Rückkehr der Hexenverfolgung (Lengsfeld)

Die Rückkehr der Hexenverfolgung

Autor:  Vera Lengsfeld,  Veröffentlicht am 12. Dezember 2022

Während meiner kurzen Zeit als Lektorin beim Jugendbuchverlag „Neues Leben“ hatte ich eine Biografie über Friedrich Spee zu bearbeiten, der als Jesuit ein Buch gegen die Hexenverfolgungen schrieb, die ganz Deutschland verheerten. Damals genügte eine Denunziation, um als Hexe inhaftiert und angeklagt zu werden. Eine Unschuldsvermutung galt nicht. Die Frau hatte ihre Unschuld zu beweisen. Das war so gut wie unmöglich, denn das erwünschte Geständnis wurde unter Folter erpresst. Hielt eine Angeklagte wider Erwarten den Tortouren stand, wurde sie in den seltensten Fällen entlassen, sondern einer „Hexenprobe“ unterworfen. Man setzte sie in einen Korb, band sie fest und warf sie ins Wasser. Kam sie frei und schwamm, war sie eine Hexe, wurde eingefangen und verbrannt. Ertrank sie, war ihre Unschuld erwiesen und sie kam zur Belohnung in den Himmel.

Auf dem Höhepunkt des Hexenwahns leerten sich ganze Dörfer.

Grundlage für die Verfolgung war der „Hexenhammer“, das Machwerk zweier Mönche, die detaillierte Anweisungen schieben, wie mit Hexen zu verfahren sei.
Friedrich Spee war der Erste, der die Prozesse in Frage stellte. Er verurteilte vor allem, dass eine Denunziation ausreichte, das Verfahren in Gang zu setzen. Am Ende siegte Friedrich Spee, indem es ihm gelang, das Prinzip der Unschuldsvermutung durchzusetzen.

Die Unschuldsvermutung geht auf den französischen Kardinal Jean Lemoine (1250–1313) zurück. Im Jahr 1631 wurde sie im deutschsprachigen Raum mit der Formulierung in dubio pro reo („im Zweifel für den Angeklagten“) von Friedrich Spee in seiner umfangreichen Schrift Cautio Criminalis, aufgegriffen und vertieft.
Eines unserer wichtigsten und grundlegendsten Rechtsgüter war also die konsequente Antwort auf ein tödliches Unrecht, begangen an hunderttausenden Frauen.

Nun legt eine Frau, Innenministerin Faeser, die Axt an dieses Rechtsgut. Sie will im Beamtenrecht die Beweislastumkehr einführen. Künftig soll der Hinweis genügen, um einen missliebigen Beamten feuern zu lassen, wenn es ihm nicht gelingt, seine Unschuld zu beweisen.

Damit ist der Denunziation, die sowieso in unserer Gesellschaft schon grassiert, Tür und Tor geöffnet.

Die FDP als Mitglied der Ampelregierung schweigt nicht nur zu diesem Generalangriff auf die Meinungsfreiheit, sondern Justizminister Buschmann soll an einem Hinweisgeberschutzgesetz arbeiten, das den gesellschaftlich wertvollen Hinweisgebern Schutz gewährt. Sollte das so kommen, werden Denunziationen vollkommen gefahrlos sein. Der Denunziant muss nichts beweisen und ist vor Klagen geschützt.

Dass es jetzt schon gefährlich ist, denunziert zu werden, davon können viele Nicht-Regierungskonforme ein Liedchen singen. Es genügt die bloße Behauptung, um die Staatsanwaltschaft aktiv werden zu lassen. Zwar müssen Straftäter freigelassen werden, weil es keine Kapazitäten gibt, ihre Verbrechen zu bearbeiten, aber aus Erfahrung weiß ich, dass gegen Andersdenkende die Staatsanwaltschaft sogar Wikipedia nach „Beweisen“ für die Gesinnung durchforstet, ungeachtet der Tatsache, dass sich das ehemalige Lexikon immer mehr zur Denunziationsplattform entwickelt.

Mein Hauptdenunziant bei Wiki nennt sich Joss Fritz, nach dem süddeutschen Bauernführer, weil „Gesicht zeigen“ bei den Anonymen „Hinweisgebern“ schon jetzt nicht „in“ ist. Widerspruch und Korrekturversuche zwecklos, weil die Joss Fritzens anscheinend nichts Anderes zu tun haben, als sich tagein- tagaus auf Wikipedia rumzutreiben und die Einträge nach ihrem Gusto zu verfälschen.

Wenn jetzt auch noch die gesetzliche Beweislastumkehr kommt, sind die Beschuldigten in einer Situation, wo sie aufgefordert werden, ihre Unschuld zu beweisen, aber dazu nicht in der Lage sein werden, weil jede Äußerung von ihnen sofort gelöscht wird.

Dass Nancy Faeser so agiert, kann bei ihrer Affinität zum Linksradikalismus nicht verwundern.
Sie hat sich und Deutschland nicht nur mit ihrer kindischen Armbinde in Qatar blamiert, sondern mit dem Großeinsatz gegen einen angeblichen Putschversuch von 22 Rentnern, die sich augenscheinlich in einer Chatgruppe über Fehler und Versagen der Ampelregierung lustig gemacht und ihre Ablösung gefordert haben.
Im Ausland ist zunächst der Eindruck entstanden, dass Deutschland kurz vor der Wiederholung des Marsches auf die Feldherrenhalle gestanden habe. Aber die Tatsache wird sich auf Dauer nicht unterdrücken lassen, dass sich bei den umfangreichen Haussuchungen in etwa 150 Objekten keine Waffenlager fanden.
Mit Armbrüsten, Steinschleudern und Bauernkriegsspießen der 25 gegen Bundeswehr und Polizei? Der „militärische Arm“ der Rollator-Revolutionäre scheint genau das zu sein: Ein Arm, sonst nichts.

Das Ganze übertrifft das „Sieben auf einen Streich“-Märchen der Gebrüder Grimm – das wird sich eher früher als später trotz massiver Gegenpropaganda rumsprechen und dann ist Deutschlang wieder einmal bis auf die Knochen blamiert.
Dafür ist Faeser verantwortlich, aber natürlich auch ihre willigen Helfer, die mitgemacht haben.
Last not least: Faeser ist die Frau, die geäußert hat:
„Wir können nicht hinnehmen, dass Frauen sich nachts nicht frei bewegen können, weil sie Angst haben“, die es aber geleichzeitig ablehnt, den Vergewaltiger einer 14-jährigen nach Verbüßung seiner lächerlich kurzen Freiheitsstrafe, nach Afghanistan abzuschieben. Das wäre dem Mann nicht zumutbar. Aber es ist den Mädchen in Baden-Württemberg zumutbar am helllichten Tag mit wirklichen Gefährdern leben zu müssen?
Ich bin im passenden Rollator-Revolutionsalter und deshalb schreibe ich lieber nicht, wer die eigentliche Gefährdung für die Demokratie unseres Landes ist.
Das muss jeder selbst rausfinden.

Eingestellt von Horst Koch, Herborn.