Genosuizid d. Völker Europas (A.Häussler)

Dr. med. Alfred Häussler

 

Der Genosuizid der Völker Europas

Die Menschen der Völker Europas waren in diesem seinem Ende zugehenden Jahrhundert nicht nur Zeugen grausamer und verbrecherischer Genozide an verschiedenen Völkern, vor allem am jüdischen Volk. Sie erleben seit den 60er Jahren dieses Jahrhunderts auch einen Genosuizid ihrer eigenen Völker, der in seinem Umfang, in seiner Zukunftsbedrohung, vor allem aber in der Ignorierung durch die betroffenen Menschen und Völker einmalig in der Weltgeschichte ist.

Der Genozid am jüdischen Volk

Der Genozid am jüdischen Volk übertraf alle bisherigen Völkermorde durch die Perfektion seiner Durchführung, durch die Geheimhaltung an seinem Anfang und durch den Einsatz modernster Chemie zur massenhaften Tötung unschuldiger Menschen. Dieser Genozid stellt alle bisher bekannt gewordenen Genozide in den Schatten.

Bei aller Geheimhaltung des Genozides an den Juden, besonders in der Anfangsphase, zeigte sich auch später, als das Massenmorden durchsichtig wurde und die Geheimhaltung nicht vollständig mehr gewährleistet blieb, kaum Widerstand. Und dieser auch dort nicht, wo er möglicherweise erfolgversprechend gewesen wäre, das blutige Geschehen zu beenden oder wenigstens zu mindern.

Es ist zwar bekannt, dass Interventionen von kirchlicher Seite, wie die der holländischen Bischöfe, nicht zu einer Beendigung, sondern nur zu einer Verschärfung der Judendeportationen führten. Trotzdem steht die Frage im Raum: Warum wurden die Westlichen Alliierten so wenig aktiv?

Als kriegsführende Mächte, als Gegner zum nationalsozialistischen Staat und deswegen zu keinerlei Neutralität gegenüber diesem verbrecherischen Staat angehalten, sondern angetreten, diesen Staat zu bekämpfen, waren gerade sie moralisch dazu verpflichtet, die Verbrechen dieses Staates schnellstens zu beenden und dies unter Einsatz militärischer Gewalt, über die sie in reichstem Maße verfügten. Denn die Alliierten waren Gegner im Krieg. Ein neutrales Verhalten im Genozid an Juden, an angeblich »minderwertigen« Menschen und an Regimegegnern durfte von ihnen nicht erwartet werden!

Es darf deswegen angenommen werden, dass durch entsprechendes Eingreifen der Alliierten das grausame Morden hätte beendet oder hätte doch vermindert werden können! Dies wäre sicher verdienstvoller gewesen, als militärisch belanglose Zentren deutscher Städte zu bombardieren, in denen unzählige Frauen und Kinder sterben mussten und Kulturgüter von unschätzbarem Wert verloren gingen.

Die westlichen Alliierten hätten mit ihren überlegenen Luftflotten alle Zufahrtswege zu den Vernichtungslagern zerstören können. Sie hätten damit aber auch ein Signal an die Öffentlichkeit der gesamten Welt gesandt und diese frühzeitigst auf die damals noch weitgehend unbekannten Verbrechen aufmerksam gemacht.

Dies ist leider nicht geschehen!  – Obwohl man doch annehmen darf, dass die Geheimdienste der Alliierten über alle Vorgänge in den Vernichtungslagern informiert waren.

Der Genozid an weiteren Völkern

Neben dem Genozid am jüdischen Volk hatte auch das armenische Volk in der Zeit des 1. Weltkrieges einen Genozid mit einer Million Toten zu beklagen. Die Armenier wurden von den Türken verfolgt wegen ihrer Sprache und wegen ihrer Religion. Bei dem kleinen Volk der Armenier sind eine Million Tote eine sehr hohe Zahl! Sie ist ein Drittel bis zur Hälfte des ganzen Volkes.

In neuester Zeit mussten wir wieder 1994 Völkermorde im bevölkerungsreichsten und höchstgelegen Staat Zentralafrikas, in Ruanda, erleben.
Auch hier beschränkte sich der Rest der Welt mehr oder weniger auf eine Zuschauerrolle im an Grausamkeit nicht zurückstehenden Geschehen. Die »Frankfurter Allgemeine Zeitung» schrieb dazu am 24.4.1998: »Vor allem Angehörige des Hutu Stammes werden verdächtigt, am Völkermord an 600.000 bis einer Million Tutsi und gemässigten Hutu beteiligt gewesen zu sein.«

»Westliche Länder und die Vereinten Nationen waren nach dem drei Monate währenden Massaker im Jahre 1994 erst spät eingeschritten, wofür sich kürzlich der amerikanische Präsident Clinton in der ruandischen Hauptstadt Kigali entschuldigt hat« (FAZ 24.4.1998). Die FAZ berichtet weiter: »In Paris versucht ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss derzeit das Ausmass der französischen Verwicklung in den Völkermord zu ergründen« (FAZ 24.4.98).

Von bedeutender Aktualität ist aber die regierungsamtliche Mitteilung des Staates Ruanda: »Die ruandische Regierung vertritt die Auffassung, die bisherige Kultur der Straflosigkeit habe zu der Welle ungesühnter Gewalttaten in den vergangenen vierzig Jahren zwischen Hutu und Tutsi in dem übervölkerten Kleinstaat beigetragen« (FAZ 24.4.1998). Die Kleinstaaten Ruanda und Burundi sind in Äquatorhöhe sehr hochgelegene Staaten bis zu einer Höhe von 3000 Meter über dem Meeresspiegel und daher klimatisch sehr begünstigt, eine Tatsache, die wohl zum Bevölkerungsreichtum dieser Staaten geführt hat. Doch, wie die Regierung von Ruanda jetzt eingesteht, ist nicht die dichte Besiedlung des Landes, sondern die »Kultur der Straflosigkeit« die Ursache des Völkermordes des Hutu Volkes am Tutsi Volk.

Die «Kultur» der Straflosigkeit

Nicht nur in Ruanda kam es durch die »Kultur« der Straflosigkeit zu einer Krise des Rechts, des Rechts-bewusstseins im Volk und damit der Sittlichkeit ganz allgemein.

Seit den 70er Jahren dieses Jahrhunderts gelang es nämlich der aus dem atheistischen Existentialismus hervorgegangenen Ideologie des Feminismus mit der These des übergeordneten Selbstbestimmungsrechtes der Frau über das Lebensrecht des ungeborenen Kindes die Straflosigkeit vorgeburtlicher Kindestötung parlamentarisch durchzusetzen. Und dies in allen Staaten des westlichen Kulturkreises ausser in Irland. Es ist seitdem nur schwer verständlich, dass die deutschen Bischöfe – ausser Erzbischof Dyba in Fulda – es nicht einzusehen vermögen, dass die Abgabe eines Beratungsscheines nach erfolgter Beratung für schwangere Frauen nichts anderes ist als die Aushändigung eines Garantiescheines für die Straflosigkeit einer vorgeburtlichen Kindestötung. Man kann doch nicht für das Leben des ungeborenen Kindes beraten und dann am Ende der Beratung einen Schein ausstellen, der zu nichts anderem dient als zur garantierten Straflosigkeit einer Kindestötung. Die Widersprüchlichkeit einer solchen Handlungsweise sollte auch Bischöfen einleuchten! Denn mit der Scheinabgabe für die Straflosigkeit der Kindestötung wird rein rechtlich von kirchlicher Seite die Einwilligung in eine »Kultur« der Straflosigkeit vollzogen. Und dies mit allen Konsequenzen auch für alle anderen Gebiete der Rechtskultur und der Sittlichkeit, deren Bewahrung zu den wichtigsten Aufgaben jeder Seelsorge gehören sollte.

Wie kann man sich dann noch darüber entsetzen, dass Pornographie, sexueller Mißbrauch von Kindern und Kinderprostitution in einem früher nicht für möglich gehaltenem Ausmaß angestiegen sind, wenn beim ersten Grundrecht des Menschen, seinem Recht auf Leben, mit einem Beratungsschein Straflosigkeit für vorgeburtliche Kindestötung garantiert wird! Durch die »Kultur« der Straflosigkeit entstand eben eine Krise des Rechts und des Rechtsbewußtseins im Ganzen. Die Ursache dieser Krise ist die Trennung von Recht und Sittlichkeit. So ist es nicht verwunderlich, dass ein großer Teil der Gesetze des Staates dem Bürger nicht mehr als sittlich verpflichtend einleuchtet!

Strafe muss sein

Seit Schaffung des Römischen Rechts als größter Kulturleistung des antiken Roms gilt es als oberster Grundsatz der Rechtspflege in allen Kulturstaaten dieser Welt: Strafe muss sein! Alle Strafrechtslehrer sind sich darin einig, dass ohne Strafandrohung und ohne Strafvollzug eine soziale Ordnung im Zusammenleben der Menschen nicht gewährleistet ist. Wie sollte dies bei der Sicherung des Lebensrechtes des ungeborenen Kindes anders sein!
Straflosigkeit gerade auf dem Gebiet der Sicherung des Lebensrechtes ungeborener Kinder steht in krassem Widerspruch zum grundgesetzlich garantierten Lebensrecht jedes Menschen. Dass die deutschen Bischöfe, außer Erzbischof Dyba, mit der Aushändigung eines Beratungsscheines sich dazu mißbrauchen lassen, die Straflosigkeit der Tötung eines ungeborenen Kindes nicht nur zu ermöglichen, sondern die Straflosigkeit in einem solch unvergleichlich schwerwiegenden Tatbestand noch als rechtmäßig anzuerkennen, werden mit Sicherheit spätere Generationen eben diesen Bischöfen einmal zum Vorwurf machen.

Die Folgen der Straflosigkeit

In der ganzen Welt werden seit Änderung der Strafgesetzgebung für die Tötung ungeborener Kinder in jedem Jahr 50 Millionen ungeborener Kinder getötet. In Deutschland allein sind bis 10 Millionen im Mutterleib getötete Kinder seit Kriegsende zu beklagen. Seit 1976, als die Straflosigkeit der Tötung ungeborener Kinder bei Vorlage eines Beratungsscheines gesetzlich garantiert worden ist, werden alljährlich in Gesamtdeutschland 300 400.000 ungeborene Kinder getötet. Das sind mindestens 30.000 Kindestötungen im Monat, eine Kindestötung in [etwa] jeder Minute. Dazu ist anzumerken, dass das Gesetz eine Meldepflicht für die Tötung eines ungeborenen Kindes vorgeschrieben hat, der jedoch vielfach nicht nachgekommen wird, da häufig unter der Angabe der Diagnose »Menstruationsstörung«, die Tötung eines Kindes verschleiert wird.

Wie das statistische Bundesamt in Wiesbaden am 3. April 1998 mitteilte, sind im Jahr 1997 die [registrierten] Tötungen ungeborener Kinder etwa gleich geblieben. Sie sollten aber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zurückgehen, wenn das beschlossene Beratungskonzept wirksam greifen sollte. Da dies jedoch nicht der Fall ist, ist eine Revision des Gesetzes vom Jahre 1976 verfassungsgerichtlich für notwendig angeordnet. Es geschieht aber von Regierungsseite nichts, obwohl die Familienministerin auf diese Notwendigkeit hingewiesen hat und eine Neuregelung des Gesetzes von 1976 für notwendig hielt. Eine Gesetzesänderung ist ganz besonders deswegen notwendig   und diese verlangt auch die Bundesärztekammer  , weil das statistische Bundesamt mitteilte, dass die vorgeburtlichen Kindestötungen nach der 23. Schwangerschaftswoche um zwanzig Prozent im Jahre 1997 zugenommen haben. Diese Zunahme der Tötungen nach der 23. Woche, also in einem Zeitraum, in welchem ungeborene Kinder bereits ausserhalb des Mutterleibes lebensfähig sind (nach neuesten Erkenntnissen schon nach der 20. Woche), geht auf die moderne pränatale Diagnostik zurück. Durch die pränatale Diagnostik wird in aller Regel schon im Verdachtstall auf die Behinderung eines Kindes dieses noch vor der Geburt getötet. Während Kinderärzte unter höchstem therapeutischem Einsatz um das Leben von Frühgeburten kämpfen, werden gleichaltrige ungeborene Kinder bei jedem Verdacht auf eine körperliche Erkrankung oder Behinderung straflos getötet. Dies ist in dem Umfang, der heute üblich geworden ist, nichts anderes als ein Genozid eines Volkes, begünstigt und gesetzlich ermöglicht durch die dem Töter eines Ungeborenen garantierte Straflosigkeit.

Der Genosuizid der Völker Europas

»Ein Volk, das seine Kinder tötet, tötet sich selbst«, sagte die Friedensnobelpreisträgerin Mutter Teresa aus Kalkutta. Es ist erschreckend, wenn das einst so kinderliebende Italien nur noch eine Geburtenrate von 1,3 Kindern pro Frau aufzuweisen hat. Nicht viel besser sieht es in allen übrigen Staaten Europas aus, insbesondere in Deutschland, wo die Geburtenrate um 1,2 Kinder pro Frau liegen dürfte.
Mir liegen die amtlich gemeldeten Geburtenzahlen der Einwohnermeldestelle meines Wohnortes seit dem 1.7.1992 bis zum 30.6.1997 vor. Daraus ist eine kontinuierliche Abnahme der Geburten bei deutschen Ehepaaren und eine fortschreitende Zunahme der Geburten bei türkischen Gastarbeiterfamilien festzustellen. So wurden vom 1.7.1996 bis zum 30.6.1997 bei der Einwohnermeldestelle 69 evangelische Neugeborene und 76 katholische Neugeborene angemeldet bei 155 sonstigen Neugeborenen, bei denen es sich überwiegend um Kinder islamischer Eltern handeln dürfte. Von einer Gesamtzahl der Neugeborenen von 300 also 155 »sonstige«, d.h. überwiegend Kinder türkischer Eltern.
Damit zeichnet sich ab, dass das deutsche Volk auf dem Wege ist, zu einer Minderheit im eigenen Lande zu werden. Das Schlimme an dieser Entwicklung ist: Niemand nimmt davon Notiz, keiner interessiert sich für diese Entwicklung. Man nimmt sie als gegeben hin und fragt nicht nach ihren Ursachen. Denn keiner ist bereit, seine Lebensgewohnheiten zu ändern. Und selbst die christlichen Kirchen und erst recht der Staat zeigen sich völlig gleichgültig.
Wozu der Geburtenschwund im westlichen Europa in nur wenigen Jahren führen wird, ist mit der Bezeichnung Genosuizid umfassend erklärt. Die Völker Europas bringen sich selbst um, einmal durch die akzeptierte »Kultur« der Straflosigkeit beim Töten ungeborener Kinder und dann durch die hormonelle Kontrazeption.   Diese führte zwar sofort zum Rückgang der Geburtenzahlen. In einigen Jahren wird aber sogar die Fruchtbarkeit als solche zusätzlich noch durch eine Reduzierung der Fortpflanzungsfähigkeit der Männer weiter   und zwar in bedrohlichem Umfang   vermindert werden. Man weiss heute schon, dass synthetische Hormone, insbesondere synthetisch hergestelltes Oestrogen, und andere Chemikalien mit hormonähnlicher Wirksamkeit in den Flüssen, besonders in den Einmündungen grosser Ströme in das Meer, im Grundwasser und damit im Ernährungskreislauf der Menschen nachgewiesen werden können. Weibliche synthetische Hormone reduzieren auch in grosser Verdünnung die Fortpflanzungsfähigkeit beim Menschen und bei Tieren. Während in den Vorkriegsjahren noch 4 Prozent bis 6 Prozent der Ehen ungewollt unfruchtbar blieben, sind es heute schon 20 Prozent und dies mit steigender Tendenz.

Die Realität des Genosuizids

In der März Ausgabe der Zeitung »Medizin und Ideologie« von 1998 wurde eine Zeitungsmeldung der »Bild Zeitung«, Ausgabe Dresden vom 21. Mai 1997 veröffentlicht, in der auf Fortpflanzungsprobleme bei Männern in Dresden aufmerksam gemacht wurde. Schon zehn Prozent der Männer in Dresden sind betroffen!
»Unsere vom Sächsischen Wissenschaftsministerium geforderten Untersuchungen beweisen erstmals, dass Hormon Ausscheidungen von Frauen in Kläranlagen nicht vollständig abgebaut werden. Sie gelangen in den Wasserkreislauf und so ins Trinkwasser«, so Projekt Chef Dr. Jörg Oelmann, zitiert nach »Bild« Dresden vom 21. Mai 1997. Dr. Oelmann: «Bei männlichen Regenbogen Forellen ist die Zurückbildung der Hoden durch oestrogenhaltige Verbindungen schon erkannt«.

Der Genosuizid der Menschheit ist keine Illusion mehr. Darauf haben die Amerikaner Theo Colborn, Dianne Dumanoski und John Peterson Myers in ihrem Buch »Die bedrohte Zukunft  – Gefährden wir unsere Fruchtbarkeit und Überlebensfähigkeit?« im Droemer Knaur Verlag München hingewiesen. »Die Schreckensvision einer Erde ohne Menschen könnte schneller Realität werden, als wir uns vorstellen«, heisst es im Nachwort dieses Buches zu der »weltweit dramatisch abnehmenden Fruchtbarkeit von Tier und Mensch«.

Die Auswirkungen synthetischer Hormone und hormonähnlich wirkender Substanzen auf die Fruchtbarkeit von Menschen und Tieren sind also erwiesen. Daher kann der Genosuizid der Menschheit schneller Wirklichkeit werden, wenn die Menschen sich nicht rasch besinnen auf die Unverletzbarkeit der Naturgesetze und der Schöpfung. Diese zu erhalten und das Fortleben von Mensch und Tier zu sichern, ist unser aller Aufgabe. Dazu bedarf es der Einsicht, dass der Mensch nicht alles tun darf, was er kann. Dem Menschen sind Grenzen gesetzt zu seinem eigenen Schutz und zum Schutz seiner Umwelt.

Aus Medizin und Ideologie, Informationsblatt der Europäischen Ärzteaktion, 2/1998 mit freundlicher Genehmigung entnommen.

Der Autor Dr. med. Alfred Häußler wurde 1917 in Neckarsulm geboren. Er studierte Medizin in Tübingen, München und Freiburg im Breisgau. Bis Kriegsende diente er als Truppenarzt und verbrachte dann die Jahre 1946 bis 1952 in amerikanischer und britischer Kriegsgefangenschaft. Bis 1987 war er als Internist in einer eigenen Praxis niedergelassen und ist jetzt Schriftleiter der Zeitschrift „Medizin und Ideologie der Europäischen Ärzteaktion in den deutschsprachigen Ländern.

Hervorhebungen von mir, Horst Koch, Herborn, im November 2006

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