die Hölle fahre.« (Matthäus 5,30)
Der Unterschied besteht darin, daß Jesus Christus kein Gebot für das Handabhacken erlassen hat. Mit anderen Worten, Er gab nie einer Person das Recht, einem anderen die Hand abzuhacken. Sie sind Ihr eigener Richter, ebenso bin ich mein eigener Richter.
Jesus, das Wort Gottes, hat nicht versucht, Gebote aufzurichten, die andere dann von außen her über uns ausüben. Er kam, um aus dem Herzen Seiner Nachfolger heraus zu herrschen, nicht von außen her. Seine Worte hatten nicht ein buchstabengetreues Befolgen zum Ziel, also nicht das Handabhacken und Augeausreißen, sondern vielmehr wollte Er damit die Gesinnung lehren, daß wir entschlossen dazu bereit sein sollen, alles, was uns zur Sünde verleiten könnte, aus unserem Leben zu entfernen, und sei es auch so kostbar wie eine Hand oder ein Auge.
Auch ist diese Ausdrucksweise Seinen Hörern nicht unbekannt, lesen wir doch im Buch der Sprüche: »Wenn du zu Tische sitzt mit einem hohen Herrn, so bedenke wohl, was du vor dir hast, und setze ein Messer an deine Kehle, wenn du gierig, bist; und wünsche dir nichts von seinen feinen Speisen; denn es ist trügerisches Brot.« (Bibel – Buch der Sprüche 23, 1-3).
Es ist hier ganz offensichtlich nicht gemeint, daß man sich in solch einer Situation die Kehle durchschneiden soll. Aber wenn ein Mensch weiß, daß es ihm schwerfällt, seine Begierde zu beherrschen, so muß er größte Vorsicht üben, damit die böse Lust seiner Sinne nicht seinen Entschluß in Bezug auf seinen Lebenswandel zunichte macht.
So hat also Jesus als das lebendige Wort Gottes uns nicht den Befehl erteilt, eine Hand abzuhacken. Der Koran dagegen tut dies.
Innere Übereinstimmung und Folgerichtigkeit als Test
Die Muslime behaupten, daß durch die Einführung des Handabhackens als eine Form des Strafvollzugs durch eine Regierung das Problem des Diebstahls praktisch verschwinden würde.
Die islamische Antwort auf das Problem des Diebstahls ist jedoch nicht ganz so einheitlich, sie ist vielmehr voller Abweichungen und Anomalien, wie wir aus der folgenden Abhandlung ersehen können.
Der gut verifizierte Hadith gibt ergänzend zum Koran spezifische Anweisungen. Manchmal kann er sogar einen besonderen Lehrsatz des Koran aufheben. Der Koran schreibt einhundert Streiche für die Sünde der Hurerei vor (Sure 24:2), das wurde von dem Hadith aufgehoben und dafür die Steinigung zum Tode des Hurers verlangt, wenn er ein verheirateter Mann ist.
Kein Handabhacken für Eroberer oder für Veruntreuer
Der Hadith unterscheidet zwischen Diebstahl (sarika) und widerrechtlicher Machtergreifung (ghasb = mit Gewalt nehmen) und Plünderung oder Beschlagnahme (chijana). Die Strafe des Handabhackens betrifft nur den Tatbestand des Diebstahls (sarika), nicht aber einen Fall von Eroberung (ghasb), was die gewaltsame Aneignung von jemandes Eigentum bedeutet, und ebenfalls nicht eine Plünderung (chijana).
Der Hadith schreibt vor: »Es gibt kein Handabhacken für einen Plünderer oder Eroberer oder Veruntreuer.« (Ibn Madschah, Band II, Hadith Nr. 2591).
Der englische Übersetzer des Mischkat al‑Masabih schrieb: Es gibt kein Handabhacken für kriminelle Veruntreuung noch für Diebstahl, den ein Plünderer begangen hat.
Was ist Diebstahl?
»Die Juristen definieren Diebstahl als ein Vergehen, für welches die Hadd‑Strafe (Handabhacken) vorgeschrieben ist, nämlich ein heimliches Entwenden von als rechtmäßig anerkanntem Eigentum (mal), das sich in der sicheren Verwahrung eines anderen befindet… an welches der Dieb keinen Besitzanspruch hat; es ist auf diese Weise zu unterscheiden von Eroberung (ghasb) und Plünderung (chijana).« (Enzyklopädie des Islam, 1934, unter SARIK).
Um also die Hadd‑Strafe anwenden zu können, muß das Eigentum heimlich entwendet worden sein. »Denn die Bedingung des geheimen Vorgehens schließt offenen Raub oder Raubüberfall (nahb) aus, ebenso schließt es das unerwartete Wegschnappen von Gegenständen aus (ichtilas), wie es Taschendiebe zu tun pflegen.« (The Islamic Quarterly, 1982, Offences and Penalties in Islamic Law).
So ist also Stehlen ein Entwenden von Eigentum im Geheimen, aber Eroberung (ghasb), Raub (nahb und ichtilas) werden nicht als Stehlen angesehen.
Der Übersetzer von Mischkat al‑Masabih definiert ghasb = Eroberung wie folgt:
»Ghasb bedeutet im wörtlichen Sinn: mit Gewalt einem anderen eine Sache wegnehmen. Rein formal bezeichnet es das Ansichnehmen eines Eigentums eines anderen ohne die Einwilligung des Eigentümers, und zwar in einer solchen Weise, daß der Tatbestand des Besitzens durch den Eigentümer zerstört wird.«
Demnach wird im Islam Ghasb nicht als Stehlen angesehen, und zwar aus dem Grund, weil es nicht im Geheimen ausgeführt wird. Deshalb wird es auch nicht durch Handabhacken geahndet. Der Missetäter muß nur eine Erstattung leisten von entsprechender Qualität, wie es im Hadith heißt: »Die Hand ist verpflichtet, zurückzugeben, was sie genommen hat« (Samarqandi, Tuhfat al-Fuqaha, Dar al‑Fikr, Damaskus, Teil 3. S. 113).
Der Übersetzer des Mischkat al‑Masabih fügt weiter dazu: »Durch einen Übergriff auf die Rechte eines anderen… begeht man eine Sünde. Gewaltsame Inbesitznahme ist Machtmißbrauch in einer extremen Form.«
Ghasb ist nicht nur eine verachtenswerte, verabscheuungswürdige Form von Eigentumsbeschädigung, es ist auch eine widerwärtige Form von Aggression gegen Menschen, oder, um mit den Worten des Übersetzers des Mischkat zu sprechen – ein Machtmißbrauch extremer Form. Ghasb vereint Diebstahl und Unterdrückung, aber der Gott des Islam hat die Anwendung der Hadd‑Strafe für diese schändliche doppelte Sünde nicht angeordnet, dagegen ist diese Strafe Pflicht angesichts der »einfachen« Sünde des Stehlens!
Der Gott des Islam gebietet eine leichte Strafe für die »extreme« Sünde (ghasb), aber für eine leichtere Sünde (sarika) gebietet er eine extreme Strafe!
Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Kann solch ein Gebot von dem kommen, der als Richter über der ganzen Erde waltet? Gott behüte!
Kein Handabhacken für Diebstahl von einem öffentlichen Platz
Entsprechend der Definition von Diebstahl muß das gestohlene Eigentum als »Hirz« bezeichnet werden.
Hirz beinhaltet einen Besitz, der von einem Wächter bewacht wird oder kenntlich ist durch die Art des Ortes (z.B. ein Privathaus). Daraus folgt, daß Diebstahl aus einem Gebäude, das der Öffentlichkeit zugänglich ist (z.B. Ladengeschäfte bei Tag und Bäder), der Hadd‑Strafe nicht unterliegt. (Die Enzyklopädie des Islam. 1934, unter Abschnitt SARIK).
Wenn jemand einen Gegenstand aus einem Supermarkt oder einer Bücherei stiehlt, so wird in diesem Fall die Hadd‑Strafe nicht bei ihm angewandt, denn diese Tat wird im Islam nicht als Stehlen angesehen, da ein Supermarkt oder eine Bücherei öffentliche Orte sind. Wird jedoch derselbe Gegenstand von einem privaten Ort entwendet, so nennt man es Stehlen. Aber wenn eine Person das Eigentum eines anderen mit Gewalt an sich nimmt, dann gilt das nicht als Stehlen, und entsprechend wird auch die Hadd‑Strafe nicht angewendet.
Kein Handabhacken für unvollendeten Diebstahl
Die oben angeführten Widersprüche sind aber nicht die einzigen. Denn »nur ein vollständig durchgeführter Diebstahl ist strafbar mit Hadd (Handabhacken). Wenn also z.B. ein Dieb in ein Haus eindringt und etliche Gegenstände an sich nimmt, wenn er aber ertappt und gestellt wird, noch ehe er diese Dinge aus dem Haus hinausbringen konnte, so darf er nicht mit Hadd bestraft werden… Diese Meinung wird von der Mehrheit der Juristen vertreten. Nach Abu Hanifah soll Hadd auch nicht angewendet werden, wenn ein Dieb aus dem Inneren des Hauses die Beute einem Komplizen im Freien draußen hinausreicht.« (Abd ar‑Rahman al‑Gasiri, al‑Fikh ‚ala al-Mazahib al‑Arba’a, Dar al‑Kutub al‑’Elmeyah, 1990, Band 5, S.173).
So darf also nach Abu Hanifah (um 697‑767), der sich in der muslimischen Welt der größten Anhängerschaft erfreut, eine Person ein Haus betreten, beispielsweise ein Fernsehgerät ergreifen und es seinem Komplizen durch ein Fenster hinausreichen. Und da diese Tat ein unvollständiger Diebstahl ist, wird dieser Person die Hand nicht abgehackt!
Entsprechend sieht es in folgendem Fall aus: »Wenn ein Dieb ein Loch macht in die Wand eines Ladengeschäfts, dieses jedoch wieder verläßt, ohne etwas in mitzunehmen, wenn dann ein anderer kommt und mit seiner Hand durch das Loch hindurch etliche Gegenstände ergreift und wegnimmt aus dem Laden, so darf für keinen der beiden Männer das Handabhacken angewendet werden. Begründung: der erste hat nicht gestohlen und der zweite hat kein Eigentum beschädigt« (ebd., Seite 177).
Denn das vom ersten Mann hergestellte Loch machte aus dem Ladengeschäft einen Nicht‑Hirz, einen nicht mehr ausschließlich privaten Besitz. Und darum kann man die Tat des zweiten Mannes nicht als Stehlen ansehen, da er ja die Gegenstände nicht aus einem Hirz (privaten Besitztum) genommen hat.
Aber: »Wenn eine Person in ein Haus eindringt, etliche Dinge nimmt, sie einem Hund aufbindet und diesem Hund befiehlt hinauszugehen, so soll ihm die Hand abgehackt werden. Wenn jedoch der Hund aus eigenem Antrieb mit den Gegenständen hinausgeht, und der Dieb holt sich diese anschließend, so darf das Handabhacken nicht angewendet werden« (ebd., Seite 173).
Kein Handabhacken für das Stehlen eines Menschen
»Wenn eine Person ein freies Kind (im Gegensatz zu einem Sklavenkind) stiehlt, so wird das Handabhacken bei dieser Person nicht angewandt, da ein freier Mensch nicht als Eigentum angesehen wird.« (ebd., Seite 174).
Ein Mensch darf also ein Kind stehlen, ohne daß man ihm die Hand abhackt. Wenn aber das Kind irgendwelchen Schmuck trägt, dann sind die Meinungen geteilt. Nach Abu Hanifah und Shafi’i (767-820) ist Handabhacken nicht angebracht dafür, daß er den Schmuck genommen hat, weil dieser Schmuck zu dem freien Kind gehört. Etliche Anhänger von Shafi’i sagten jedoch, das Handabhacken sei angebracht aus dem Grund, weil der Schmuck ein Eigentum darstellt.
Im Islam vertritt man also die Ansicht (ausgenommen die Anhänger von Malik), daß auf den Diebstahl eines freien Kindes nicht das Handabhacken steht. Stiehlt der Dieb aber ein Sklavenkind, dann muß man ihm die Hand abhacken, denn ein Sklave ist ein Eigentum. (Abd ar‑Rahman al‑Gasiri, al‑Fikh ‚ala al‑Mazahib al‑Arba’a, Dar al‑Kutub al‑’Elmeyah, 1990, Band 5, S. 140).
So unterscheidet der Gott des Islam also zwischen mindestens vier unterschiedlichen Arten von Stehlen: Diebstahl (sarika) und Eroberung (ghasb), Plünderung (chijana) und Veruntreuung (ichtilas), wohingegen der Gott der Bibel alle diese gleich behandelt.
In der Bibel sagte der Herr zu Mose: »Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem Herrn vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen ableugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand getan ist, oder was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder wenn er, was verloren ist, gefunden hat, und leugnet solches und tut einen falschen Eid über irgend etwas, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut, wenn’s nun geschieht, daß er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat, oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu den fünften Teil darüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt« (3.Mose 6,1-5).
Ob also ein Mann von seinem Nachbarn 500 Mark stiehlt, oder seinem Nachbarn mit Gewalt einen Gegenstand im Wert von 500 Mark entwendet, oder ob er Artikel im Wert von 500 Mark plündert, oder ob er 500 Mark veruntreut, oder ob er einen verlorenen Gegenstand im Wert von 500 Mark findet und diesen vor seinem Nachbarn verbirgt ‑ so wird dies alles als dieselbe Sünde behandelt, die folglich auch dieselbe Strafe verdient. Die Bibel stellt einen Diebstahl auf dieselbe Stufe wie Raub und Plünderung. Alle diese Handlungen zielen auf einen ungesetzlichen Gewinn auf Kosten eines anderen und sie kommen alle aus demselben egozentrischen gierigen Herzen, und das Resultat ist am Ende derselbe Schaden.
Welcher Gott ist also konsequent in seiner Lehre bezüglich des Schadens, der dem Eigentum eines anderen zugefügt wird?
Es ist inkonsequent, einem Menschen, der hundert Mark gestohlen hat, die Hand abzuhacken, aber denjenigen zu verschonen, der dieselbe Summe veruntreut hat. Derartig inkonsequentes Handeln wird bereits auf der menschlichen Ebene als unwürdig angesehen. Wie viel mehr ist es dann erst des Gottes des Rechts unwürdig!
In der Bibel wird Gott als der Eine Gerechte verehrt. Ihm gebührt alle Verehrung, aller Ruhm.
Wenn die Frau, von welcher wir in Hadith Nr. 6 lesen, die ein Schmuckstück gestohlen hat, dieses mit Gewalt dem Eigentümer entrissen hätte, so hätte sie ihre Hand behalten. Aber das war nicht möglich. Wenn sie ertappt worden wäre, so hätte der Eigentümer des Schmuckes sie überwältigt, denn sie war schwächer als dieser. Das ist ja auch der Grund, weshalb überhaupt heimlich und hinter dem Rücken der Eigentümer gestohlen wird. Der Tatbestand von ghasb jedoch wird bewußt in herausfordernder Haltung ausgeübt gegenüber den Versuchen des Eigentümers, den Dieb daran zu hindern. Ghasb ist Diebstahl, wie ihn die Starken ausführen, wohingegen das (heimliche) Stehlen ein Diebstahl der Schwachen ist. Und wessen Hand wird abgehackt? Die Hand dessen, der in Schwachheit stiehlt!
Der Gott des Islam schützt also den starken Dieb, aber dem schwachen Dieb läßt er die Hand abhacken! Ist das noch Gerechtigkeit?
Mißt Gott mit zweierlei Maßstab, oder ist Allah, der Gott des Islam, in Wahrheit gar nicht Gott der Schöpfer?
Ist Allah gnädig und barmherzig?
Untersuchen wir die Ahadith (Mehrzahl von Hadith) im Hinblick auf die Bestrafung von Diebstahl, so entdecken wir, daß während der Lebenszeit Mohammeds in jedem Fall von Diebstahl das Urteil des Handabhackens vollstreckt wurde.
Nicht ein einziges Mal sprach Mohammed zu dem Sünder: »Du hast verdient, deine Hand abgehackt zu bekommen. Aber im Namen von Allah, dem Vergebenden, dem Gnädigen und Barmherzigen wird deine Hand verschont. Erstatte den Schaden in angemessener Höhe. Geh straffrei aus als Zeichen der Güte Allahs, geh in Frieden und wiederhole deine Tat nicht.«
Kein einziges Mal geschah so etwas!
Bei jedem entdeckten Diebstahl wurde dem Dieb die Hand abgehackt. Und bei jedem ertappten Ehebruch wurde der Sünder, falls er verheiratet war, zu Tode gesteinigt.
Der Hadith berichtet uns sogar von einer Frau, die zu Mohammed kam und ihm beichtete, sie sei durch Ehebruch schwanger geworden. »Da rief Mohammed ihren Herrn zu sich und sprach: ‚Behandle sie gut, und wenn sie geboren hat, dann bring sie zu mir.‘ Der Mann tat so. Und dann sprach Allahs Apostel das Urteil über sie, man fesselte sie mit ihren eigenen Kleidern, er gab den Befehl und man steinigte sie zu Tod.« (Sahih Muslim, englische Übersetzung, Kitab al‑Hudud, Hadith Nr. 4207).
Vergleichen wir diese Geschichte mit einer ganz ähnlichen Begebenheit im Leben Jesu, des lebendigen Wortes Gottes.
Die jüdischen Oberen brachten eine Frau zu Jesus, die im Ehebruch ergriffen worden war, und wollten sie steinigen nach dem Gesetz Mose. Da sprach Jesus zu ihnen: »Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie.« Als sie aber das hörten, gingen sie weg, einer nach dem andern, die Ältesten zuerst; und Jesus blieb allein mit der Frau, die in der Mitte stand. Jesus fragte sie: »Wo sind sie, Frau? Hat dich niemand verdammt?« Sie antwortete: »Niemand, Herr.« Und Jesus sprach: »So verdamme ich dich auch nicht; geh hin und sündige hinfort nicht mehr.« (Evangelium Johannes 8, 3-11).
Diese beiden Ereignisse haben große Ähnlichkeit, aber der Ausgang ist in dramatischer Weise verschieden. Beachten wir, daß bei Jesus die Ehebrecherin nicht von selbst kam und ihre Sünde bekannte, wie die andere Frau bei Mohammed, trotzdem verdammte Er sie nicht.
Wir haben zwei weitere Berichte aus dem Leben Jesu zu diesem Thema. Einmal kam eine Prostituierte zu Jesus und weinte zu seinen Füßen (Lukas 7, 36-50), ein anderes Mal traf Jesus ganz gezielt auf seiner Reise mit einer losen Frau zusammen, die einen unmoralischen Lebenswandel führte und bereits fünf Männer gehabt hatte. (Johannes 4, 1-26).
In beiden Fällen vergab Jesus diesen Frauen. Es ist staunenswert, zu sehen, daß alle drei Frauen, die in geschlechtliche Sünden verstrickt waren, bei einer Begegnung mit Jesus die Sünden vergeben bekamen.
Im Gegensatz dazu wurde jede verheiratete Person, die man bei Ehebruch ertappte und vor Mohammed brachte, zu Tode gesteinigt.
Der Gegensatz besteht im Unterschied zwischen Leben und Tod. Man kann wohl fragen, weshalb Christus die Steinigung der im Ehebruch ergriffenen Frau nicht anordnete, stand es doch so im Gesetz Mose geschrieben. Die Ursache ist darin zu finden, daß Christus kam, um zu zeigen, daß Gott nicht nur gerecht ist, sondern auch gnädig in Zeit und Raum und in Tat und Wort. Christus kam, um uns den wahren Gott zu zeigen, der die Macht hat, zu strafen nach dem Gesetz, aber auch zu vergeben, denn Er ist der Allbarmherzige. Selbst der Koran bestätigt, daß Christus eine »Gnade Gottes für die Menschheit« war. (Koran, 19:21).
Entnommen dem Buch Ist Allah Gott?, von P.Newton u. M. R. Haqq, 1995.
Die Hervorhebungen im Text sind von mir. Horst Koch, Herborn, im Oktober 2006.